Wechselnde Schicht trotz Kind?

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Hallo gerdmd!

In Deinem Fall gilt es, mehrere Aspekte zu beachten:

  1. Wie ist die Einteilung der Arbeitszeit bei Euch im Berieb grundsätzlich geregelt? (ggf. gibt es Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen hierzu.) Hierzu musst Du Dich beim Beriebs-/Personalrat erkundigen.
  2. Arbeitest Du nach einem im Voraus festgelegten Schichtplan (Dienstplan, Monatsplan/Wochenplan)? Hierbei ist wichtig, wer diesen Plan aufstellt und wie lange im Voraus dieser Plan betriebsüblich festgelegt wird? (Ausübung des Direktionsrechtes des AG gem. § 315 BGB) Nach Aussübung dieses Direktionsrechtes (Genehmigungn und Freigabe des Dienstplanes ist eine Änderung ohne Deine Zustimmung nicht mehr möglich!
  3. Ist in Deinem Arbeitsvertrag jedoch möglicherweise "Arbeit auf Abruf" gem. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vereinbart? In diesem Fall muss der AG mindestens "vier Tage im Voraus" die Lage der Arbeitszeit mitteilen. (§ 12 Abs. 2 TzBfG) Ohne diese explizite Regelung kann logischer Weise die Ankündigungsfrist niemals kürzer sein und muss eben wie oben beschrieben betreiblich geregelt werden.

Also: Genau erkundigen - und dann ggf. entsprechend handeln!

Bitte auf keinen Fall einfach den Dienst verweigern - das kann zur Abmahnung bis hin zur Kündigung führen!

Ich wünsche der jungen Familie alles Gute!

DIe Frage ist mit deinen Angaben leider überhaupt nicht zu beantworten, weil entscheidene Angaben fehlen. Zunächst einmal muss man ganz genau sehen, was im Arbeitsvertrag steht, dann ist die Frage nach der Betriebsgröße und einem evtl. Betriebsrat zu stellen, damit die Frage nach evtl. Betriebsvereinbarungen und den sonsitgen sozialen Umständen (Alleinerziehend, Arbeitszeiten Frau/Lebenspartnerin, anderweitige Betreuungsmöglichkeiten, Anzahl und Alter der Kinder). Des weiteren müsste man sich die flexible Arbeitszeit mal im Detail anschauen, wird hierbei das Arbeitszeitgesetz eingehalten, insbesondere die Ruhezeiten?. Also Fragen über Fragen. Wende dich an die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbetsrecht, wenn es bei dir keinen Betriebsrat gibt, sonst kannst hier auch gerne mehr Informationen reinstellen, dann versuche ich eine Einschätzung zu geben. VG

gerdmd 
Beitragsersteller
 22.10.2011, 12:29

Vielen Dank erstmal. Ja die Ruhezeiten werden selbstverständlich eingehalten. Ich bin Beschäftigter im Öffentlichen Dienst (über 200 Angestellte). Meine Frau ist ebenfalls berufstätig. Diese Dienste müssten letztlich also von meinen Kollegen übernommen werden, damit für meinen Dienstherren die zu erledigende Arbeit abgedeckt ist. Nur mein Kind sollte doch auch versorgt sein, da muß es doch Regelungen geben. Im übrigen ist in meinem Arbeitsvertrag nichts dergleichen aufgeführt.

1f2in  25.10.2011, 01:02
@gerdmd

Weshalb besprichst du deine/eure Situation nicht mit deinem Arbeitgeber und trägst ihm dein Anliegen vor?

Das wäre der naheliegendste Weg, denn Fragen ist noch kein Vergehen!

Leider gibt es keine Regelungen und Gesetze, die einem Vater oder einer Mutter oder gar einem Alleinerziehenden irgendwelche Sonderrechte bezüglich Arbeitszeiten einräumen würden. In 'Deinem Arbeitsvertrag muss doch drin stehen, was für Stunden Du zu arbeiten hast und zu welchen Zeiten, auch ob Schichtdienst oder Wechseldienst moeglich ist.

So weit ich weiss, gibt es aber Regelungen, dass die Arbeitszeit aber mindestens 3 Tage im Voraus bekannt sein muss, denn man muss ja auch Planungen wie z.B. Arzttermine oder ähnliches treffen können.

Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest, dann gibt es bei Euch doch auch einen Betriebsrat, an den würde ich mich zu allererst einmal wenden, die sollten wissen, wie Deine dienstlichen Pflichten genau aussehen und welche Arbeitszeiten von Dir verlangt werden können. Und informiere Dich da mal gründlich. Dann spreche mal freundlich mit deinem Vorgesetzten und erkläre ihm freundlich Dein Problem bezüglich der Planung von Kinderbetreuung. Und bitte ihn einfach mal, eine bessere Lösung für Dich zu finden. Und rede mit Deinen Kollegen, vielleicht ist da jemand oder mehrere auch mal bereit, zu tauschen. Musst Du die Stunden wirklich so arbeiten und es zeigt sich keiner flexibel, dann wirst Du Dich wohl versetzen lassen, evtl. auch mit weniger Geld oder Deine Frau muss ihre Arbeitszeiten besser einrichten.

gerdmd 
Beitragsersteller
 23.10.2011, 08:24

Ich denke hier liegt der Schlüssel laut Verdi muss der Arbeitgeber wohl sogar 4 Tage vorher die Arbeitszeit festlegen. Das würde mir genügen, nur wenn das so ist stellt das ja das ganze derzeitige System in Frage.

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Dieser ist zunächst die einzige rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Wenn Schichtdienst und ständig wechselnde Arbeitszeiten vereinbart sind, kannst du diese nicht verweigern. Wenn die Arbeitszeiten den erlaubten Rahmen nach dem Arbeitszeitgesetz sprengen, gibt es evtl. eine Handhabe.

Grundsätzlich wäre es vor einer Verweigerung vllt ergiebiger, in einem Gespräch unter Hinweis auf die momentane familiäre Situation um vorübergehende Berücksichtigung bei der Schichtplanung zu bitten. Einen Rechtsanspruch kann man idR selbst als Alleinerziehende(r) kaum geltend machen.

Du mußt so arbeiten wie es in deinem Arbeitsvertrag steht. Bist du alleinerziehend oder warum ist das für dich ein Problem?

gerdmd 
Beitragsersteller
 22.10.2011, 21:06

Ist eben nicht geregelt im Arbeitsvertrag. Wie gesagt ,nein wir sind zu zweit! Allerdings sind wir Pendler und eben nicht so flexibel das wir von jetzt auf gleich auf alle Arbeitssituationen reagieren können.

1f2in  27.10.2011, 19:41
@gerdmd

gerdmd wie alt ist dein/euer Kind und wie regelst du es denn bis heute mit deiner Partnerin oder Ehefrau?

Geht es noch irgendwie oder befürchtest du, dass sich das einmal jäh ändern könnte?

Dann solltest du das doch ohne jede Scheu, mit deinen Arbeitgebern vorher besprechen, wenn wegen eurem Kleinkind einmal ein massiver Engpass entstehen könnte! Um gemeinsam eine Regelung zu finden.

Das ist nähmlich rechtens, darüber reden zu dürfen und auch zu können.