Übergabeprotokoll mangelfrei - Danach schäden entdeckt?
Hallo Zusammen ,
Folgende Situation:
Wir hatten Wohnungsübergabe mit unserem alten Vermieter - Die Übergabe sah so aus das der Vermieter einmal kurz durchspaziert ist , sich nichts richtig angeschaut hat und uns das Übergabeprotokoll als Mangelfrei unterschrieben hat!
2 tage später schrieb er uns dann an das er Mängel gefunden hat ( in der Küche wo unser Kühlschrank stand wellt sich das laminat , wahrscheinlich durch tauwasser)Der mangel war aber nicht verdeckt und muss schon am tag der übergabe sichtbar gewesen sein da der Kühlschrank bereits seit einer woche nicht mehr in der Wohnung stand.Wir haben uns also auf das Mangelfreie Übergabeprotokoll berufen worauf hin er uns mit weiteren schritten drohte.
heute schrieb er uns dann wieder an das er jetzt einen gutachter hinzu zieht der den schaden begutachtet mit der Aussage:"Eigentlich habt ihr Recht, das Ich nichts nachfordern kann da das Übergabeprotokoll unterschrieben ist AUßER man zieht einen Gutachter hinzu der durch den Vermieter bezahlt wird".
Stimmt das?Müssen wir uns nun sorgen machen?
Danke für eure Hilfe
5 Antworten
Es besteht keine Pflicht, ein Übergabeprotokoll zu schreiben oder zu unterschreiben. Wenn jedoch ein Protokoll existiert, dann ist dies rechtlich bindend als Anlage zum Vertrag. Der Vermieter schreib mängelfrei, dann kann man sich auch darauf berufen.
Lediglich versteckte Mängel könnte der Vermieter nachträglich noch geltend machen. Das sind also solche, bei denen man irgend etwas hätte abbauchen müssen, hinter einer Verblendung oder ähnliches. So etwas ist in deinem Fall nicht gegeben, so wie du geschrieben hast. Der Vermieter hätte es sehen können, wenn er nur hin geschaut hätte.
Einen Gutachter kann der Vermieter gern hinzu ziehen. Aber der ändert auch nichts daran, dass der Vermieter dir Mängelfreiheit bescheinigt hat. Fall er also nicht noch einen versteckten Defekt finden sollte, darf er nichts von der Kaution abziehen.
Sorgen müsst ihr euch nur darüber machen, dass es der Vermieter vielleicht nicht einsehen will und ihr die Kaution vielleicht einklagen müsst. Aber das war es dann auch schon.
Wer einen Schaden versursacht hat, muss den Schaden erstatten.
Nun ist es so, dass der Vermieter eigentlich nichts mehr verlangen kann, da er "mängelfrei" ins Protokoll geschrieben hat.
Bei jedem Schaden, der danach entdeckt wird, kann man eigentlich davon ausgehen, dass dieser vom Vermieter selbst oder vom Nachmieter verursacht wurde. Kann der Vermieter aber zweifelsfrei beweisen (z. B. durch Gutachten), dass der Schaden entstanden sein muss, während Ihr drin gewohnt habt, werdet Ihr trotzdem zum Schadensersatz heran gezogen.
Allerdings stehen in dem konkreten Fall noch zwei Fragen im Raum:
War das Laminat überhaupt für eine Küche geeignet, wo immer mal Wasser in größeren Mengen auf den Boden kommen kann? Konntet Ihr irgendwann feststellen, dass Euer Kühlschrank nicht ganz dicht ist und deswegen Tauwasser rausläuft?
Wenn letzteres möglich ist, ohne dass der konkrete Kühlschrank einen Schaden haben muss, wäre das ggf. normale Nutzung des Raumes und dass muss der Boden aushalten können. Man verlegt z. B. auch kein Laminat in einem Badezimmer.
da der Kühlschrank bereits seit einer woche nicht mehr in der Wohnung stand.Wir haben uns also auf das Mangelfreie Übergabeprotokoll berufen worauf hin er uns mit weiteren schritten drohte.
Da kann er drohen wie er will, Du hadst völlig recht bei offensichtlichen Mängeln musst Du in diesem Fall nichts bezahlen.
heute schrieb er uns dann wieder an das er jetzt einen gutachter hinzu zieht der den schaden begutachtet mit der Aussage:"Eigentlich habt ihr Recht, das Ich nichts nachfordern kann da das Übergabeprotokoll unterschrieben ist AUßER man zieht einen Gutachter hinzu der durch den Vermieter bezahlt wird". Stimmt das? Müssen wir uns nun sorgen machen?
Das Schreiben bzw. dies Nachricht als Beweis behalten. Der Vermieter hat anscheinend zu viel Geld, wenn er einen Gutachter beauftragen will.
Schicke ihm mal folgenden Link, bzw. den Text daraus:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
und muss schon am tag der übergabe sichtbar gewesen sein da der Kühlschrank bereits seit einer woche nicht mehr in der Wohnung stand.
Hast du ihn gesehen? Wenn er dir nicht aufgefallen ist, war er wohl doch nicht am Tag der Übergabe sichtbar. Oder war er schon vorhanden, als du den Kühli wegtransportiert hast? Dann muss er dir ja bekannt gewesen sein und du bist als Mieter verpflichtet den Schaden zu melden. Du behauptest, der Schaden muss am Tag der Übergabe sichtbar gewesen sein. Wenn du selbst nicht vor Ort warst - wie kannst du das mit Sicherheit behaupten? Nichtsdestotrotz wurde der Schaden von dir verursacht - und da du ihn ja nicht gemeldet hast, war er wohl am Tag der Übergabe noch nicht sichtbar und damit ein verdeckter Mangel.
Das Übergabeprotokoll ist doch genau dafür da, dass eben Niemand nachträglich irgendwelche Schäden behaupten kann. Aber es gibt halt immer wieder Vermieter die genau das probieren. Der Schaden (wenn es den überhaupt gibt) war bei der Übergabe nicht da. Der Kühlschrank schon länger weg, so dass der Schaden für Alle sichtbar gewesen sein muss. Wer weiß, was der Vermieter dort nach eurem Auszug angestellt hat? Da kann er zig Gutachter einschalten! Er ist verpflichtet euch die Kaution in voller Höhe zu erstatten. Da hat er zwar jetzt 6 Monate Zeit zu, aber es gibt Nichts, was er dagegen tun könnte...
https://www.mietrecht.org/kuendigung/maengel-trotz-uebergabeprotokoll/