Renovierungsaufforderung nach Auszug, Kein Vermerk auf Übergabeprotokoll?
Hallo,
nach 11 Jahren bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen.
Leider hat meine EX Frau damals unterschrieben, dass wir diese renoviert übernommen haben.
Nun muss ich diese renovieren (Komplett Weiß streichen, Türen schleifen und lackieren etc. ) oder es werden mir 3000€ in Rechnung gestellt.
Auf dem Übergabeprotokoll sind die Mängel vermerkt, aber der Absatz, wer die Mängel behebt wurde nicht ausgefüllt und es wurde auch nicht auf den Mietvertrag verwiesen. Zum Zeitpunkt der Übergabe war ich auch kein Mieter mehr.
Kann ich den Kosten widerpsrechen?
Nachtrag:Ich stand zum Schluss im Mietvertrag, meine Ex war raus.
7 Antworten
Mir scheint du wirst über den Tisch gezogen. Nach 11 Jahren muss der Vermieter die meisten Renovationen selber übernehmen (Malen eh).
Normale Abnutzungsschäden muss er akzeptieren.
Nach welcher Zeit etwas renoviert werden muss, steht in einer Tabelle iwo im Internet. Das meiste läuft vor 11 Jahren ab, jedenfalls was du aufgezählt hast.
Abschleifen Türen, davon hab ich noch nie gehört?
Was ich schreibe gilt mindestens für die Schweiz. ich bin erstaunt sollte das in DE aderst sein.
https://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/mietvertrag-ist-eine-endrenovierungsklausel-zulaessig
https://www.homegate.ch/c/de/ratgeber/mieten/mietrecht/renovation-mietwohnung-habe-ich-malerarbeiten-zugut Achtung ch!
https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/renovierung.html
Und wso habt ihr so ne Regelung?
Ich meine ichwürde meine Wohnung nie von Mietern renovieren lassen, die Qualität entspricht zumindest hier nicht den geforderten Standards.
Ganz abgesehen davon , dass Laien bei Renovierungen mehr kaput machen können (=> Plastikfarbe usw usf). Sie haben ja gar nicht die richtigen Profiwerkzeuge oder Kentnisse. Wenn ich an meinen Dachstock denke von Laien ausgebaut, krieg ich das frösteln. Der waere in 5 Jahren entweder abgebrannt oder der hölzerne Dachstuhl vermodert gewesen.
Und wso habt ihr so ne Regelung?
Gute Frage. Ich vermute, es hat etwas mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage zu tun - und mit der laufenden Rechtsprechung. In praktisch keinem anderen juristischen Fachgebiet dürfte es jährlich so viele Entscheidungen geben wie im Mietrecht. Früher war das simpel - die sog. Schönheitsreparaturen besagten zum Teil detailliert, wann und wie der Mieter die Mietsache zu renovieren hatte. Aber auch da griff das natürlich im Wesentlichen nur dort, wo es mehr Mietinteressenten als Mietangebote gab. Der BGH hat dem dann einen Riegel vorgeschoben, indem er solche Regelungen grundsätzlich für unzulässig erklärt hat, und somit auf einen Strich alle Mietverträge diesbezüglich negiert wurden.
Ich meine ichwürde meine Wohnung nie von Mietern renovieren lassen
Naja, wenn man nur "frisch gestrichen, Bohrlöcher verputzt" verlangt, gibt´s da eher wenig Streit. Bei teureren Objekten würde das in der Regel der Mieter auch durch eine Firma machen lassen.
Wenn ich an meinen Dachstock denke von Laien ausgebaut,
Das gäbe sowieso nicht nur eine Kündigung, sondern auch eine Schadenersatzklage, weil der Mieter dazu gar nicht befugt ist.
Ich renoviere selber, auch von Handwerkern. Wenn man sich nicht auskennt mit der Bausubstanz Kalk mit Akryl und Dispersionsfarben mischt oder ganz schlimm ne üble Plastikfarbe nimmt, kommt es zu Bauschäden. Vor allem Plastikfarbe führt zu Schimmel und ernsthaften Bauschäden. Ganz abgesehen davon dass das Raumklima für die neuen Mieter der Horror wird.
Und abschleifen der Türe, nie würde ich einen Laien an meine wertvollen Holz Türen lassen oder wenn sich einer an die billigen Sperrholztüren mit abschleifen versucht, kann man die wegwerfen.
Aber ja bei uns ist ja auch Waschmaschine, Herd, Kühlschrank inbegriffen.
Und abschleifen der Türe
Naja, ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter in dem geschilderten Fall auch nicht davon ausgeht, dass der Mieter das selbst macht, sondern eben eine Firma das machen lässt.
Aber er kann es nicht verlangen oder? Da muss man doch damit rechnen, dass ungeignete maschinen verwendet werden und die Türe mindestens unansehnlich wird.
Gibts das nur in Billigwohnungen? Hier in der CH ist der Standard wohl extrem hoch, da wird schon bei nicht so toller Profiarbeit gemotzt.
Aber er kann es nicht verlangen oder?
Genau deswegen gibt es ja so viele Prozesse :-)
Das Problem mit Verträgen ist immer, dass man sie - wenn man sie denn schon eingeht - auch so formulieren muss, dass es keine Auslegungsprobleme gibt. Und ganz grundsätzlich *kann* man tatsächlich solche Klauseln einzelvertraglich gültig vereinbaren. Es darf nur kein Bestandteil des Mietvertrages selbst sein.
dass ungeignete maschinen verwendet werden und die Türe mindestens unansehnlich wird.
Je nun - das wäre dann eine schadenersatzpflichtige Fehlleistung, wofür die Kaution herhalten müsste. Die Wohnung muss ja mit Übergabeprotokoll abgenommen werden.
Solche Regelungen bzw. solche Anforderungen finden sich IMHO meistens bei Privatvermietern, die sehr häufig entweder gar keine oder veraltete rechtliche Grundkenntnisse haben. Da wird oft der Standardmietvertrag von 1850 immer wieder hergenommen, usw., - was solange gutgehen kann, bis einmal ein Mieter sich querstellt, und der Vermieter dann leer ausgeht (ob nun zurecht oder nicht). Die Mietverträge der großen Wohnungsbaugenossenschaften bzw. Wohnungsunternehmen sind immer auf aktuellem Stand - die haben ja auch angestellte Rechtsanwälte, die das den ganzen lieben langen Tag kontrollieren.
Zum Zeitpunkt der Übergabe war ich auch kein Mieter mehr.
Heißt das, dass Dich der Vermieter im Zusammenhang mit der Trenung von Deiner Frau offiziell aus dem Vertrag entlassen hat - sprich Dein Ex-Frau danach alleinige Mieterin war? Dann ! wärest Du raus - ansonsten haftest Du gesamtschuldnerisch mit Deiner Ex-Frau und musst "anteilig" für die Renovierungskosten, soweit sie erforderlich sind einstehen.
Das hängt dann davon ab, wann ihr zuletzt in welchem Umfang Schönheitsreparaturen durchgeführt habt.
Die Bestimmungen zu Schönheitsreparaturen bei Auszug sind klar und unmissverständlich im Mietrecht geregelt.
Du schreibst:
Leider hat meine EX Frau damals unterschrieben, dass wir diese renoviert übernommen haben.
Als Hauptmieter wirst du wohl selbst auch unterschrieben haben müssen.
Du schreibst:
Auf dem Übergabeprotokoll sind die Mängel vermerkt, aber der Absatz, wer die Mängel behebt wurde nicht ausgefüllt und es wurde auch nicht auf den Mietvertrag verwiesen.
§ 536 BGB
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu [....]
Du schreibst:
Zum Zeitpunkt der Übergabe war ich auch kein Mieter mehr.
Vielleicht kannst du den Sachverhalt etwas detaillierter beschreiben. Ist alles etwas verwirrend.
Hier kommt es nicht nur darauf an, ob du die Wohnung seinerzeit renoviert übernommen hast, sondern auch ob die Klausel des MV zu SR überhaupt rechtskonform und damit wirksam ist. Deshalb bitte ein Foto oder wörtliche Wiedergabe. Wenn da gefordert wird, weiß zu streichen oder starre Fristen oder eine Quotenregelung zum Mietende drin stehen, wäre schon festzustellen, dass die Klausel unwirksam ist und die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben ist.
Inwiefern warst du kein Mieter mehr?
Wirr.
Leider hat meine EX Frau damals unterschrieben, dass wir diese renoviert übernommen haben.
OK.
Zum Zeitpunkt der Übergabe war ich auch kein Mieter mehr.
Na und?
Nachtrag: Ich stand zum Schluss im Mietvertrag, meine Ex war raus.
Und wer hat nun das Übergabeprotokoll angefertigt? Wurde der MV bei Auszug der Exfrau mittels Änderungsvertrag angepasst, oder ein neuer MV erstellt?
Grundsätzlich muss hier der MV selbst geprüft werden; das ist ein Fall für einen Anwalt. Vom Mieterverein rate ich in solchen Fragen eher ab.
Jein. Grundsätzlich sind solche Forderungen auch in D fragwürdig, aber aus anderen Gründen als in CH.
Man kann tatsächlich entsprechende Vereinbarungen vertraglich treffen. Nicht durchsetzungsfähig sind nur starre Fristen bzw. zu strikte Vorgaben im MV, aber es kommt entscheidend auf die präzise Formulierung im Vertrag an (vor deutschen Gerichten gibt es flächendeckend laufend Verfahren zu dieser Art Fragen). Siehe dazu exemplarisch u.a.
https://www.ideal-versicherung.de/magazin/streichen-bei-auszug/