Widerspruch gegen Übergabeprotokoll möglich

5 Antworten

Das dürfte schwierig werden, da ihr leider eure Unterschrift unter das Protokoll gesetzt habt. Wenn die Mängel vom Vormieter verursacht wurden, dann sollten sie eigentlich im Übergabeprotokoll stehen, das ihr bei eurem Einzug angefertigt habt. Ist das nicht der Fall? Wenn nicht, wird es schwierig zu beweisen dass ihr nicht die Verursacher seid. Das Mietverhältnis verlängert sich dadurch natürlich nicht - wäre ja noch schöner.

Ich würde empfehlen, dass ihr einfach noch einmal mit dem Vermieter sprecht - der ist auch nur ein Mensch und hoffentlich so fair, dass dieses Versäumnis glimpflig zu regeln ist.

Ich bräuchte mal dringend Hilfe. Wir haben gestern ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben. Nach nochmaligem Durchlesen ist uns aufgefallen, dass dann auch Mängel benannt wurden, welche vom Vormieter verursacht wurden bzw. durch den Vermieter vor Einzug entstanden sind.Haben wir nunmehr die Möglichkeit, gegen das Übergabeprotokoll Widerspruch/Einspruch einzulegen

Nein Ihr habt keine Möglichkeit, man sollte vorher schon genau durchlesen was man unterschreibt.

Hier die rechtliche Situation zu einem unterschriebenem Protokoll:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

Das Übergabeprotokoll ändert selbstverständlich nicht den Beendigungszeitpunkt des Mietvertrages. Es beschreibt vielmehr Zustand und eben Rückbau- und Mängelbeseitigungsverlangen bei tatsächlicher Rückgabe :-)

Und für alles, was man unterschreibt, gilt: Mit Unterschrift wird die Richtigkeit des vorstehenden Inhalts bestätigt, da kann sich nicht nachträglich darauf berufen, sich darüber geirrt zu haben :-(

Es bliebe euch hingegen unbenommen, diejenigen Mängel nicht zu beseitigen, die auch nicht in eure Mietzeit fielen.

Würde der Vermieter daraufhin für diese Mängelbeseitigung eure Kaution kürzen oder Handwerkerrechnungen einklagen, müsste man genau diesen Umstand aber beweisen können. Hat man da ebenso bläuaugig mängelfreie Übernahme bei Mietbeginn bescheinigt oder es unterlassen, schrfitlich bei Feststellung bestehenden Mängel anzuzeigen, dürfte dies scheitern :-(

G imager761

Die Frage dabei ist, ob das nur eine Zustandsbeschreibung ist oder ihr euch per Unterschrift verpflichtet habt, die angeblichen Mängel zu beseitigen. Wenn ja, wird's kompliziert. Von Rechts wegen ist dadurch ein Vertrag zustande gekommen, den ihr erfüllen müsstet.

Für die Mängelbeseitigung müsste eine Frist von ca. 14 Tagen eingeräumt werden. Wenn der V. während dieser Zeit bereits selbst die Mängel beseitigt, seit ihr aus dem Schneider, er bliebe dann auf den Kosten sitze.

Erzähl doch erst mal, wie die Sache konkret gelaufen ist und was da so im Protokoll wörtlich drin steht.

Nach nochmaligem Durchlesen ist uns aufgefallen, dass dann auch Mängel benannt wurden, welche vom Vormieter verursacht wurden bzw. durch den Vermieter vor Einzug entstanden sind.

Nachweislich? Gibt es einen schriftlichen Nachweis, dass der Schaden bei Eurem Einzug schon vorhanden war?

Haben wir nunmehr die Möglichkeit, gegen das Übergabeprotokoll Widerspruch/Einspruch einzulegen und wenn ja, verlängert sich dann etwa das gekündigte Mietverhältnis (endet zum 31.12.2014).

Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist, egal was in einem Übergabe-/Abnahmeprotokoll steht. Grundsätzlich gibt es auch keine Pflicht zur Erstellung eines solchen Protokolls. Das dient nur zu Absicherung beider Vertragspartner.

Ihr könnt diesem aber schriftlich widersprechen und solltet Hier das Protokoll Eures Einzuges beilegen, aus welchem hervorgeht, dass der Schaden bei Mietbeginn bereits vorhanden war.