Vermieter verweigert Kopie des Übergabeprotokolls- Stromnachzahlung
Hallo,
Vielleicht wisst ihr etwas?
Wisst ihr ob der Vermieter verpflichtet ist ein Übergabeprotokoll auszuhändigen?
Übergabe fand im Mai statt, Hausverwalter moserte noch und wollte Rechnungen schicken wegen Mängel ( Malerflecken) . Nun hab ich nie eine Kopie erhalten und die Statdwerke wollen eine Stromnachzahlung bis August haben. Verbrauch ist angegeben aber ich wohne ja nicht mehr drin. Und ohne eine Kopie kann ich keinen Zählerstand mitteilen. Hab die Vermieterin angemahnt aber es kommt nichts.
Was tun?
7 Antworten
Die Forderungen des Vermieters
Berechtigte Forderungen: Hatte der Vermieter berechtigte Mängel festgestellt und diese auch im Protokoll angegeben, so müssen Sie diese entweder beseitigen oder der Vermieter kann die Mangelbeseitigung auf Rechnug Ihrer Mietkaution beseitigen lassen. Was danach von der Mietkaution übrig bleibt, muss er Ihnen zurückerstatten.
Haben sie einen zeugen das ein Übergabeprotokoll gemacht wurde?
Der VM könnte behaupten keins bekommen zu haben,weil:
Unberechtigte Forderungen:
Findet der Vermieter nach der Übergabe Mängel, die er bei der Übergabe nicht sah oder sehen konnte und auch nicht protokolliert hat, kann er diese nicht mehr geltend machen.
Ein Mieter ist immer nur für die Schäden verantwortlich zu machen, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind. Unzulässig ist es von einem Vermieter, im Fall nachträglich bemerkter Mängel, die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten. Hier dient Ihnen das Übergabeprotokoll als Absicherung. Dazu liegen die Urteile des Amtsgerichts Pforzheim (Az. 6 C 105/04) und des Landgerichts Braunschweig (AZ: 6 S 175/94) vor.
wer hat nach diesen FALSCHEN antworten gefragt?
Alles schön und gut aber an der Frage satt vorbei :-O
Fakt ist:
Der M hat kein vom VM unterschreibenes Übergabeprotokoll in Händen, also gibt es keins - Punkt.
Niemand der Vertragspartner muss überhaupt eins erstellen, noch kopieren, aushändigen, nachliefern oder neu unterschreiben - so ist das Gesetz und nicht anders.
G imager761
wenn Sie kein und Übergabeprotokoll haben, dass von ihnen unterschrieben wurde, brauchen sie auch nichts machen. Er kann der Vermieter meckern wie er will. In Strom brauchen sie natürlich nur bis zu dem Zeitpunkt bezahlen, bis zu dem sie ausgezogen sind. Teilen Sie dem Strom Lieferanten mit, dass sie keinen Zählerstand zum Auszug haben und lassen Sie den Verbrauch vom Lieferanten schätzen anhand des bisherigen Verbrauchs pro Monat. Teilen sie dem Vermieter schriftlich mit, dass dadurch eventuell entstehende Zoe Kosten für den Stromverbrauch für sie durch das Fehlverhalten des Vermieters verursacht wurden und er es zu tragen hat.
Hier würde ich zum Verbnraucherschutz gehen und sie werden einen Brief für deinen Vermieter aufsetzen.Dann wird er sich schon rappeln.
Rechtsgrund?
Dir steht auf jeden Fall eine Kopie des Übergabeprotokolls zu. Notfalls kannst Du es auch einklagen !
Dir steht auf jeden Fall eine Kopie des Übergabeprotokolls zu. Notfalls kannst Du es auch einklagen !
Rechtsgrund? Klageanspruch?
Genau,Gesetzestexte habe ich auch nicht gefunden!
So ist es, also was willst du du ohne Rechtsgrund denn fordern?
Rechne deinen Vertrag mit den Stadtwerken per Mai ab und gut ist. Solange zahlst du nämlich den dort verbrauchten Strom selbst :-O
Die Forderungen aus Mängeln steht auf einem ganz anderen Blatt.
G imager761
der vermieter ist nicht verpflichtet, ein übergabeprotokoll auszuhändigen. fertigt er eins für sich, sind das private notitzen. lässt er aber von dir unterschreiben, wird es zu einem dokument, auf das du anspruch hast.
Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet, überhaupt ein Übergabeprotokoll zu erstellen oder gar zu unterschreiben :-O
Unabhängig davon kannst du den Zählerstand zum Auszug im Mai den Stadtwerken mitteilen und danach dein Konto dort abrechnen lassen - damit hat der VM ja nichts zu tun :-)
G imager761
Aber auf welcher Gesetzesgrundlage? Ich lese immer nur das der Vermieter nicht verpflichtet ist eins anzufertigen. Aber nicht die Regelung das er mir eine Kopie aushändigt.