Wohnung vor Einzug selbst renoviert obwohl im Vertrag steht das die Wohnung renoviert übergeben wird?

6 Antworten

Jap das ist korrekt. Wenn sie renoviert übergeben würde, musst du sie am Ende auch renovieren. Ist das nicht der Fall, musst du das beim Auszug auch nicht.

Sie ist jetzt renoviert, aber das hast du gemacht richtig? Wenn das der Fall ist, würde ich bei der Übergabe nächste Woche aufpassen, das der Vermieter es im Übergabe Protokoll richtig festhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Autofahrer97893 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 11:12

Bis auf ein Zimmer hab ich alles gestrichen. Habe auch einige Fotos gemacht wie es davor aussah und hatte auch Hilfe von Freunden bekommen. Alles was daran gemacht wurde habe ich gemacht.

livestyle03  26.08.2020, 11:13
@Autofahrer97893

Okay die Fotos sind sehr gut. Das ist dein Beweis. Heb die gut auf.

livestyle03  26.08.2020, 11:16
@Autofahrer97893

Außerdem solltest du wie gesagt nächste Woche darauf aufpassen, das der Vermieter es im Übergabe Protokoll so festhält, das du es selbst renoviert hast. Wenn er nämlich "böse" ist, schreibt er rein er hätte das renoviert. Du kannst dann zwar mit deinen Bildern das Gegenteil beweisen, allerdings ersparst du dir einiges an Stress. Natürlich ist nicht jeder Vermieter so hinterfotzig, trotzdem solltest du drauf achten. Solche Leute gibt's immer.

Und wenn du ausziehst, bist du dann nicht dazu verpflichtet, neu zu renovieren. Das ist auch richtig :)

Glückwunsch zur eigenen Wohnung! 😊

Autofahrer97893 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 11:18
@livestyle03

Ok danke dann werde ich das im Übergabeprotokoll so festhalten.

livestyle03  26.08.2020, 11:30
@Autofahrer97893

Der Vermieter wird das vermutlich selbst festhalten. (War zumindest bei mir so) du musst es nur unterschreiben und dir am besten zeigen lassen wo er es hingeschrieben hat und halt drauf achten, das es richtig da steht

Du hast für die Vormieterin renoviert, bevor dir die Wohnung übergeben wurde.

Für den Vermieter hat also die Vormieterin renoviert und du hast die Wohnung renoviert von ihm bekommen.

Infolge dessen, musst du die Wohnung auch wieder renoviert übergeben. Vielleicht findest du ja auch jemanden, der das dann für dich, im Tausch gegen zwei Eimer Farbe, erledigt.

Vielleicht hast du ja auch Glück und der Vermieter erkennt deinen freiwilligen Einsatz an. Das wäre dann aber reine Kulanz des Vermieters.

LG

Bei der Übergabe in der nächsten Woche wird der Zustand der Wohnung festgestellt und nicht wer da irgendwie tätig wurde.

Hättest Du mit der Vermieterin die Übergabe gemacht, bevor Du angefangen hast Pinsel zu schwingen und Rollen zu rollen, wäre die Wohnung tatsächlich unrenoviert gewesen.

Nun sieht es so aus, dass die Wohnung Dir bis auf ein Zimmer renoviert übergeben wird. (Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe.) Da das eine Zimmer nicht renoviert ist, wird der Vermieter schon bei der Übernahme von der Vormieterin einen Mangel feststellen. Er könnte also von Vormieterin verlangen, dass sie das eine Zimmer auch noch streicht. Diese würde Dich dann bitten, das doch auch noch zu erledigen und so wie ich Dich jetzt kenne, würdest Du das auch machen. Mangel somit nachträglich behoben und die ganze Wohnung wäre renoviert an Dich übergeben.

Dies führt dann dazu, dass Du auch beim Auszug verpflichtet bist, sie wieder renoviert zurück zu geben.

Die Absicht der Vermieterin war, Dir eine renovierte Wohnung zu übergeben, um auch bei Deinem Auszug eine renovierte Wohnung zurück zu erhalten. Das kann nicht einfach durch Abmachungen zwischen Vormieterin und Neumieter unterlaufen werden.

Autofahrer97893 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 11:30

Hallo, dank schon mal. Die Absprache das ich das mache wurde von der Vormieterin, der Vermietern und mir besprochen. Die Vormieterin hat die Wohnung schon zurück gegeben gehabt und diese wurde von den Vermietern auch so angenommen. Die Vormieterin gab aber zu keine Zeit dafür zu haben und das auch nicht wirklich zu können. Daraufhin hab ich dann gesagt dass ich das soweit mache. Dies wurde dann von den Vermietern und der Vormieterin so angenommen.

Himawari84  26.08.2020, 11:45
@Autofahrer97893

Das klingt so, als hättest du das für die Vormieterin übernommen, denn es war ja ihre Pflicht, zu renovieren. Wenn du dafür Ersatz haben willst, etwa die Kosten für die Farbe, musst du dich an sie wenden. Den Vermieter betrifft diese Vereinbarung eigentlich nicht, das heißt, deine Pflicht zur Renovierung bei Auszug ändert sich nicht.

Weil man aber meistens eher eine Wohnung sorgfältig streicht, in die man einzieht, wäre es sinnvoller, das anders zu regeln. Du kannst entweder mit deinem Vermieter verhandeln, den Vertrag zu ändern, weil du ja tatsächlich gestrichen hast. Oder du verhandelst das mit deinem Nachmieter, dass der dann streicht. Wenn beides nicht klappt, musst du wohl bei Auszug nochmal streichen.

Hallo,

ganz wichtig: Die Übergabe mit dem Vermieter machen und nicht mit der Vormieterin! Im Übergabeprotokoll vermerken, dass die Wohnung nicht renoviert übergeben wurde. Als Neu-Mieter hast Du die Wohnung selbst renoviert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GGImmo  27.08.2020, 06:59

Es gilt immer das, was vertraglich vereinbart wurde. Deshalb, wie oben geschrieben, unbedingt im Übergabeprotokoll festhalten, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde bzw. dass Du vor Einzug die Wohnung selbst gemalert hast. Das kann der Vermieter schwer verwehren, da es ja den Tatsachen entspricht.

Autofahrer97893 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 11:09

Danke schon mal für die Antwort. Die Übergabe findet mit den Vermietern statt. Jetzt ist es ja so das ich aus Kulanz früher rein durfte, aber im Endeffekt nur Renovierungsarbeiten leiste. Wie ist das nun Rechtlich? Muss ich bei Auszug nun auch renovieren?

Ähm... die Wohnung wird dir doch renoviert übergeben. Sie wurde vor der Übergabe renoviert, die Übergabe ist ja erst nächste Woche.