VERPUTZEN der Wände, wer muss für das aufkommen, Mieter oder Vermieter?
Hallo an alle Rathelfer,
ich habe vor 11 Monaten eine Wohnung übernommen (von Untermieter zum Hauptmieter). Bei der Wohnungabnahme habe ich den Vermieter auf einige Mängel hingewiesen, darunter auch auf den Putz im Badezimmer. An einigen Stellen löste sich dieser schon. Wir haben im Mietvertrag festgehalten, dass die Wohnung im unrenovierten Zustand übergeben wurde. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich bei Auszug nicht renovieren muss. Auch Dübellöcher müssen nicht entfernt werden, da von denen schon viele vorhanden waren. Jedoch gelten die üblichen Intervale für Schönheitsreparaturen.
Nun meine entgültige Frage: Bin ich als Mieter für das verputzen verantwortlich.
Vielen Dank.
Grüße,
Mark
6 Antworten
Nein, natürlich bist Du nicht fürs Verputzen zuständig. Es handelt sich dabei um eine Maurerarbeit, die nicht unter "Schönheitsreparaturen" zu subsumieren ist. Und damit ist es automatisch IMMER Sache des Vermieters und gehört zu seinen Instandhaltungsaufgaben.
Hier gehts ja ab............Verputzarbeiten sind keine Maurerarbeiten !!!
Verputzarbeiten macht ein Gipser oder ein Maler ....
Da ihr nur mündlich vereinbart habt das du die Wohnung nicht renovieren ( hättet ihr die Renovierungsklausel durchstreichen müssen im Mietvertrag ) musst bei Auszug, solltest ihn darauf ansprechen im schlimmsten Fall , wenn die Wohnung total abgewohnt ist wirst du eventuell doch was machen müssen oder ziehst dein Kopf aus der Schlinge indem du nen Nachmieter besorgst der selber so renoviert wie er es gerne hätte.......also dein Vermieter drauf ansprechen und fragen wie es mit dieser Aussage steht das du nicht renovieren musst.
Und im schlimmsten Fall ja du bist auch als Mieter für die verputzarbeiten verantwortlich( bei einem normalen dekorativen Oberputz ), es sei denn die Putzflecken die abfallen sind größer als 1 qm und du siehst die nackten Mauersteine das wäre dann nicht deine Sache......
viel glück
Nein, m.E. nicht. Du hast eine unrenovierte Wohnung übernommen und musst daher bei Auszug auch nicht renovieren. Lediglich evtl. Schäden musst du beseitigen (die du gemacht hast).
Mündlich sollte man in solchen Dingen eigentlich gar nichts vereinbaren, sondern immer schriftlich festhalten.
Ihr habt ja im Mietvertrag vereinbart dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Also müsst Ihr das veranlassen. Beim Auszug dafür nicht!
Es hadelt sich um schaden ie der vermieter übernehemen muss .er muss eig alles bezahlen