Wohnungsabnahme ohne Übergabeprotokoll

4 Antworten

tja - ohne Protokoll hat der Vermieter aber auch ein Problem, denn wenn er die angeblichen Mängel erst jetzt - nachdem er die WOhnung ja schon vor 6 Wochen wieder übernommen hat, meldet, muss er den Beweis antreten das das schon bei der Übergabe in der Art vorhanden gewesen ist. Da vermutlich eine Kaution hinterlegt und diese noch nicht zurückgezahlt wurde, will er wohl noch Kasse machen. Es stellt sich aber zuerst die Frage was er wie beweisen kann, ob die angegebenen Mängel überhaupt als solche gelten - also nicht Folgen einer normalen Abnutzung sind -

Ist es überhaupt erlaubt ohne ein Abnahmeprotokoll solche Anforderungen an uns zu stellen?

Gerade ohne anderslauternde schriftlich zugesicherte Mängelfreiheit ist es ihm überhaupt möglich - weshalb VM eine derartigen "Forderungsverzicht" auch selten unterschreiben :-)

Ohne Zeugen oder Fotos hat es der Vermieter allerdings leicht, Mängel nachträglich zu behaupten. Und zunächst die besseren Karten, weil er eine ggf. erhaltenen Kaution einbehalten und belasten darf, die du andernfalls ohne große Aussicht auf Erfolg nämlich erst einmal einklagen mußt.

Innerhalb einer sog. Prüffrist darf er demnach versteckte oder arglistig verschwiegene Mängel tatsächlich monieren und auf deine Kosten beheben lassen - er hat einen grds. Anspruch auf mängelfreie Rückgabe der Mietsache.

Allerdings hat der die behaupteten Schäden auch detaliiert darzustellen und zu dukumentieren.

Und da solltest du prüfen, ob es sich um Schäden oder nicht übliche Abnutzung handelt (verschlissene Rolladengurte, wacklige Griffe, bei Einzug bereits vorhandenen Schäden) - letztere wäre ebensowenig zu beanspruchen wie ein neuer Teppich, selbst wenn er mit Brandlöchern oder Rotweinflecken übersät wäre: Vermieterseits gestellt, besteht Schadenersatzanspruch nur zum Zeitwert, nach 5 Jahren Mietdauer also nur hälftig, die andere Hälfte hat er sich anzurechnen. Selbst verlegt, Rückbauanspruch, also Kosten der Entfernung und Entsorgung.

G imager761

Was hat denn die Hausratversicherung mit Schäden an der Mietsache zu tun? - Garnichts!

Sorry, aber warum hast du dich auf eine Abnahme ohne schriftliche Bestätigung überhaupt eingelassen? Wenn jetzt im Nachhinein Mängel beanstandet werden, wie willst du dann beweisen, dass die bei der Wohnungsübergabe noch nicht da waren? Natürlich ist es erlaubt, Forderungen zu stellen. Im Falle eines Rechtsstreites gibt es jetzt wohl das Beweisproblem, denn es steht Aussage gegen Aussage.

imager761  26.08.2012, 10:31

Sorry, aber warum hast du dich auf eine Abnahme ohne schriftliche Bestätigung überhaupt eingelassen?

Weil kein Vertragspartner zur Unterschrift unter ein Übergabeprotokoll zu zwingen wäre?

Wenn jetzt im Nachhinein Mängel beanstandet werden, wie willst du dann beweisen, dass die bei der Wohnungsübergabe noch nicht da waren?

Mit einem Zeugen, der Zählrstände und Mängelfreiheit bestätigt? Fotos der Mietsache vor Übergabe?

G imager761

alphonso  26.08.2012, 09:16

diese Patt-Situation ist aber für den Fragesteller von Vorteil. Nicht er hat das Beweisproblem sondern der Vermieter.

imager761  26.08.2012, 11:05
@alphonso

diese Patt-Situation ist aber für den Fragesteller von Vorteil. Nicht er hat das Beweisproblem sondern der Vermieter.

Tatsächlich? Das Gegenteil trifft eher zu: Die Kaution müßte eingeklagt werden und dafür wäre der Mieter in der Beweispflicht, daß sie entgegen der Schadensersatzforderung unrechtmäßig einbehalten wurde, die Mängel also nicht vorliegen :-)

Und mangels Protokoll, Zeugen oder Fotos über den Zustand bei Übergabe wird ihm das nicht gelingen :-(

G imager761