Wohnungsabnahme bei Gutschein für Renovierung?

6 Antworten

Jeder Vermieter hat die Möglichkeit, eine Wohnung renoviert oder unrenoviert an den neuen Mieter zu übergeben. Als Mieter hast Du die Möglichkeit, Dich für eine unrenovierte Übergabe zu entscheiden und die notwendigen Renovierungen selbst vorzunehmen. Der Baumarktgutschein ist als zweckgebunden anzusehen für Materialien, die dazu benötigt werden. Also bspw. Wandfarben, Fliesen, Bodenbeläge, Werkzeug dafür.

Sollte er irgendwann feststellen, dass Du gar nichts gemacht hast, aber die 500 € wurden im Baumarkt verbraten, wirst Du Rechenschaft darüber ablegen müssen, ob Du ihn z. B. für Autozubehör, Bastelbedarf oder Balkonpflanzen verwendet hast. Das würde ihm sicher nicht gefallen.


Ich gehe jetzt davon aus, dass alle bestehenden Mängel regeular
aufgenommen werden (bodenbelag kaputt, tapete vergilbt etc.) und das
dies bei Rückgabe der Whg. auch so stehen bleiben darf, ohne Folgen für
den Mieter.


Da gehst Du falsch von aus. Die Vermietung an Dich mit dem Gutschein beinhaltet den Auftrag, dass genau diese aufgenommenen Mängel durch Dich beseitigt werden. Wenn Du irgendwann die Wohnung zurück gibst, ohne dass die Renovierungen von Dir ausgeführt wurden, wird er die Renovierungen nachholen und zumindest die Kaution dafür verwenden zzgl. 500 € aus dem nicht oder falsch eingelösten Baumarktgutschein, denn ich nehme stark an, dass er diesen auch schon bezahlt hat.

Dass man eine Wohnung, die man unrenoviert übernimmt, auch wieder unrenoviert zurück gibt, bedeutet lediglich, dass man nicht zu irgendwelchen Renovierungen beim Auszug verpflichtet ist, wenn in der Zwischenzeit die Wohnung abgewohnt wurde.

Hat man aber mit dem Abschluss des Mietvertrags die Verpflichtung übernommen, die Wohnung vor Bezug zu renovieren, darf man das nicht ignorieren.

Allerdings würde ich als Vermieter das schon in den Mietvertrag rein schreiben, was alles an Renovierungen durch den neuen Mieter auszuführen ist und das nach Einzug auch kontrollieren.


Hm....wer ausser Dir kennt die vorhandenen Schäden? Musst schon selbst entscheiden!

Ich gehe jetzt davon aus, dass alle bestehenden Mängel regeular aufgenommen werden

 

Klar, so sollte es sein. Man kann ja keinen zukünftigen Zustand aufnehmen.

Einsetzen", um die Wohnung wirklich zu renovieren, muss ich den Gutschein doch nicht, oder?!

 

Hier kommt es auf die tatsächliche vertragliche Vereinbarung an.

Letztendlich musst Du die Wohnung ja aber renovieren, wenn Du da einziehen willst. dafür kannst Du ja auch den Gutschein verwenden.

Wenn du den Gutschein annimmst, dann wird der Vermieter erwarten, dass du Reparaturen vornimmst!

Mit Sicherheit will er nicht dem nächsten Mieter wieder einen Betrag für die Annahme der Wohnung zahlen. Je nachdem, wie lange du da wohnen bleibst, wären dass dann ja mehr als 500 €.

Davon ausgehen reicht nicht, halte besser alle zweifelhaften Punkte genau im Mietvertrag fest, dann erlebst du später mal keine unliebsamen Überraschungen.