Wohnungsabnahme bei Gutschein für Renovierung?

6 Antworten

Jeder Vermieter hat die Möglichkeit, eine Wohnung renoviert oder unrenoviert an den neuen Mieter zu übergeben. Als Mieter hast Du die Möglichkeit, Dich für eine unrenovierte Übergabe zu entscheiden und die notwendigen Renovierungen selbst vorzunehmen. Der Baumarktgutschein ist als zweckgebunden anzusehen für Materialien, die dazu benötigt werden. Also bspw. Wandfarben, Fliesen, Bodenbeläge, Werkzeug dafür.

Sollte er irgendwann feststellen, dass Du gar nichts gemacht hast, aber die 500 € wurden im Baumarkt verbraten, wirst Du Rechenschaft darüber ablegen müssen, ob Du ihn z. B. für Autozubehör, Bastelbedarf oder Balkonpflanzen verwendet hast. Das würde ihm sicher nicht gefallen.


Ich gehe jetzt davon aus, dass alle bestehenden Mängel regeular
aufgenommen werden (bodenbelag kaputt, tapete vergilbt etc.) und das
dies bei Rückgabe der Whg. auch so stehen bleiben darf, ohne Folgen für
den Mieter.


Da gehst Du falsch von aus. Die Vermietung an Dich mit dem Gutschein beinhaltet den Auftrag, dass genau diese aufgenommenen Mängel durch Dich beseitigt werden. Wenn Du irgendwann die Wohnung zurück gibst, ohne dass die Renovierungen von Dir ausgeführt wurden, wird er die Renovierungen nachholen und zumindest die Kaution dafür verwenden zzgl. 500 € aus dem nicht oder falsch eingelösten Baumarktgutschein, denn ich nehme stark an, dass er diesen auch schon bezahlt hat.

Dass man eine Wohnung, die man unrenoviert übernimmt, auch wieder unrenoviert zurück gibt, bedeutet lediglich, dass man nicht zu irgendwelchen Renovierungen beim Auszug verpflichtet ist, wenn in der Zwischenzeit die Wohnung abgewohnt wurde.

Hat man aber mit dem Abschluss des Mietvertrags die Verpflichtung übernommen, die Wohnung vor Bezug zu renovieren, darf man das nicht ignorieren.

Allerdings würde ich als Vermieter das schon in den Mietvertrag rein schreiben, was alles an Renovierungen durch den neuen Mieter auszuführen ist und das nach Einzug auch kontrollieren.


hungryle 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 11:22

Danke für die ausführliche Antwort.

 "Allerdings würde ich als Vermieter das schon in den Mietvertrag rein schreiben, was alles an Renovierungen durch den neuen Mieter auszuführen ist und das nach Einzug auch kontrollieren."

Eben dies besteht nicht. Somit ist das alles Schall und Rauch. Es geht ja damit weiter, dass der Mieter im Zweifel gar nicht befähigt ist fachgerecht zu renovieren und Tapeten aufzuziehen (womit der VM ja auch Pech haben kann). Ob und wie der Gutschein eingelöst wurde, sollte rein Datenschutzrechtlich schon außerhalb der Sachlage liegen, würde ich als Laie mal behaupten. Habe dummerweise das Angebot gerade nicht hier. Glaube die haben sich das Wort "Renovierung" sogar ohnehin gespart und nur einen "Baumarkt-Gutschein" erwähnt. 

bwhoch2  07.06.2017, 11:48
@hungryle


Somit ist das alles Schall und Rauch.

Nein ist es nicht, denn wenn Du irgendwann die Wohnung zurück gibst, wird Dich der Vermieter damit konfrontieren und dann hast Du schnell einen Prozess am Hals. Egal, ob das im Mietvertrag explizit verlangt wurde oder nicht und egal, ob der Vermieter Erfolgsaussichten vor Gericht haben wird oder nicht. So ein Prozess ist immer sehr unangenehm und vor Gericht und auf hoher See...

Wenn der Mieter einen Baumarkt-Gutschein in die Hand gedrückt bekommt, aber in dem Moment Zweifel daran hat, dass er sich gar nicht befähigt sieht, diesen auch mangels eigener Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen, sollte er am besten den Mund aufmachen und das dem Vermieter sagen. Vielleicht bekommt er dann zur Antwort, dass der Baumarkt auch Handwerker vermittelt, die dann das dort gekaufte Material fachgerecht verarbeiten.

Ob und wie der Gutschein eingelöst wurde, sollte rein
Datenschutzrechtlich schon außerhalb der Sachlage liegen, würde ich als Laie mal behaupten

Das ist wirklich eine sehr laienhafte Annahme. Jeder Richter würde mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Gutschein für Material zur Renovierung der Wohnung gedacht war und nicht für bspw. Autozubehör und mit Datenschutz hat das gar nichts zu tun, sondern einfach damit, dass der Vermieter, der sicher kein Weihnachtsmann ist, aufgrund dieser milden Gabe schon einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, wofür der Gutschein verwendet wurde, wenn er erkennt, dass überhaupt nichts seit Übergabe gemacht wurde.

Du kannst es Dir freilich hindrehen, wie Du willst. Bist ja auch nicht mein/e Mieter/in. Allerdings solltest Du nicht so blauäugig sein und glauben, dass Dir Vermieter einfach mal so aus reiner Gutherzigkeit 500 € schenkt. Dann hätte er Dir besser einen Amazon-Gutschein über den Betrag geschenkt. Kläre im Gespräch mit dem Vermieter, was er von Dir erwartet und was Du bereit bist, zu tun. Trefft ggf. hinterher eine schriftliche Vereinbarung darüber, damit bei Deinem irgendwann anstehenden Auszug Klarheit herrscht und nicht womöglich jahrelange Streitigkeiten über Kaution, 500 € verbratenem Gutschein usw. entsteht.



ich pers. sehe die 500EUR als Prämie, dafür dass ich die Whg in dem Zustand annehme.

Du kannst sicher davon ausgehen, dass der Vermieter das ganz anders sieht!

Hm....wer ausser Dir kennt die vorhandenen Schäden? Musst schon selbst entscheiden!

Ich gehe jetzt davon aus, dass alle bestehenden Mängel regeular aufgenommen werden

 

Klar, so sollte es sein. Man kann ja keinen zukünftigen Zustand aufnehmen.

Einsetzen", um die Wohnung wirklich zu renovieren, muss ich den Gutschein doch nicht, oder?!

 

Hier kommt es auf die tatsächliche vertragliche Vereinbarung an.

Letztendlich musst Du die Wohnung ja aber renovieren, wenn Du da einziehen willst. dafür kannst Du ja auch den Gutschein verwenden.

hungryle 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 10:59

ja, wie es so ist. Man fängt an über günstige Lösungen nachzudenken (Tapete nur ausbessern, statt komplett abnehmen. Auslegware statt neuem modernen PVC-Belag/Muster.

ChristianLE  07.06.2017, 11:02
@hungryle

OK, das ist ja Dir überlassen. Den kompletten PVC-Belag wirst Du mit 500 € auch nicht wechseln können, wenn Du noch malern willst.

Wenn du den Gutschein annimmst, dann wird der Vermieter erwarten, dass du Reparaturen vornimmst!

Mit Sicherheit will er nicht dem nächsten Mieter wieder einen Betrag für die Annahme der Wohnung zahlen. Je nachdem, wie lange du da wohnen bleibst, wären dass dann ja mehr als 500 €.

Davon ausgehen reicht nicht, halte besser alle zweifelhaften Punkte genau im Mietvertrag fest, dann erlebst du später mal keine unliebsamen Überraschungen.