Mietwohnung,Renovierung,Recht auf Nachbesserung?
Laut Vertrag muss die Wohnung besenrein übergeben werden. Bei der Übergabe hat der Vermieter unter anderem bemängelt:
- Kalkflecken in der Dusche. Boden- und Wandfliesen.Schimmel in den Silikonfugen.
- Toilette: Urinstein, Deckel fleckig.
- durch aufgeklebte Kabelkanäle Klebereste an der Wand die auch durch überstreichen nicht komplett verschwinden
- Backofen. Eingebranntes,welches nicht entfernt werden kann,da die Führungsschienen nicht abnehmbar sind. Backblech und Rost durch intensive Nutzung unansehnlich.
- Kleinere Kratzer im Bodenbelag. Durch Möbel oder eingetragenen Schmutz.
Der Vermieter will jetzt alles durch Fachleute begutachten lassen und eine Kostenaufstellung erstellen.
Die Wohnung ist ein Erstbezug.
Einige Punkte sind meiner Meinung nach "normale Nutzung", wie z.B. der Backofen oder die Kratzer.
Muss der Vermieter die Möglichkeit geben, das man nachbessern kann? Z.B. das versucht wird die Kalkflecken und die Klebereste zu entfernen? Bevor es durch Fachleute erledigt wird?
8 Antworten
Kalkflecken in der Dusche. Boden- und Wandfliesen.Schimmel in den Silikonfugen.
Toilette: Urinstein, Deckel fleckig.
Das sind keine Mängel, sonder normale Benutzung,die vondem Mieter gereinigt werden kann.Wenn man solch eine Reinigung regelmäßig macht, dann passiert sowas nicht. Es gibt genug Reinigungsmittel dagegen.
Auch für den Backofen gibt es genug Reinigungsmittel. Der Vermieter ist mit Recht sauer.
Dazu habe ich mit dem Exmieter auch schon heftige Diskussionen gehabt. Ganz ehrlich: Ich kann den Vermieter auch verstehen, vor allem da die Wohnung neu war.
Upps, das ist ja für die Exmieter nicht so gut.
Ja, muss er.
Muß er nicht mehr.
die möglichkeit zur nachbesserung muss er auf alle fälle geben. es deutet alles auf völlig normalen gebrauch hin.
evt würde sich da sogar ein rechtsstreit lohnen.
es deutet alles auf völlig normalen gebrauch hin.
In erster Linie deutet alles auf mangelnde Sorgfalt hin. Der Mieter ist verpflichtet pfleglich mit der Mietsache umzugehen. Das ist hier offensichtich nicht geschehen. Regelmäßiges Putzen hätte das meiste verhindert. Der Mieter kann ja nicht mal behaupten "Das war schon so", ist ja Erstbezug.
evt würde sich da sogar ein rechtsstreit lohnen.
Ja, für den Vermieter. Darauf würde ich es als Vermieter locker ankommen lassen.
die möglichkeit zur nachbesserung muss er auf alle fälle geben.
Muß er nicht mehr.
Denke ich auch das es darauf hinausläuft.
Weder du noch der Vermieter weiss offenbar was besenrein bedeutet.
Der Backofen, Toiletten etc. müssen natürlich sauber sein, der Rest muss nur mit dem Besen zusammengefegt werden. Schimmel muss natürlich auch weg, sofern es nicht ein Baumangel ist.
Besenrein sagt in der Regel aus, dass eine Wohnung renoviert wird.
Wie lange warst du in der Wohnung, dass nach deinem Erstbezug die Wohnung so aussieht?
Lass deine Haftpflichtversicherung den Zustand der Wohnung begutachten.
Das Weissblech kauft sich billig nach.
Trotzdem, wie schafft man es eine Wohnung nach so kurzer Zeit so verkommen zu lassen? Dass das Ärger gibt ist vorprogrammiert.
Besenrein sagt in der Regel aus, dass eine Wohnung renoviert wird.
Hä?
Ja sonst müsstest du die Wohnung ja sehr gut gereinigt übergeben und nicht nur mit dem Besen den Staub weg gemacht haben.
Eine richtige Reinigung wird wohl kein Vermieter gratis für dich übernehmen.
Ca. 1,5 Jahre hat mein Bruder dort gewohnt. Natürlich haben wir gestrichen und versucht den Kalk zu entfernen. Aber wohl nicht gut genug. So ein Weissblech für den Backofen hat nach wenigen Gebrauch auch bereits Spuren die sich nicht mehr entfernen lassen. Der Tipp mit der Haftpflichtversicherung ist gut, werde ich machen lassen.