Wie ist die Regelung mit den Kleinreparaturen bei einer Mietwohnung?

5 Antworten

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Der Vermieter kann (nicht muss) mit seinem Mieter im Mietvertrag vereinbaren, dass der Mieter bis zu einer bestimmten Grenze (z. Zt. lt. BGH 100 EUR) für Bagatell- bzw. Kleinreparaturen herangezogen werden darf. Ist dieser vereinbarte Betrag auch nur lt. Rechnung um nur 1 ECENT überschritten, muss der Vermieter allein die Kosten der Reparatur tragen. Voraussetzung für die rechtliche Zulässigkeit ist, dass auch eine Jahressumme aller anfallenden KR vereinbart sein muss. Das kann ein bestimmter Betrag oder eine Quote sein. Letztere liegt bei 6 bis 8% der Jahresnettomiete. Fehlt diese Festlegung, ist die Klausel unwirksam.

Kleinreparaturen sind R. an Sachen, die dem ständigen bzw. häufigen Zugriff des Mieters unterliegen (Türklinken, Schalter, Griffe an Fenstern oder Geräten und Möbeln etc.). Keine Kleinr. sind solche an Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser etc.).

Eine anteilige Selbst-Beteiligung an Rep., die die zulässige vereinbarte Grenze übersteigen, ist unzulässig. Auch wenn das so im MV stehen sollte, die Klausel wäre dann insgesamt unwirksam.

 

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

Bitte genau lesen!

Steht da schon was im Mietvertrag oder muß das noch extra aufgeführt werden.

In "guten" Mietverträgen steht das schon drin.

Wie hoch ist max. die Selbstbeteiligung des Mieters?

Vergiß mal ganz schnell den Begriff Selbstbeteiligung!

Ist die Selbstbeteiligung pro Jahr oder pro Fall?

Siehe eins weiter oben und den Link ganz oben.

Wenn eine Raparatur 200€ kostet und die Selbstbeteiligung 70€ ist, muß
dann der Vermieter die restlichen 130€ zahlen, ist das richtig so?

Noch mal zum mitmeißeln, vergiß den Begriff Selbstbeteiligung!

Kostet eine "Kleinreparatur", z. B. die eine Tür- oder Fenstergriffes, auch nur 1 Cent mehr als der vereinbarte und zulässige Höchstbetrag zahlt der Vermieter alles.

schelm1  02.12.2017, 18:26

Der clevere Vermieter achtet folglich auf Rechnugn z.B. unter € 75 Pflichtüberneahmesumme durch den Mieter und gibt für den evtl. überschießenden Rest ein "Trinkgeld"!

lesterb42  03.12.2017, 09:42
@schelm1

Musst du Schwarzgeld loswerden?

Hol Dir das Mietvertragsformular von Haus & Grund. Da sollte schon eine gültige Kleinreparaturklausel drinstehen. Ausserdem sind die auch sonst immer sehr aktuell.

Es gibt keine Selbstbeteiligung.

Es gibt eine Grenze für Kleinreparaturen, bspw. 100 €. Kostet eine Reparatur mehr, hat der Vermieter alles zu tragen. Kostet sie max. 100 €, zahlt der Mieter. Gibt es mehrere Kleinreparaturen pro Jahr, gibt es dafür eine Obergrenze. Die steht dann auch in der Klausel.

laut Mieterbund max 200 € pro Jahr. Fallen also ständig irgendwelche Reparaturen von 75 € an, höchstens 3 x. Dann ist die Wohnung evtl. schon ramponiert

https://www.mieterbund.de/index.php?id=485

Nettes Motorrad übrigens

christl10 
Beitragsersteller
 02.12.2017, 16:15

Danke!

Habe ich mir 2015 neu geleistet. Ist im Moment im Winterschlaf. Ist mein Sommerfahrzeug. Im Winter fahre ich eine Honda Transalp 700XL. 

sr710815  02.12.2017, 16:23
@christl10

die 1100er habe ich schon lange verkauft. Nun ist ein Fahrrad mit Motor bestellt

Die Küche fällt nicht darunter.

johnnymcmuff  02.12.2017, 23:15

Die ganze Küche natürlich nicht, aber  z.B. die Knöpfe  bzw. das Tastenfeld an einem Herd.

lesterb42  03.12.2017, 09:43
@johnnymcmuff

Wie mehrfach geschrieben machst du mit einer vermieteten Küche ein Fass auf, bei dem man den Boden nicht sieht.

Ich habe damit bislang keine guten Erfahrungen gemacht.