Gibt es eine Mindestbreite für Zimmertüren in Mietwohnungen?
Gibt es im Mietrecht ein Sonderkündigungsrecht wenn man erst bei Übergabe der Whg feststellt, dass die Breite einer Zimmertür zu schmal ist und die Möbel nicht reinpassen?
Ich habe kürzlich eine Whg angemietet die ich zuvor zwar besichtigt habe, wobei mir aber nicht aufgefallen war dass die eine Zimmertür gute 15cm schmaler als die restlichen, weil ich ja selbst sehr schlank bin. Ich wurde auch nicht darauf hingewiesen und die Verwalterin der Whg hat es angeblich auch erst dann bemerkt. Nach gründlichem messen habe ich dann festgestellt, dass meine Möbel gar nicht durch passen und habe die Wohnung dann noch vor Mietbeginn gekündigt. Von der Verwalterin kam der Vorschlag neue schmalere Möbel zu kaufen, was ich ziemlich dreist fand. Ich muss nun trotzdem für 3 Monate die volle Miete zahlen für eine Whg die ich nicht nutzen kann. Gibt es bei sowas keine Sonderregelungen bezüglich Rücktritt, Sonderkündigung oder Mietminderung?
7 Antworten
Wie Du schon lesen konntest, sind Besichtigungen auch dafür da, dass man sich überhaupt informiert, ob die Möbel, die man einbringen will überhaupt rein passen. Zu schmale Zimmertüren sind nur ein Problem, auf das man stoßen kann.
Weitere Probleme könnten auch zu schmale, bzw. zu enge Treppenhäuser, enge Flure u. ä. sein. Es ist also durchaus nicht ungewöhnlich, dass man bei einem Wohnungswechsel gewisse Teile der geliebten Einrichtung nur deswegen nicht weiter verwenden kann, weil sie nicht in die Wohnung passen, bzw. eingebracht werden können. Es kann keinesfalls in der Verantwortung von Vermietern liegen, ihre Interessenten dahin gehend zu überprüfen, ob deren Möbel überhaupt rein passen. Vielmehr muss ein Vermieter davon ausgehen, dass ein Mieter selbst evtl. Probleme erkennt und sie ggf. anspricht.
Findige Umzugsunternehmen kennen überdies viele Möglichkeiten, solche Hindernisse, wie zu schmale Türen, auf geschickte Weise zu umgehen. Dazu werden beispielsweise die Fenster überprüft, es wird geprüft, ob man evtl. Türrahmen vorübergehend ausbauen kann oder ob man die Möbelstücke soweit zerlegen kann, dass sie doch durch passen. Da sind häufig sehr gute Fachleute am Werk. Außerdem bieten sie Lagermöglichkeiten ggf. auch für mehrere Jahre an, wenn man mal ein geliebtes Möbelstück eine gewisse Zeit lang nicht verwenden kann, aber später doch wieder darauf zurück greifen will.
Von der Verwalterin kam der Vorschlag neue schmalere Möbel zu kaufen, was ich ziemlich dreist fand.
Der Vorschlag ist überhaupt nicht dreist, sondern entspricht genau dem, was auch als Lösung auf der Hand liegt. Viele Leute machen das so, dass sie die Möbel, die sie nach einem Umzug nicht mehr brauchen können, wieder verkaufen oder verschenken und sich stattdessen neue passende kaufen. Nicht umsonst gilt der Satz: 3x umgezogen ist wie 1x abgebrannt.
Gibt es eine Mindestbreite für Zimmertüren in Mietwohnungen?
Es gibt die DIN 33402 Teil 4, welche sich aber meines Wissens nur auf Durchgänge im öffentlichen Bereich bezieht.
Hier wäre dann eine Mindestbreite von 560mm einzuhalten.
Ich wurde auch nicht darauf hingewiesen
Das ist auch keine Pflicht des Vermieters. Hier gibt es ja vorab Besichtigungen, bei denen Du nachmessen kannst.
Dein Versäumnis kannst Du ja nun nicht dem Vermieter zu Lasten legen.
Gibt es bei sowas keine Sonderregelungen bezüglich Rücktritt, Sonderkündigung oder Mietminderung?
Nein!
Gibt es bei sowas keine Sonderregelungen bezüglich Rücktritt, Sonderkündigung oder Mietminderung?
Nein.
Entschuldigung, aber das eine von mehreren Türen schmaler als die anderen ist fällt einem auf.
Ich muss nun trotzdem für 3 Monate die volle Miete zahlen für eine Whg die ich nicht nutzen kann.
Es ist doch nur ein Zimmer.
Gibt es nicht die Möglichkeit die Möbel durchs Fenster in das Zimmer zu bringen?
Ja bei der Besichtigung musste es irgendwie schnell gehen weil die Dame aus der Verwaltung eigentlich schon Feierabend hatte darum habe ich auf alles aber nicht die Tür geachtet. Habe mit sowas nicht im entferntesten gerechnet.
Na das Problem ist eben dass es das Wohnzimmer ist und die Tür nicht ganz 60cm breit wodurch meine Couch nicht durchpasst, aber ich finde auch keine andere die durchpasst, weil man nunmal die Lehnen nicht abbauen kann. Türrahmen entfernen funktioniert auch nicht beim Altbau. Durchs Fenster geht nicht, zu hoch. Wäre also nur mit Lift möglich, den man aber nicht auf den Innenhof kriegt. Jetzt kam schon der Vorschlag ein Esszimmer daraus zu machen, wäre nicht schlecht, aber dann fehlt ein Zimmer und dafür ist die Miete dann zu hoch. Da es ein Durchgangszimmer ist kann man aber auch kein Schlafzimmer daraus machen.
Egal - ist nun gekündigt.
du hättest das bei der besichtigung prüfen müssen. da war die möglichkeit ja gegeben.
da der vertrag geschlossen wurde muss auch meite gezahlt werden. du hast auch die möglichkeit die wohnung diese zeit zu nutzen
Es ist nicht Aufgabe des Vermieters, die lichte Weite von Zimmertüren zu offerieren. Ich meine, dass 70 cm mindestens gegeben sein müssen. Das trifft bei mir bis auf eine Tür (83 cm) und die WET (90cm) auf alle Türen zu.
Dir hätte das auffallen müssen bzw. schaut man da etwas genau hin und misst nicht nur die Grundfläche.
Ich wohne in der platte, p2, da sind (waren) die Maße so wie beschrieben Standard.
@albatros: Es gibt auch durchaus Türen, die nur 60 cm breit sind. Wenn es platzmäßig nicht anders geht, ist das eben so. Vorzugsweise wird man auf schmalere Türen vor allem bei Türen zu WC oder Abstellkammern treffen. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass auch mal Zimmertüren so schmal sein können.
Ein Unterschied von 15 cm zur Normalbreite fällt aber jedem Normalsterblichen und mit normaler Sehkraft ausgestatteten Menschen sofort auf.