Wasserabrechnung von Vermieter?
Hallo,
Unser Vermieter hat uns folgende Wasserabrechnung (SIEHE ANHANG) in den Briefkasten gelegt.
Wir haben das Gefühl, das geht so nicht. Was ist daran falsch?
Gibt es nicht Gesetzte, dass man einen Anspruch auf die Kopie der Original Rechnung hat? ist das so zulässig?
Anhang: https://s16.directupload.net/images/190417/3ric7afy.jpg
vielen Dank
10 Antworten
Ratespiel? Ich hab die Lösung! Der Wasserhahn darf da nicht drin stehen. Alles andere kann der Vermieter hoffentlich durch Belegeinsichtnahme oder einer kostenpflichtigen Kopie nachweisen.
Das runter rechnen auf den Monat ist zwar etwas eigenartig, aber dennoch nachvollziehbar. Insofern kann man darüber hinweg sehen.
Anspruch auf Rechnungskopien hast Du nicht, Aber Anspruch die Originalrechnungen beim Vermieter einzusehen.
Was ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?
Der Vermieter muß, wenn Vorauszahlungen vereinbart sind, 1 x jährlich darüber abrechnen.
Und zwar über alle Kostenarten zusammen, nicht kleckerweise über jede einzelne.
Also, wenn dir was nicht klar ist, muss dir der Vermieter erklären können, wie er zum Ergebnis kommt. Sind Wasserzaehler installiert? Auf alle Fälle den Wasserhahn nachfragen. Wo ist hier die mathematische Wunderformel? Ich sehe hier kein dividiert durch 9. Hier solltest du mal nachhaken. Auf alle Fälle kann man keinen Kuechenwasserhahn abrechnen, eher schon das Wasser, dass dort durchläuft.
Als Mieter hat man ein Recht darauf, die Unterlagen der Nebenkostenabrechung einzusehen. Ich habe selber lange in Miete gewohnt, deswegen weiß ich das.
Die Nebenkosten werden anscheinend nach Verbrauch gezahlt (z. B. gibt es auch den Fall, dass ein Mieter jeden Monat einen festen Betrag für diese Kosten zahlen muss). Aber, wie die Kosten des Verbrauchs zu tragen sind, steht auch im Mietvertag.
Der Vermieter hat in diesem Fall einfach eine Aufstellung gemacht ohne weitere Unterlagen. Zum Beispiel muss es ja den Gebührenbescheid der Stadt-/Gemeindeverwaltung geben mit dem Wasserverbrauch in m³ und den Wasserkosten pro m³ als Aufstellung zu einer Rechnung.
Bezieht sich jetzt zwar nicht auf die Frage, aber: man muss immer nur die entstandenen Nebenkosten zahlen. Das heißt, es kann u. Umständen zu einer Nachzahlung kommen (so wie jetzt in deinem Fall), aber es kann auch sein, dass der Vermieter dem Mieter eine Auszahlung machen muss. Deswegen solltest du dir die Aufstellung der Stadt-/Gemeindeverwaltung vom Vermieter zeigen lassen.
Du hast ein Recht, diese Unterlagen einzusehen. Der Vermieter muss diese Unterlagen haben. Sprech ihn am besten darauf an.
... ich fürchte, es geht so.
Euer Anteil beträgt 9 Monate.
Seit wann gelten denn im Mietrecht Gesetze?
Bei uns nur die Urteile, die auch umgesetzt werden, bis neue kommen, dann gehen wir wieder zurück. Bis dann wieder neue kommen.