Ist ein Mietvertrag mit Analphabeten als Vermieter gültig?
Die Eltern von Freunde von mir sind Anlaphabeten. Sie haben kaum die Schule besucht und können sehr schlecht lesen und schreiben. Mit der Unterschrift reicht es gerade noch. Sie haben ein Zweifamilienhaus und haben letztlich die Wohnung vermietet. Da die zwei Vermieter nicht gut lesen und schreiben können hat der Mieter den Mietvertrag für die Wohnung ausgefüllt und alles zu seinem Gunsten reingeschrieben.
- Niedrige Miete
- Niedrige Nebenkosten
- Keine Staffelmiete vereinbart
- Keine Treppenhausreinigung vereinbart
- u.s.w.
Die Vermieter haben den Mietvertrag ohne zu lesen unterschrieben, denn dazu sind sie ja noch in der Lage.
Nach einer Woche wurde ihnen bewußt was für einen Mist sie unterschrieben haben. Das wollten sie eigendlich gar nicht so wie es der Mieter festgelegt hat und möchten nun mit einem der sich besser auskennt einen neuen Mietvertrag abschließen. Mit höherer Miete und höhere Nebenkosten. Zudem soll der Mieter für die Treppenhausreinigung mit verpflichtet werden u.s.w.
Geht das jetzt noch?
Ist der Mietvertrag überhaupt gültig?
Immerhin stimmt das vereinbarte mit dem was sich die Vermieter vorstellen nicht überein, haben jedoch unterschrieben, weil sie es nicht geprüft haben.
7 Antworten
Hallo leider ist dieser Vertrag gültig . Außer die Vermieter haben Mieter darauf hingewiesen das sie nicht lesen können und ihn aus diesem Grund mit dem ausfüllen beauftragt . Es muss auch eine feste mündliche Absprache über den Inhalt stattgefunden haben . Wenn sie dann leichtgläubig unterschrieben haben ist es betrübt zum Nachteil der Vermieter und somit ist der geschlossene Vertrag ungültig und sittenwidrig.
Außer die Vermieter haben Mieter darauf hingewiesen das sie nicht lesen können und ihn aus diesem Grund mit dem ausfüllen beauftragt
Eben. Das ist der Kasus knaxus. Wenn der Mieter wusste, dass die Vermieter Analphabeten sind, dann hat er sie übers Ohr gehauen. Wenn das nachweisbar ist, dann kann der Vertrag angefochten werden. Der Gang zur anwaltlichen Beratung ist dringend anzuraten.
Der Vertrag ist grundsätzlich erst mal gültig. Auch wenn der Vermieter nicht richtig schreiben kann, so sollte er aus der Lebenserfahrung zumindest wissen, dass ein geschlossener Vertrag verpflichtend ist. Der Vermieter hätte die Möglichkeit gehabt, sich von jemandem beraten zu lassen, z.b. von einem Anwalt, anstatt dem Mieter zu vertrauen.
Es gibt jedoch ein Gesetz, das die Möglichkeit bietet, einen Vertrag wegen Irrtum anzufechten. Irrtum bedeutet juristisch, wenn man eine Willenserklärung abgibt, die so nicht beabsichtigt war, man eben eigentlich etwas anderes hätte erklären wollen. Das ist in §119 BGB geregelt.
Ich empfehle jedoch, dass der Vermieter einen Anwalt aufsucht, um die Anfechtung durchzusetzen. Man muss hierbei einiges beachten, dass dieser Schritt dann auch im Streitfall vor Gericht Bestand hat.
Vertrag ist Vertrag. Deine Eltern hätten nur dich oder sonstwen, der lesen kann, dabei haben müssen.
Einen Irrtum im Sinne des 119 BGB sehe ich nicht, da deine Eltern sich nicht geirrt haben. Nach dem Sachverhalt hat der Mieter ihnen nichts vorgelogen, sondern sie haben unterschrieben, weil sie sich geniert haben, ihre Leseschwäche zuzugeben. Jedenfalls können sie einen Irrtum nicht nachweisen.
Dass ihnen HINTERHER das Ergebnis des Vertrages nicht gefällt, ist nicht selten und hilft ihnen gar nichts. Unbedachtheit wird bei Volljährigen nicht geschützt. Sie müssten schon schwere Geschütze auffahren, etwa, dass der Vertrag OFFENSICHTLICH so ungünstig ist, dass sie nie unterschrieben hätten.
Nur kann das aufgrund einer Weichherzigkeit oder Mitleid geschehen sein, das passiert, aber das macht einen Vertrag nicht ungültig
Es wäre deinen Eltern ein Leichtes gewesen, diesen Lapsus zu vermeiden. Etwa ein Vertrag, in dem die wesentlichen Bestandteile vorausgefüllt sind.
Ob sich ein Anwalt lohnt ...
Es gilt im allgemeinen Der Grundsatz: Wenn eine Person oder Personen ansich nicht dazu fähig sind ,das Geschriebene Wort zu verstehen, dass diese dann auch nicht dazu befugt sind, eine Unterschrift zu tätigen. Und wenn dann unter Aufsicht einer Geschäftsfähigen, rational denkenden Person.
Dem Vermieter ist letztendlich egal wer unterscheibt, solange Die Miete pünktlich ankommt.
Na dann gilt Der Mietvertrag als nicht zulässig.
Wie soll man das dann regeln?
das ist nicht richtig, wenn die geschäftsfähig sind, sind sie geschäftsfähig, sie könnten wegen inhaltsirrtum anfechten, aber sie müssen beweisen
ich würde keinen neuen vertrag machen und sie klagen lassen
Da könnte ja jeder kommen.
Was meinst Du damit?
Die Vermieter sind aber diejenigen, die nicht lesen und schreiben können!