Untermietvertrag ohne Kopie des Hauptmietvertrags
Also, ich habe folgendes Problem: ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben in welchem stand, dass sich die Rechte und Pflichten aus dem Hauptmietvertrag ergeben und das jeder Untermieter eine Kopie des Hauptmietvertrags erhält, jedoch hat niemand von uns Untermietern eine solche Kopie erhalten. Nun gibt es einige Probleme bezüglich der Miete. Diese ist zwar auch im Untermietvertrag geregelt, aber ich frage mich ob unser Untermietvertrag überhaupt gültig ist, obwohl wir unsere Rechte und Pflichten aus dem Hauptmietvertrag nicht kennen
7 Antworten
Der Hauptmietvertrag regelt das Vertragsverhaeltnis zwisschen dem Hauptmieter und dem Vermieter. Rechte und Pflichten fuer den Untermieter kann dieser aber gar nicht regeln weil der Untermieter mit diesem Vertrag ueberhaupt nichts zu tun hat. Insofern ist die angesprochene Regelung in euren Untermietvertraegen Unsinn.
Rechte und Pflichten der Untermieter regeln hier ausschliesslich die Vereinbarungen zwischen Hauptmieter und Untermieter sowie das BGB.
Wer hat den Mietvertrag? Wer ist der Hauptmieter, also der eigentliche welcher den Hauptmietvertrag unterzeichnet hat? Vermieter ist wer? Anschreiben und Kopie verlangen, weil aus o.g. Gründen keine Kopie vorliegt.
Dann weise doch einfach die Person, mit der du den Untermietvertrag geschlossen hast auf diesen Passus hin und verlange den Hauptmietvertrag. Dann bist Du schlauer und kannst viel besser argumentieren.
Ich hatte damals in einer WG auch einen Untermietvertrag, ohne den Hauptmietvertrag zu kennen, allerdings fehlte da auch der Hinweis drauf.
es handelt sich um eine WG und ein Freund ist der Hauptmieter. Da es sich um einen Freund gehandelt hat, haben wir den Untermietvertrag dummerweise blind unterschrieben, da wir geglaubt haben ihm vertrauen zu können, jedoch gibt es jetzt wie gesagt einige Probleme. Der Passus zu der Miete ist ja bereits im Untermietvertrag geregt, die Frage war nur ob dieser Überhaupt gültig ist, ohne die Kopie des Hauptvertrags
ihr hättet doch bereits bei Vertragsunterzeichnung eine Kopie des Hauptmietvertrages aushändigen lassen sollen. Ansonsten habt ihr ja was blind unterschreiben.
Dürfte doch wohl kein Problem sein, auch heute noch sich eine Vertragskopie anzufordern.