Wohnungsübergabe: Zustand Rohbau! Zulässig?

5 Antworten

Ihr könnt die Wohnung nehmen oder ihr nehmt sie nicht. Da herrscht Verttragsfreiheit.

Der Zustand muss dokumentiert werden, dann kann man sich mit dem Vermieter über die notwendigen Renovierungen unterhalten. Es it euere Sache, zu welchem Schluss Ihr kommt.

puhhhh, das sind ja Schilderungen hier . Erstens finde ich den Preis völlig überzogen, noch nicht mal bei einer komplett renovierten Wohnung wäre er angemessen. Beispiel dazu: In der Kleinstadt , in der ich lebe, wurde ein Mehrfam.haus errichtet , indem die Wohnungen " altengerecht" gebaut wurden, d.h. ohne Schwellen mit breiten Türen , einem befahrbaren Badezimmer ecc. diese Wohnungen sind für Menschen gebaut worden wie dein OPA. Jetzt halt dich fest !eine 50^qm Wohnung , ausgelegt für single kostet warm mit Terrasse oder Balkon 390,- euro warm . Und es ist alles tipp topp. Deine beschriebene Wohnung ist keinem Mieter zuzumuten. Die groben Mängel müssen erst beseitigt werden. (durch Vermieter)über alles andere kann man sich einigen. Aber nicht zu dem Preis und dem Aufwand. Was ich nicht weiß ist , ob man zurücktreten kann innerhalb einer bestimmten Frist.

xeinefragenochx  24.08.2012, 18:37

eine Sache noch zur Höhe der Miete. Es gibt in jeder Stadt einen bestimmten Mietspiegel. Den kann man ergooglen. Danach berechnet sich der Preis für die Wohnung .

Saskiabruder  24.08.2012, 18:56
@xeinefragenochx

Darf ich mal fragen in welcher Stadt das ist? München Schwabing?

xeinefragenochx  24.08.2012, 19:04
@Saskiabruder

nein in Viersen ,Rheinland.

Rheinflip  24.08.2012, 19:24
@Saskiabruder

@susanne: wenn xxkeinefrage das so gesehen hat, dann stimmt das auch.^^ Da kann es tabellen ohne ende geben....

Saskiabruder  24.08.2012, 19:45
@Rheinflip

Habe mal von einen Mieter einen Tipp bekommen: § 291 StGB Abs. 1

xeinefragenochx  24.08.2012, 19:52
@Rheinflip

danke rheinflip, eine meiner Patientinnen ist gerade in so eine Wohnung eingezogen und ist dort total zufrieden . Wie der Mietspiegel hinter der Weißwurstgrenze aussieht weiß ich nicht .Aber das , was der Fragende hier angibt ist definitiv zu hoch . Das wollte ich eigentlich nur damit kundtun. :-))LG xeinefragenochx

vinorosso87 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 18:26

So eine alten- und behindertengerechte Wohnung ist es, über die ich spreche. Bedingung war halt, dass die Wohnung in unserer Nähe ist. Ansonsten hätten wir bei dem Preis auch sofort abgelehnt. Also muss der Vermieter grobe Mängel beseitigen und ich bin für die "Schönheitsreparaturen" zuständig? Heißt Wände grundieren, Tapeten anbringen, Decke streichen usw?

xeinefragenochx  24.08.2012, 18:36
@vinorosso87

also über den Preis würde ich noch mal verhandeln , das ist doch sicher kein Nobelviertel wo dein Opa einziehen soll ? dann im Mietvertrag alles schriftlich vereinbaren , welche Mängel der Vermieter beseitigen wird , welche du. Schönheitsreparaturen ist auch wieder so ein dehnbarer Begriff.:-)) Du mußt echt nur schauen jetzt , das du dir das alles schriftlich geben lässt. Keine mündlichen Absprachen wie :"naja, das kriegen wir dann schon hin usw" Setzte eine Frist für die anfallenden Reparaturen, die der Vermieter durchführen muß.

Heißt Wände grundieren, Tapeten anbringen, Decke streichen usw?

jepp, das wird dein Part werden.

Wenn heute Schlüsselübergabe war, habt ihr den Mietvertrag wahrscheinlich schon unterschrieben! Habt ihr euch die Wohnung vor Unterschrift nicht angeschaut?

vinorosso87 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 18:23

Wir haben uns die Wohnung angeschaut, aber dabei nicht die ganzen Fliesen abgeklopft und auf dem Boden rumgekrochen! Und ganz ehrlich, wenn man abgekratze Reegips-Platten sieht, an denen noch Tapetenreste und alter Spachtel hängen, dann sieht man nicht jedes Loch sofort. Und auch bei der Dusche habe ich nicht den ganzen Rand abgesucht.

Klar, ich hätte mir 3-4 Stunden nehmen sollen und genauer hinschauen sollen. Habe ich jetzt auch gemerkt, als wir mit dem Grundieren anfangen wollten.

Kann ich die Mängel jetzt nachträglich noch geltend machen oder nicht?

Zulässig ist Alles, wenn der Mieter einen Vertrag mit dem Vermieter unterschreibt.

Wir müssen dringend eine Wohnung für unseren Opa anmieten und habe eine geeignete Wohnung in der Nähe gefunden.>

Wenn du das unter "geeignete" Wohnung verstehst, dann ist es eben zulässig!

Oder ihr zieht erst ein, wenn die Mängel beseitigt sind und zahlt vorher keine Miete. In diesem Fall scheint das berechtigt zu sein.

Hallo, 11,66 Euro pro m² das ist teuer, ist das West-Berlin Kudamm? oder Rottach/Tegernsee, Mietspiegel nehmen. MfG Susanne

vinorosso87 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 18:29

Weiß ich selbst! Total überzogen aber halt alten- und behindertengerecht und direkt in der Nähe. Alternative wäre ein Pflegeheim gewesen. Und da der Opa es sich rentenmäßig leisten kann, war es eine annehmbare Option.

Saskiabruder  24.08.2012, 18:32
@vinorosso87

Se possibile recedere dal contratto prima di mostrare difetti nascosti, altri Cerca appartamento.