Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung
Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.
Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.
Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.
12 Antworten
Dein Mietvertrag beschreibt die Mietsache und enthält vermutlich kein Inventarverzeichnis, weil unmöbliert vermietet wurde. Da dein Mitbewohner so einfach kündigen und ausziehen konnte, vermute ich weiterhin, dass dir keine Wohnung vermietet wurde sondern nur ein Zimmer in der Wohnung mit Nutzungsrecht an Bad, Küche, Flur. Woher du nun ein Recht zur Ausrüstung des Bades mit einer Deckenlampe herleiten willst bleibt offen.
Schimmel in der Küche ist in 80% allen Schimmelbefalls Mieterverschulden. Woher nimmst du die Kenntnis, dass du dafür nicht verantwortlich sein kannst? Ein Nutzungsrecht beinhaltet auch immer eine Sorgfaltspflicht, hier für kontinuierliches Lüften und Heizen.
Ruf einfach täglich beim Vermieter an, dann kommen die, oder sagen dir was du machen sollst
Wie hier bereits erwähnt, könnte es sein, dass diese Gegenstände Eigentum des Vormieters waren. Normalerweise ist es so. Eine Lampe erhält man für wenig Geld im Baumarkt oder Versandhandel. Spiegel ebenso. Ob der Schimmel nicht wirklich deine Schuld ist, kannst du nicht beurteilen. Dafür müsste eine Feuchtigkeitsmessung her. Die geschieht ganz schnell mit einem entsprechenden Gerät. Dann weißt du, ob die Feuchtigkeit von außen kommt oder mangels ausreichender Lüftung. Hast du die Möbel zu dicht an der Wand stehen? 2 l Wasser verdunstet ein Mensch pro Nacht. Also müssen die Fenster nicht schräg, sondern ganz geöffnet werden, damit mindestens 10 Minuten lang, mehrmals am Tag, die Luft ausgetauscht wird. Wenn feststeht, dass die Feuchtigkeit von außen kommt, kannst du die Miete mindern. Schreibe den Vermieter an, diesen Mangel zu überprüfen und setze eine Frist. Weise darauf hin, dass du ggf. eine Mietkürzung vornimmst. Nicht für alles ist der Vermieter zuständig. Ich erlebe auch immer wieder, dass gerade Studenten sich im normalen Alltag schlecht zurecht finden. So habe ich es erlebt, dass der Stromzähler bei Einzug nicht angemeldet wurde und sie meinten, das gehöre zur Miete.
Wenn das kein Wohnheim ist dann gehören Lampen nicht zum Inventar. Ein Spiegel auch nicht. Nur das mit dem Schimmel kannst du dem Vermieter bzw. Verwalter sagen. Die müssen sich darum kümmern. Sollte der Schimmel nur oberflächlich auf einer abwaschbaren Oberfläche sein kannst du ihn in der Regel gut mit Sagrotan beseitigen.
als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.
Lampen werden in der Regel nicht vom Vermieter mitvermietet.
Es sei denn es sind spezielle Lampen die z.B in die Decke eingebaut sind.
Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus.
Weil es nicht seine Aufgabe ist.
Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss.
5 Monate bis Du nicht in der Lage Dir eine Lampe zu besorgen?
Spiel wurde ebenfalls abmontiert.
War vielleicht auch vom Exbewohner.
Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.
Dazu musst Du eine Mängelaanzeige machen zu der Du laut BGB verpflichtet bist, egal ob Du der Verursacher bist oder nicht.
Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist?
oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit
Mangel
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
MfG
Johnnymcmuff
Nochmal für alle, die hier antworten:Wenn man hier keinen hilfreichen Kommentar ablassen kann, kann man seinen wertlosen Hintern auch woanders hinschieben. Das ist weder gewollt, noch gewünscht noch gestattet.
Da ist natürlich nicht gestattet hier nur seine Meinungen abzugeben.
Aber Du kannst Dich nicht benehmen und verstößt selber gegen einige Richtlinien wie ich gerade festelle.
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