Mietminderung wenn ein PKW Stellplatz nicht genutzt werden kann?
Hallo Freunde,
habe wieder ein Problem mit den gleichen Mieter.
Ich bin selbständig und habe mein Laden gemietet. In meinem Mietvertrag ist auch ein PKW Stellplatz dabei, dass sich unter einem Balkon befindet, der einen anderen vermietet ist.
Dieser Mann hat zuerst immer Probleme gemacht, dass es verboten sei unter einem Balkon zu parken.
Ständig baut er irgendwas am Balkon und es muss ein Gerüst aufgebaut werden.
Danach war endlich monatelang Ruhe.
Heute ist er wieder gekommen und meint er habe mit den Vermieter gesprochen, er muss wieder Balkonarbeiten durchführen und ich muss mein Auto da wegfahren, da wieder ein Gerüst aufgebaut werden muss.
Die arbeiten erledigt der Mieter immer selber, da er seine eigene Leute hat und der Vermieter akzeptiert es.
Der Mieter hat zu mir gesagt, ich soll im Zukunft schauen wo ich parken kann, da die arbeiten sehr lange dauern werden.
Meine Frage ist, habe ich ein Recht auf Mietminderung?
Hier kann man sonst nirgendwo parken, da überall Fussgänger Zone ist.
7 Antworten
Ich bin selbständig und habe mein Laden gemietet. In meinem Mietvertrag ist auch ein PKW Stellplatz dabei
Es handelt sich also um einen gewerblichen MV. Ist der Stellplatz nur erwähnt oder steht im MV auch die anteilige Miete dafür?
Heute ist er wieder gekommen
Dann lass ihn doch einfach stehen. Du hast keinen MV mit ihm, die Sache hat der VM zu klären.
und meint er habe mit den Vermieter gesprochen,
Schön für ihn.
er muss wieder Balkonarbeiten durchführen und ich muss mein Auto da wegfahren, da wieder ein Gerüst aufgebaut werden muss.
Erstens kann dir das egal sein, zweitens sind Bauarbeiten - so nicht Gefahr im Verzug - schriftlich rechtzeitig anzukündigen, und drittens ist er dir gegenüber nicht weisungsbefugt.
Der Mieter hat zu mir gesagt, ich soll im Zukunft schauen wo ich parken kann
Dann antworte ihm, dass dir das vollkommen egal ist, weil er dir nichts zu sagen hat, und du dein Auto dort solange stehen lässt, bis dir entweder eine Ausweichfläche durch den VM gestellt wird, oder der VM dir entsprechend eine Erstattung anbietet. Und wenn das dem Mieter nicht passt, dann teile ihm freundlich aber bestimmt mit, dass du andernfalls die Bauarbeiten per einstweiliger Verfügung einstellen lässt.
Und parallel dazu fordere deinen VM auf, die Mietsache im vertraglich vereinbarten Umfang bereitzustellen, andernfalls du dir vorbehältst, nicht nur die Miete zu kürzen, sondern ggfs. Schadenersatz zu fordern.
Sehr schöne Antwort!
Wenn du für den Parkplatz bezahlst soll sich der Vermieter darumkommen das du den auch benutzen kannst. Sollte das nicht möglich sein brauchst du den eigentlich auch nicht zu bezahlen.
Allerdings solltest du das vorher mit dem Vermieter klären, nicht das du in Zahlungsverzug gerätst.
Nein, leider nicht, aber auf Einstellung der Zahlung für den Stellplatz, wenn es den aktuell nicht gibt.
Und der bauende Mieter bekommt ein Rechnung für die Nutzung Deines Platzes, so 50 EUR/Tag, und gut ist. Setzte die Forderung dann auch durch.
Ja klar! Sorgt der Vermieter nicht für die uneingeschränkte Nutzbarkeit, zahlen Sie auch nicht.
nimm die Stellplatzmiete voll raus - im guten Vertrag ist das ein Extra Posten!