Warum Aushändigung vom Original Mietvertrag an Mieter?
Hallo Zusammen,
wir haben unseren Mieter zwecks Eigenbedarf kündigt, da unser Sohn vom Studium aus Hamburg zurückkehrt. Haben unseren Mieter 5 Monate vor der Frist schon gesagt, dass der Fall eintrifft somit er genügend Zeit hat was zu finden. Er hat darauf verständlicherweise nicht positiv reagiert aber es so hingenommen. Er zieht jetzt in einem Monat aus, dass für uns kein Problem ist, aber er versucht jetzt uns das Leben schwer zu machen und überall uns Steine in den Weg zu legen und Kosten zu verursachen.
Jetzt zu meine Frage :)
Der Mieter will den Original Mietvertrag haben, obwohl er einen Durchschlag von dem damaligen unterzeichneten Mietvertrag erhalten hat. Er meinte das er das Original bräuchte, für seine Steuer. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass wenn es für die Steuer sein sollte ein Durchschlag nicht ausreichen würde.
Meint Ihr er will den Originalvertrag damit er iwas ändern kann bzw. uns einen Schaden anrichten will? Mir kommt das alles sehr komisch vor, lass mich aber gerne eines Besseren belehren.
Vielen vielen Dank im voraus
MfG Kate
11 Antworten
Das Finanzamt benötigt kein Original. Es wäre ja schlimm, wenn ich jeder Steuererklärung meine Originalunterlagen beifügen müsste.
Dann hätte ich nur noch Kopien rumliegen.
Grundsätzlich gilt auch der Durchschlag als Original.
Ansonsten händigt ihm einfach nochmal eine Kopie aus und macht ein kleines Schreiben fertig, dass dieser dem Original entspricht und setzt Eure Unterschrift darunter.
Unabhängig davon muss ein Mietvertrag auch gar nicht schriftlich vereinbart sein.
Wenn der Mieter den Mietvertrag ändert, wäre das ein strafbares Delikt (Urkundenfälschung). Vielleicht will der Mieter prüfen, ob Orignal und Kopie identisch sind und ob ihr den Mietvertrag gefälscht habt.
Normalerweise gibt es bei Mietverträgen zwei Originale, eines für den Mieter und eines für den Vermieter.
Warum erwartet ihr von eurem Mieter, dass für ihn eine Kopie ausreichend sein soll, während ihr selbst offensichtlich nur mit dem Orignal und keiner Kopie leben könnt? Das ergibt keinen Sinn.
Das Original auf keinen fall aushändigen. Habe noch nie gehört, daß ein Mietvertrag steuerlich abgesetzt werden kann.
Du hast die Antwort ja fast schon selber gegeben. Er macht euch das Leben schwer und schikaniert euch mit allen möglichen Dingen. Und so auch mit dem Vertrag. Lasst euch darauf nicht ein.
Ich würde sogar überhaupt nicht drauf reagieren. Er will euch ärgern, und wenn ihr ihm den Eindruck gebt, dass er es geschafft habt, dann freut es ihn nur. Daher alles, was ihr nicht gesetzlich tun musst, einfach ignorieren.
Du hast nun nicht genauer gesagt, was er genau alles macht. Geht uns auch nichts an. Aber wenn du schreibst er verursacht Kosten, würde sich für mich dann die Frage stellen, ob er vielleicht Dinge tut, für die ihr ihn schadenersatzpflichtig machen könnt.
Er hat ja einen Vertrag. Warum er den für die Steuer brauchen sollte - keine Ahnung. Als er seinen Wohnsitz dort gemeldet hst reichte eine Kopie ja auch. Er hat die Kopie und das reicht, bloss nie das Original aus der Hand geben.