Wohnung Kündigungsfrist?
Guten Tag,
ich habe zwei Fragen zum Thema Kündigungsfrist. Wenn in einem Mietvertrag eine Mindestmitdauer von 2 Jahren festgelegt wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten dann noch? Oder muss man wirklich 24 Monate mieten?
Und wie sieht es aus wenn man einen Nachmieter findet, kann man dann früher ausziehen, eventuell noch vor der 3-Monate-Frist?
Viele Grüße
Fuchs
6 Antworten
Im deutschen Mietgesetz gibt es keine "Mindestmietdauer"! Sollte das im Mietvertrag so formuliert sein, dann ist diese Klausel unwirksam.
Anerkennung kann die Formulierung "Gegenseitgiger Verzicht auf ordentliche Kündigung des MV für die Dauer von zwei Jahren (24 Monate) ab Vertragsbeginn".
Der Mietvertrag wurde ungeachtet dieser Klausel für unbefristete Zeitdauer abgeschlossen. Daher kann nach Ablauf von 2 Jahren der MV ordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden.
Jederzeit kann der Mietvertrag einvernehmlich mit dem Vermieter aufgelöst werden. Dabei kann der Vermieter einen solventen Nachmieter akzeptieren, muss es aber nicht zwingend tun.
Das musst Du mit Deinem Vermieter besprechen, ob er mit einer früheren Kündigung einverstanden ist. Das muss er aber nicht.
Vertrag ist nun einmal Vertrag. Wenn der vermieter einverstanden ist, ja, aber er kann es ablehnen und du bist an die 24 Monate gebunden. Wenn du dann nicht rechtzeitig kündigst, läuft er normal weiter
Was denkst du, warum man so eine Klausel in einen Vertrag aufnimmt? Damit alles weiterläuft, als würde sie nicht existieren?
Natürlich bist du daran gebunden!
Es gibt aber immer die Möglichkeit, sich anderweitig zu einigen. Erkläre deinem Vermieter, warum du raus willst und ggf. auch, was es für ihn bedeutet.
Den Vertrag JETZT aufzuheben kann für ihn wesentlich günstiger sein als dich später monatelang rauszuklagen, weil du dir die Miete nicht (mehr) leisten kannst...
Eine Alternative wäre vielleicht noch die Untervermietung: statt eines Nachmieters suchst du einen Untermieter, der den Rest der 2 Jahre dort "abwohnt". Du bleibst dabei weiter deinem Vermieter gegenüber in der Pflicht, machst aber wenigstens keine finanziellen Verluste, wenn alles nach Plan läuft...
Wenn ihr einen neuen Vertrag schließt, steht drin, was wie geregelt wird. Geh damit zu einer Beratungsstelle, bevor du unterschreibst, hier jedes nur denkbare "was wäre, wenn" durchzukauen, bringt keinen weiter...
Es ist vermutlich ein Kündigungsverzicht von 24 Monaten.
Vorausgesetzt der ist wirksam kannst Du erst nach oder zum Ablauf von 24 Monaten mit der 3monatigen Kündigungsfrist kündigen.
Man kann kann mit dem Vermieter reden und fragen ob er einverstanden wäre den Vertrag früher zu beenden wann man geeignete Mietinteressenten vorschlägt.
Einlassen muß sich der Vermieter darauf aber nicht.
Okay, was wäre wenn ich einen Nachmieter finde, bei dem der Vermieter auch zustimmt und dieser in Zukunft wieder ausziehen sollte? (Aus welchen Gründen auch immer)
Müsste ich dann die restlichen Monate bis Ende der Mindestmietzeit Miete zahlen?
Wenn der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, mit dem einen Mietvertrag abschließt und dich vorzeitig aus dem Vertrag entläßt ist das für dich erledigt. Auch wenn der Nachmieter nach kurzer Zeit wieder kündigt.
Okay verstehe, vielen Dank für die Antworten!
Mit einem neuen Mieter wir ein neues Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter begründet, mit dem Sie nichts zu schaffen haben, nachdem Sie per Aufhebungsvereinbarung aus Ihrem Mietverhältnis entlassen wurden.
Der Vermieter dürfte mit dem neuen Mieter einen ähnlich lautenden gegenseitigen Verzicht auf das Kündigungsrecht für eine Dauer von max. 4 Jahren anstreben.
Akzeptiert der potentielle neue Mieter nicht, dann kommt mit dem kein Mietvertrag zustande und ihr Mietverhältnis besteht vertragsgemäß fort.
Okay, was wäre wenn ich einen Nachmieter finde, bei dem der Vermieter auch zustimmt und dieser in Zukunft wieder ausziehen sollte? (Aus welchen Gründen auch immer)
Müsste ich dann die restlichen Monate bis Ende der Mindestmietzeit Miete zahlen?