Mietverhältnis- Bedeutung: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt..?
Mein Mietvertrag beinhaltet folgendes:
“Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.1.19 für Mieter und Vermieter zulässig. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“
“Wird das Mietverhältnis durch den Vermieter aus wichtigem Grund gekündigt, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die Räume nach der Rückgabe leer stehen oder nur billiger vermietet werden können, und zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach der Rückgabe“
Nun wurde bei mir vor kurzem eine chronischen Autoimmunkrankheit festgestellt.
- Wäre dies ein wichtiger Grund ?
- Wenn ja, könnte ich dann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und vor dem 31.1.19 ausziehen ?
- Kann der Vermieter verlangen, dass ich bis ein neuer Mieter gefunden wurde die Miete auch nach Auszug bezahle? Zwecks Leerstand oder billigere Vermietung?
4 Antworten
Aus wichtigem Grund bedeutet fristlos/außerordentlich.
Das ist für den Vermieter z. B. bei Mietrückstand möglich.
Für den Mieter wenn der Vermieter ihm die Nutzung der Mietsache z. B. entzieht oder von der Mietsache eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Bewohner ausgeht.
Nun wurde bei mir vor kurzem eine chronischen Autoimmunkrankheit festgestellt.
Hat die der Vermieter zu verschulden? Sicher nicht.
Kann der Vermieter verlangen, dass ich bis ein neuer Mieter gefunden wurde die Miete auch nach Auszug bezahle?
Ja, natürlich.
Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.1.19 für Mieter und Vermieter zulässig.
Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
- Eine chronische Krankheit ist kein wichtiger Grund, das ist deine Privatsache und geht deinen Vertragspartner nichts an.
- Also nein.
- Dein Vermieter kann Mietzahlung verlangen bis der Vertrag endet.
Wenn du wegen der Krankheit zwingend aus dieser Wohnung ausziehen musst, dann könnte das ein wichtiger Grund sein. Wenn das als Grund für eine vorfristige Kündigung nicht reicht also vom Vermieter nicht akzeptiert wird, dann könntest du vom Vermieter die Genehmigung zur Untervermietung fordern, da du die Wohnung sonst ohne Nutzungsmöglichkeit bezahlen musst. Falls der Vermieter die Genehmigung verweigert, könntest du Schadenersatz fordern. Vielleicht akzeptiert der Vermieter lieber eine Vertragsauflösung als eine Untervermietung - einfach mal drüber reden ;-)
Wenn der Mieter ein wirtschaftliches Interesse nachweisen kann und der Vermieter keine relevanten Gründe dagegen anführen kann ..... dazu gabs ein interessantes Urteil in Berlin vor wenigen Jahren .... ca. 7000 Euro Schadenersatz ....
- NEIN
auch bei der Krankheit kannst dort wohnen bleiben.
Seit wann macht sich ein Vermieter Schadenersatzpflichtig, wenn er einer Untervermietung nicht zustimmt?