12 Monate Kündigungsverzicht im Mietvertrag - Ist eine mögliche Kündigungsfrist miteinbegriffen?
Wenn man einen Mietvertrag für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel die ersten 12 Monate, nicht kündigen darf - Darf man dann trotzdem schon 3 Monate vor Ende der 12 Monate die Kündigung einreichen und die Kündigungsfrist in diesen 12 Monaten vergehen lassen, oder darf die Kündigungsfrist von 3 Monaten erst nach den 12 Monaten erfolgen?
Habe schon recherchiert, aber es ist teilweise zweideutig bzw. es wird verschiedenen behauptet, je nach Quelle.
Im Mietvertrag steht:
Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühstens zum [Datum in einem Jahr nach Mietbginn] erklären.
Heißt "Kündigung erklären" nun "Kündigen" oder "Kündigung einreichen"?
4 Antworten
Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühstens zum [Datum in einem Jahr nach Mietbginn] erklären.
Bei dieser Formulierung kannst du bereits zu Beginn des 10. Monats (3. Werktag) zum Ablauf des 12. Monats kündigen. Demnach liegt die Kündigungsfrist innert der Verzichtsfrist.
Kündigung erklren heißt kündigen.
Nach diesem Wortlaut kann der Vertrag zum Ende von 12 Monaten nach Mietbeginn, natürlich mit der gesetzlichen Frist, gekündigt werden.
Beispiel, Miebeginn 01.01.2022, dan kann der Vertrag zum 31.12.2022 gekündigt werden. Vorausgesetzt die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag im Oktober beim Vermieter.
Würde da stehen
Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühstens nach [Datum in einem Jahr nach Mietbginn] erklären.
Könnte erst ab dem 31.12.2022 gekündigt werden. Das wäre frühestens zum 31.03.2023.
Wenn beide das so vereinbart haben, können beide auch so kündigen wie sie das vereinbart haben.
Waren es nicht beide, gilt die Klausel doch gar nicht.
Danke für die Ergänzung,
frühstens zum, also heute kündigen zum Ablauf, was sollte unklar sein?
Beide Parteien könnnen ... frühstens zum ... erklären
Das hört sich für mich halt so an: Erklären = Dem Vermieter sagen, dass man kündigen möchte. Ich tue mich halt schwer mit solchen Rechtstexten.
Naja, die hast Du doch ausdrücklich auch so vereinbart.
Es kommt auf die genaue Formulierung der Verzichtsvereinbarung an.Diese kann eine Kuendigung sowohl erst nach Ablauf der Vereinbarung zulassen (also Dauer der Verzichtsvereinbarung plus 3 Monate), wie auch eine Kuendigung bereits zum Ablauf der Vereinbarung. Sie kann auch voellig unwirksam sein und es kann dann trotzdem jederzeit mit (knapp) dreimonatiger Frist gekuendigt werden.
Magst du den genauen Wortlaut mal hier einstellen? Danach koennen wir wahrscheinlich mehr dazu sagen.
Ja gerne. Ich habe mal die Textstelle in der Frage eingefügt. Sollte gleich sichtbar werden.
Jetzt ist es klar. Du kannst auch schon spaetestens 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate zum Ablauf des Verzichtszeitraums kuendigen (dem im Vertrag genannten Datum). Dann endet das Mietverhaeltnis bereits nach 12 Monaten. Du brauchst dann keine weiteren 3 Monate abzuwarten.
Danke!
Ich habe mal die Textstelle in der Frage eingefügt. Sollte gleich sichtbar werden.