Ist jeder Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündbar?
In meinem Mietvertrag steht nämlich
Das Mietverhältnis beginnt am ... und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum ... mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.
Also müsste ich ein Jahr sicher drinnen bleiben und kann vorher nicht raus!?
5 Antworten
Also müsste ich ein Jahr sicher drinnen bleiben und kann vorher nicht raus!?
Genau so ist es. Du kannst zum Ablauf von 12 Monate nach Mietbeginn kündigen.
Hier liegt die KF in dem Zeitfenster des Kündungsverzichts. Die Kündigung müsste also spätestens bis 3. Werktag des 10. Monats Mietdauer dem Vermieter zugestellt sein, insofern du frühestmöglich kündigen möchtest.
Wenn du einen Nachmieter hast, und der die Wohnung übernehmen kann, hast du eine Chance, früher aus dem Vertrag zu kommen. (
Allerdings muss der Vermieter mit dem Nachmieter auch einverstanden sein.
Manchmal geht das, manchmal akzeptiert der Vermieter keinen Nachmieter
Du mußt nicht in der Wohnung bleiben, nur Miete zahlen bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Nach dieser Klausel kannst Du aber erst zum Ende eines Jahres nach Mietbeginn kündigen.
Steht aber es wäre für beide Parteien
Lies dir den Text noch einmal genau durch.
Soviel ich weiss wäre eine solche Vereinbarung unwirksam. Darum heisst es .. gesetzliche Kündigungsfrist.
Ausnahme .. das Mietverhältnis ist befristet. Dann muss das aber so im Vertrag stehen. Nach einem Jahr ist Ende... weiter vermieten nur mit neuem Vertrag
Warum sollte so eine Vereinbarung unwirksam sein?
Allerdings darf das Kündigungsrecht vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an bis zum Ablauf der Kündigungsfrist höchstens für vier Jahre ausgeschlossen werden. Läuft der Kündigungsausschluss vereinbarungsgemäß länger, ist die Mietvertragsklausel unwirksam, und der Mieter kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (BGH VIII ZR 86/10).
Also 12 Monate mindestens die Wohnung beziehen dann fristgerecht kündigen und man kommt jederzeit innerhalb 3 Monaten raus?
Du kannst frühestens nach 12 Monaten mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen - dann bist du also gegebenenfalls nach 15 Monaten raus.
Eine Kündigungsverzichtsklausel darf sich immer nur auf eine ordentliche Kündigung des Vertrags beziehen. Außerordentliche Kündigungsrechte, wie z. B. bei einem Mietrückstand oder bei gravierenden Mängeln an der Mietsache, sind hiervon üblicherweise nicht betroffen. Ein im Mietvertrag vereinbarter Kündigungsverzicht verhindert eine außerordentliche Kündigung also nicht.
Der gegenseitige Kündigungverzicht wurde hier aber nicht explizit vereinbart. daher ist die Klausel unwirksam.
Was meint denn dann
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum ... mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.
Du kannst alles in einen Vertragschreiben. Arbeitszeit 14h am Tag im Arbeitsvertrag, auschluss der Garantie im Kaufvertrag oder sexuelle Dienstleistungen für den Vermieter.
Wenn es gegen Gesetze verstößt sind solche Klauseln unwirksam. Nicht verbindlich.
Diese Klausel verstößt aber gegen kein Gesetz…
Diese Klausel verstößt aber gegen kein Gesetz. Der BGH hat entschieden das ein Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahren ab Vertragsabschluß zulässig ist.
Das schließt Du woraus?
Dieser Passus desMV ist so genau rechtswirksam. Zum Ablauf des KV darf mit der gesetzlichen KF von drei Monaten gekündigt werden.
Genau, außer du kannst deinen Vermieter überreden dich früher aus dem Vertrag zu lassen
Hier wurde nicht wirksam ein Kündigungsverzicht vereinbart !