Kündigungsfrist: Muss ich nun weitere 3 Monate zahlen?
Hallo,
ich wohne zur Zeit in einer 2-er WG in Untermiete. Ich möchte mein Studium in dieser Stadt abbrechen und brauche demnach auch nicht mehr die Wohnung. Im Untermietvertrag steht, dass eine Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht.
Meine Frage wäre nun, wenn ich jetzt noch diesen Monat den Mietvertrag kündige und auch bald ausziehe, verpflichten mich diese 3 Monate Kündigungsfrist dazu die Miete auch für die weiteren 3 Monate noch zu zahlen?
Falls ja, ist es denn anders, wenn der Vermieter in der Zwischenzeit einen Nachmieter findet? Dann müsste ich ja nicht weiter zahlen, oder?
12 Antworten
Selbstverständlich ist für die Dauer der Kündigungsfrist weiterhin Miete zu zahlen. Bist du ausgezogen und die Wohnung wird vor Ende der Kündigungsfrist weitervermietet, brauchst du ab dem Zeitpunkt natürlich nicht mehr zu zahlen.
Wenn diesen Monat bzw. bis zum 05.01.2016 noch nachweisbar die schriftliche Kündigung Deinem Vermieter zugeht endet der Vertrag am 31.03.2016.
Und so lange, egal ob Du dort wohnst oder nicht, mußt Du Miete + Nebenkosten zahlen.
Findet der Vermieter einen Nachmieter mit dem er einen Vertrag vor Ende Deiner Kündigungsfrist abschließt mußt Du natürlich ab Vertragsbeginn nicht mehr zahlen.
Die Kündigungsfrist ist m. W. kürzer, falls Sie ein möbliertes Zimmer gemietet haben.
frist ist frist... wenn es vertraglich so geregelt ist musst du zahlen... du könntest selbst auf die suche nach einem Nachmieter gehen, aber es liegt wohl letztlich immer im Ermessen des Vermieters, ob er dich vorzeitig aus dem Vertrag entlässt. ich bin kein experte, aber doppelt vermieten sollte nicht möglich sein, deswegen wird es im interesse des vermieteres sein den vertrag aufzulösen, wenn ein neuer mieter gefunden ist, ob nun von deiner seite aus oder seitens des vermieters.
Ja, du bist verpflichtet, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die volle Bruttomiete zu zahlen. Alternative: Aufhebungsvertrag (in gegenseitigem Einvernehmen wird das Mietverhältnis früher aufgelöst).
Ein von dir gefundenen Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Sollte eine Neuvermietung vor Ablauf deiner KF zustande gekommen sein, bräuchtest du exakt ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen, bzw. kannst sie wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückfordern.