Klärung mit Miete und Strom nach Trennung
Hey, meine Schwester hat sich gerade von ihrem Freund getrennt. Die beiden haben sich eine Wohnung geteilt, und beide sind im Mietvertrag eingetragen. Deswegen muss sie natürlich durch die Kündigungsfrist für 3 Monate die Hälfte der Miete übernehmen. Aber gilt das auch für Gas und Strom?
5 Antworten
normalerwiese nicht. sofern sie belegen kann, dass sie ausgezogen ist. kritischer wird es natürlich, wenn gas und strom auf sie laufen. dann sollte deine freundin schnellst möglich zum Versorger gehen und dich dort anmelden. entweder wird dann der ex in die verantwortung geozgen, oder der vertrag aufgelöst, was zur folge hätte, dass der ex dann beim grundversorger zwangsangemeldet wird...
lg, Anna
schau mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/mietvertrag.html
dort steht leider nur etwas von eheleuten. wie es ohne ehe aussieht weiss ich nicht. aber die sachen mit dem mietvertrag ist gleich. der vermieter hat grundsätzlich das recht, von beiden die miete zu verlangen und einzuklagen. bei gas und strom ist es fast dasselbe, es sei denn, es steht nur einer im strom/gas-vertrag
Das ist hilfreich, danke :-)
Die Kostenpflicht in solidarisacher Haftung gilt für die vereinbarte jeweilige mtl. Bruttomiete! Darin nicht enthaltene gesondert agzurechnende Kosten, die über gesonderte Zähler, welche auf den Mieter angemeldet sind zahlt tunlichst der, der noch in der Wohnung verblieben ist, ansonsten könnte es dunkel und kalt werden.
Sie haften für die mietvertraglichen Verpflichtungen im vollen Umfang der geschuldeten Zahlungen!
Muss sie eigentlich auch die Hälfte der drei Monatsmieten zahlen, selbst, wenn sie nicht mehr da wohnt? Sondern nur er alleine da wohnt?
Wenn Gas und Strom auf ihren Exfreund angemeldet sind, dann muss sie dafür nichts zahlen.
Und was heißt das jetzt? :-D