Kann ich als Nebenmieter jederzeit ausziehen und den Mietvertrag auf den Hauptmieter "übertragen"?
Hallo, meine Freundin und ich haben uns getrennt. Sie ist ausgezogen und ich wohne jetzt alleine in unserer Wohnung. Sie ist aber Hauptmieterin und ich Nebenmieter und wir zahlen beide noch Miete. Da ich ausziehen will, aber die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, wäre meine Frage, ob ich als Nebenmieter einfach aus dem Mietvertrag herauskomme und die Miete/Kündigung ihr Problem sein lassen kann? Mal alle moralischen Bedenken außen vor.
6 Antworten
Hallo, meine Freundin und ich haben uns getrennt. Sie ist ausgezogen und ich wohne jetzt alleine in unserer Wohnung. Sie ist aber Hauptmieterin und ich Nebenmieter und wir zahlen beide noch Miete.
Du bist nicht Nebenmieter sondern Untermieter von der Hauptmieterin, Du hast mit Ihr einen Vertrag, richtig?
Jede Partei kann zwar jederzeit ausziehen, muss aber seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen.
Wenn die Hauptmieterin aus dem Vertrag will, muss sie fristgerecht kündigen.
Da ich ausziehen will, aber die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, wäre meine Frage, ob ich als Nebenmieter einfach aus dem Mietvertrag herauskomme und die Miete/Kündigung ihr Problem sein lassen kann?
Du kündigst "Deiner" Vermieterin mit der vereinbarten oder gesetzlichen Frist.
Was sie dann macht ist Ihr Problem. ____________________________________________________________________
Falls Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter habt, dann könnt Ihr nur gemeinsam kündigen.
Übertragen einer Mietsache geht nicht.
MfG
Johnny
Nebenmieter gibt es nicht. Alle Personen die als Mieter im Vertrag stehen sind Hauptmieter mit den selben Rechten und Pflichten.
Besteht eine Mietvertragspartei (Mieter oder Vermieter) aus mehreren PERSONEN können nur alle PERSONEN gemeinsam kündigen. Ansonsten wäre es esin unwirksame Teilkündigung.
Solltest Du aber einen Mietvertrag mit Deiner Freundin haben wärst Du ihr Untermieter. Dann kannst Du natürlich jeder allein kündigen.
Was ist den ein Nebenmieter ... oder meinst du Untermieter ....
wenn ihr beide im Mietvertrag steht, seid ihr beide Hauptmieter und könnt auch nur gemeinscam kündigen
.....
Die Frageüberschrift zeigt, dass du vermutlich einer der beiden Mieter der Wohnung bist. Dir steht kein Recht zu, den Mietvertrag auf die andere Mieterin zu "übertragen". Wer hat dir den Begriff "Nebenmieter" geflötet? Streiche diese Vokabel aus deinem Wortschatz und halte dich an das BGB, das nur von Mietern oder Mieterpartei spricht.
Nur durch gemeinsame Kündigung beider Mieter der Mieterpartei kann der Mietvertrag beendet werden.
Was meinst du mit "Nebenmieter"? Steht ihr beide als Mieter im Mietvertrag oder steht da nur deine Ex drin?
Wenn ihr beide drin steht, seid ihr gemeinschaftlich haftende Hauptmieter. Das heisst, die Mietpartei besteht aus beiden Hauptmietern gemeinsam. Kuendigen koennen dann nur beide gemeinsam. Eine Kuendigung durch nur einen von euch waere unwirksam. Jeder einzelne haftet im vollen Umfang fuer saemtliche sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verbindlichkeiten. Der Vermieter kann sich also aussuchen, von welchem der beiden Mieter er die Miete verlangt. Ob deine Ex ausgezogen ist oder nicht, ist hierfuer voellig unerheblich.