Ab wann ist Miete zu zahlen?
Mietvertrag wurde am 5.Mai unterschrieben! Die Miete für Mai wird erst am 15.Mai bezahlt. Die Schlüsselübergabe folgt demzufolge auch erst am 15.Mai. Vorher kann die Wohnung vom neuen Mieter nicht bewohnt werden. Der Mietvertrag gilt also ab dem 5.Mai, oder? Gibt es eine gesetzliche Regelung ab wann und wieviel Miete zu bezahlen ist? (Die normale Monatsmiete beträgt 240 Euro kalt).Vielen Dank schon mal für die Antworten!
4 Antworten
Der Mietbeginn ist schriftlich vereinbart. Und ab diesem Termin ist Miete zu zahlen, für Mai also 120 €. Der 5. Mai ist nur das Datum, an dem sich Mieter und Vermieter einig waren, dass sie den Vertrag eingehen
gibt es in irgendeiner Form eine Vereinbarung, dass der neue Mieter erst zum 15. einzieht? Sonst ist tasächlich der 1. Mai Beginn und damit der ganze Monat zu zahlen. Ist ein èbergabeprotokoll erstellt?
Vereinbarung bis jetzt nur mündlich. Vermieter hat ja noch Wohnungsschlüssel und wartet auf die Miete, die am 15. kommen soll! Der Mietvertrag (Standardmietvertrage) beinhaltet das Übergabeprotokoll
sie Kommentar bei anianni
Formal ist lt. Mietvertag ab dem 5. Mai die Miete zu zahlen. Da du ja aber erst am Mitte Mai (nach Schlüsselübergabe) die Mietsache nutzen kannst, könntest du für die erste Monatshälte eine Miet-Minderung in Höhee des halben Monatsmiete geltend machen. Das wäre die rechtliche Beurteilung. Das Vertrags-Verhältnis besteht ja bereits und daraus ergibt sich die rechtliche Konsequenz der Mietminderungs-Möglichkeit. Landläufig ausgedrückt: Du bezahlst die volle Mai-Miete, beanspruchst aber die Hälfte (aus einem anderen Rechtsanspruch zurück).
oje, ganz schön kompliziert, man(betrifft nicht mich) könnte eine Mietminderung geltend machen? Also erst zahlen, dann zurückfordern?
Na, dann vielleicht doch der Versuch sich gleich irgendwo in der Mitte zu einigen.
Nein, Miss. So kompliziert ist das nicht. Du könntest die Hälfte der Miete ja gleich bei der Mietzahlung einbehalten. Nur die Einbehaltung ist durch einen anderen Rechtsanspruch entstanden. Die abrechnungstechnische Seite ist dabei egal; da rechnest du nur Beträge gegen. Deswegen muss man keinen Kompromiss machen; euch steht das Geld ja zu.
Wann der Mietvertrag unterschrieben wurde, ist für den Mietbeginn nicht entscheidend. Entscheidend ist, was als Mietbeginn im Vertrag steht.
Wenn dort allerdings der 5. Mai als Mietbeginn steht und die Wohnung dennoch erst am 15. übergeben wird (aus Gründen, die nicht auf Seiten des Mieters liegen), braucht auch nur die halbe Miete für den Mai bezahlt zu werden.
Typischerweise ist so was aber im Vertrag geregelt...
Mietbeginn lt. Vertrag 1.Mai(siehe Kommentar an Raimund1)
Die Wohnung wird am 15. übergeben, jedoch aus Gründen die am Mieter liegen, weil er da erst das Geld hat! Im Vertrag steht weiter nichts darüber, weil Wohngeld beantragt werden will und das ab 1.Mai
Na holla, da wirds aber riskant, wenn Wohngeld beantragt wird ab 1. und Mieter nur für einen halben Monat gezahlt werden soll? Aber das sollte nicht dein Problem sein, oder?. Wenn ihr vereinbart habt, er zieht zum 15. ein und zahlt ab 15. dann würde ich das nochmal schriftlich festhalten bzw. in das èbergabeprotokoll mit reinnehmen. Dann kann dir nichts passieren.
Wenn Mietbeginn 1. Mai ist, und der Mieter von sich aus erst am 15. Mai die Schlüssel abholt - dann ist Mietbeginn 1. Mai. Ganz klarer Fall.
Die Miete wird normalerweise ab dem Tag der Schüsselübergabe bezahlt, also wäre es für Mai nur eine halbe Monatsmiete!
"normalerweise" ja, aber gibt es ein Gesetz ?
Einspruch: Es gilt der Tag des Mietbeginns nach dem Gesetz
es steht aber im Mietvertrag als Mietbeginn der 1.Mai (wollte der Mieter so, wegen Wohngeldzahlung!)