Nachmieter tritt von Mietvertrag zurück. Muss ich zahlen!
Liebe Community!
Folgendes Problem: Ich habe meine Wohnung mit gesetzlicher Frist zum 30.04.13 gekündigt. Die neue Wohnung konnte ich wahlweise zum 15.03. oder zum 01.04. Also habe ich einen Nachmieter zum 15.03. gesucht und gefunden, dem Vermieter schriftlich mein Einverständnis mitgeteilt, dass ich bereit bin zum 15.03 auszusiehen und mir von ihm telefonisch bestätigen lassen, dass der Mietvertrag aufgehoben wird. Also habe ich dem neuen Vermieter den Termin 15.03 bestätigt.
Am 05.03 erhielt ich nun anstatt der verlangten schriftlichen Bestätigung ein Schreiben des Vermieters:
".... teilen wir ihnen mit, dass der Nachmieter vom Mietvertrag zurück getreten ist...." Sie wollen nun weiter bis zum 30.04. die Miete von mir.
Aus dem Schreiben geht hervor, dass ein neuer Mietvertrag bestanden hat.
Muss ich nun zahlen oder nicht?
LG
11 Antworten
Im Schreiben steht klar und deutlich das der Nachmieter vom Mietvertrag zurückgetreten ist, sowas geht aber nicht. Es hat also einen Mietvertrag gegeben und du kannst ohne Probleme zum 15. ausziehen, bewar das Schreiben aber gut auf, fals der Vermieter dich mal vor gericht zieht. Wenn der nachmieter vom Mietvertrag zurück tritt und der Vermieter es akzeptiert ist das alleine sein Problem und nicht deins
Sie haben leider keinen Anspruch darauf, früher aus Ihrem Mietvertrag herauszukommen. Für sie ist die Kündigungsfrist bindend. Es sei denn, sie haben einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter schriftlich vereinbart. Meinem Aufhebungsvertrag spielen Kündigungsfristen keine Rolle.
Was der Vermieter mit sehr einem eventuellen Nachmieter macht, geht sie nichts an. Selbst wenn der Nachmieter einen Mietvertrag hätte, so ist das eine Vereinbarung zwischen dem Nachmieter und dem Vermieter, sie hat mit Ihnen und Ihrem Mietvertrag gar nichts zu tun.
Wenn Du Dich weigerst zu zahlen, weil es schon einen neuen Mietvertrag gab, wie Du es der Formulierung des Schreibens entnehmen kannst, hält Dir der Vermieter womöglich einen Brief der Nachmieterin unter die Nase, in dem steht dann vielleicht: "Hiermit trete ich von der Absicht zurück, einen Mietvertrag zu unterschreiben. Die Wohnung gefällt mir doch nicht. Der nicht unterschriebene Mietvertrag ist beigefügt." Damit könnte er Dir beweisen, dass es noch gar keinen neuen Mietvertrag gab und somit Dein Mietvertrag weiter fortbesteht. Da ist es dann unwichtig, wie er Dir den "Rücktritt" im Brief an Dich formuliert hat.
Die telefonische Zusage, Dich aus dem Mietvertrag verbindlich zum 15.3. zu entlassen, wird er bestreiten. Das siehst Du schon richtig.
Aus dem Schreiben geht eindeutig hervor das es einen Vertrag gab/gibt. Damit bist Du, wenn dieser Vertrag am 15.4. beginnen soll/sollte, aus Deinem Vertrag raus.
Das der VM den Rücktritt des Nachmieters akzeptiert hat ist sein Problem.
Hallo,
es gibt keinen Rücktritt vom Mietvetrag. Sobald ein Mietvertrag unterschrieben ist, ist er bindend. D.h. Der neue Mieter hätte wieder mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist, oder was auch immer dort vereinbart ist, kündigen müssen. Da dein Vermieter das sogar im Schreiben dokumentiert hat, bist du raus. Der Vermieter hat ihn, ohne Rechtsgrund, aus seinen Pflichten entlassen und du bist raus aus der Sache.
Der Vermieter hätte den Nachmieter nicht aus dem Mietverhältnis entlassen dürfen.