Überlappung der Mietverhältnisse?
Hallo,
mein Freund und ich wohnen in einer 2 Zimmer Wohnung und haben jetzt zum 01.05 eine neue Wohnung gefunden. Wenn wir unseren jetzigen Mietvertrag kündigen, gilt die Kündigungsfrist bis zum 01.07 - heißt es überlappen 2 Monate. Wir haben aber einige Nachmieter mit hohem Interesse für unsere derzeitige Wohnung. Ist es möglich, dass unser jetziger Mietvertrag aufgehoben wird durch einen Nachmieter zum 01.05 , sodass wir keine doppelten Kosten haben werden?
Danke für jede hilfreiche Antwort !
11 Antworten
Ist es möglich, dass unser jetziger Mietvertrag aufgehoben wird durch einen Nachmieter zum 01.05 , sodass wir keine doppelten Kosten haben werden?
Wenn ! der Vermieter bereit ist vorzeitig einen Nachmieter zu akzeptieren - dann geht das. Allerdings habt Ihr darauf keinen Anspruch.
Das kommt auf die Freundlichkeit deines Vermieters an. Anspruch darauf hast Du nicht, wenn im Vertrag 3-monatige Frist vereinbart wurde.
Es haben Dir alle schon mitgeteilt, dass die Zustimmung des Vermieters möglich ist. Vorteil für ihn:
Da er mit der Neuvermietung vermutlich mehr Miete nimmt, als bisher, hätte er schon 1 oder 2 Monate früher die höhere Miete. Darauf könnte man ihn durchaus aufmerksam machen.
Aber: Wenn Ihr es vor habt, ggf. schon am 1.5. endgültig auszuziehen, überlegt mal, wie das mit dem Umzug gut funktionieren soll. Am 30.4. ausziehen und schon am 1.5. in die neue Wohnung einziehen. Was, wenn das aber in der zeitlichen Abstimmung nicht klappt und Eure neue Wohnung noch nicht am 1.5. bezogen werden kann? Was, wenn Ihr es nicht schafft, die bisherige Wohnung wirklich spätestens am 30.4. komplett zu räumen und übergabefertig zu machen?
Ggf. müsst Ihr für einen so knapp getimten Umzug eine Umzugsfirma beauftragen, die womöglich auch Eure Habe bis zum möglichen Einzug in die neue Wohnung einlagern kann.
Wenn Ihr wenigstens 1 Monat Überlappung habt, kostet das zwar doppelte Miete, aber Ihr spart Euch womöglich viel Geld - mehr als 1 Monatsmiete -, wenn Ihr die neue Wohnung in Ruhe vorbereiten könnt und zumindest einen großen Teil Eures Umzugsguts oder gar komplett mit eigenem oder gemietetem Fahrzeug selbst rüber schaffen könnt. Und das geht meistens nur gut, wenn man viel Zeit dafür hat.
... gilt die Kündigungsfrist bis zum 01.07
Bis zum 30.06., sofern die Kündigung spätestens am 06.04. beim Vermieter ist.
Ist es möglich, dass unser jetziger Mietvertrag aufgehoben wird durch einen Nachmieter zum 01.05 , sodass wir keine doppelten Kosten haben werden?
Ist es, wenn der Vermieter das möchte.
Das entscheidet allein der Vermieter. Fragt ihn einfach.