Muss ich weiter einen Nachmieter suchen nach 3 Monatiger Kündigungsfrist?

8 Antworten

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Kannst du mal den Abschnitt des Mietvertrages hier reinschreiben? Sowas hab ich im Mietvertrag noch nie gesehen.

Im Normalfall brauchst du nur einen NM, wenn du vor den 3 Mnaten raus willst. Diese 3 Monate sind ja eben dafür da, dass der Vermieter einen neuen Mieter findet.

anitari  13.07.2013, 10:31

Im Normalfall ist Nachmietersuche allein Sache des Vermieters.

eulyx 
Beitragsersteller
 13.07.2013, 10:34
@anitari

Ja, aber das ist eine Studenten-WG nahe der Uni, da macht es halt sinn das nicht die 63 jährige Oma den Nachmieter sucht, sondern die Studenten in der WG sich ihre Leute suchen. Dennoch wird ja dank Finanzkrise gespart, Uni verliert ihren Ruf und das Semester beginnt erst in 3 Monaten, da gibts jetzt Wohnungen wie Sand am Meer.

Gk837624  13.07.2013, 10:26

Wenn das allerdings als nebenabsprache im Vertrag steht und du unterschrieben hast, musst du dich dran halten.

eulyx 
Beitragsersteller
 13.07.2013, 10:30
@Gk837624

§23 Weitere Vereinbarungen 2. Bei Kündigung des Mietverhälnises hat der Mieter für einen Nachmieter zu sorgen.

Kündigungsfrist ist 3 Monate.

Gk837624  13.07.2013, 10:35
@eulyx

Nimm den Albaner. Der Vermieter kann ja schlecht sagen, dass er aufgrund seiner Nationalität nicht zumutbar ist.

MosqitoKiller  13.07.2013, 10:50
@Gk837624

Nö, wenn eine Klausel gesetzeswidrig ist, muss man sich auch nicht dran halten...

Gk837624  13.07.2013, 11:04
@MosqitoKiller

Und woher schließt du, das sie gesetzeswidrig ist?

MosqitoKiller  13.07.2013, 17:35
@Gk837624

Aus dem Gesetz natürlich, woraus sonst?

§ 573c BGB:

"(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

[...]

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zzgl. Nachmietersuche wäre zum Nachteil des Mieters gegenüber der gesetzlichen Regelung und damit unwirksam...

Gk837624  13.07.2013, 23:39
@MosqitoKiller

Jupp...eindeutig. hat der Fragesteller gleich ein paar Paragraphen, die er seinen Vermieter vor den Kopf klatschen kann.

Danke.

Die Nachmieterstellung kann dem Mieter keinesfalls wirksam als Klausel im Mietvertrag auferlegt werden. Der Gesetzgeber räumt den Vertragsparteien ein eine Vereinbarung zu treffen die dem Mieter das Recht geben einen Nachmieter stellen zu dürfen. Also nicht zu müssen. Das ist dann unwirksam.

johnnymcmuff  15.07.2013, 20:06

Die Nachmieterstellung kann dem Mieter keinesfalls wirksam als Klausel im Mietvertrag auferlegt werden.

Wenn man keine Ahnung hat sollte man andere User nicht der unsinnigen Antwort bezichtigen:

Man kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Klausel wirksam vereinbaren:

Ersatzmieterklausel im Mietvertrag

Etwas anderes gilt nur, wenn eine entsprechende Ersatzmieterklausel (Nachmieterklausel) im Mietvertrag vereinbart wurde. Wer also eine teuere Wohnung angemietet hat und bereits bei Einzug mit einem eventuell baldigen Auszug liebäugelt, sollte eine solche Nachmieterklausel vereinbaren. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der „unechten“ Nachmieterklausel und der „echten“ Nachmieterklausel im Mietvertrag. Bei der echten Nachmieterklausel wird dem Mieter ein vertraglicher Anspruch eingeräumt, einen Nachmieter zu stellen, den der Vermieter nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen kann. Beispiel eines Mustertextes zur Formulierung im Mietvertrag: "Der Mieter ist berechtigt/ermächtigt, das Mietverhältnis auf einen Nachfolger zu übertragen." Bei einer echten Nachmieterklausel im Mietvertrag hat der Mieter das Recht, jederzeit einen Nachmieter zu stellen. Beispiel eines Mustertextes für eine unechte Nachmieterklausel: "Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen, wobei er dem Vermieter mindestens drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige Personen zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzmieter vorschlägt. Diese Mieter erklären sich bereit, das bestehende Mietverhältnis für den Rest der Mietdauer im Mietvertrag fortzusetzen." Hierbei stellt sich aber auch die Frage, wie ein geeigneter Ersatzmieter beschaffen sein muss. Im allgemeinen wird die beschriebene unechte Nachmieterklausel in Mietverträgen verwendet.

Bei der unechten Nachmieterklauseln hat der Vermieter praktisch ein Auswahlrecht unter den Mietinteressenten. Die im Mietvertrag geäußerte Bereitschaft, vom aktuellen Mieter vorgeschlagene Mietinteressenten als Nachmieter in Betracht zu ziehen, hat nicht die Bindungswirkung einer echten Ersatzmieterklausel. Im Alltag wird sich bei einer unechten Nachmieterklausel die Prüfung des Vermieters vorwiegend auf die Bonität der potenziellen Nachmieter erstrecken. Weist keiner der potenziellen Nachmieter eine ausreichende Bonität auf, ist zumeist der Vermieter berechtigt, alle Mietinteressenten als Nachmieter abzulehnen.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet.htm#ixzz2Z8eZjSCx

werbon  16.07.2013, 11:16
@johnnymcmuff

Das ist klar, aber Sie behaupten das der Mieter per Klausel dazu verpflichtet sei einen Nachmieter stellen zu müssen wirksam wäre? Rechtsgrundlage?

Was sie oben schreiben habe ich auch als Text gespeichert. Ist glaube vom Deutschen Mieterbund.

Was genau steht denn in dieser Nachmieterklausel?

Wenn Deine K-Frist zu ende ist, ist das nicht mehr deine Sache.

eulyx 
Beitragsersteller
 13.07.2013, 10:30

§23 Weitere Vereinbarungen 2. Bei Kündigung des Mietverhälnises hat der Mieter für einen Nachmieter zu sorgen.

Kündigungsfrist ist 3 Monate.

anitari  13.07.2013, 10:35
@eulyx

Ist aus meiner Sicht unwirksam da, wie es unter jedem § des Mietrechts heißt, zum Nachteil des Mieters.

MosqitoKiller  13.07.2013, 10:49
@anitari

Jep, eindeutig, es gilt demnach die gesetzliche Regelung, 3 Monate zum Monatsende ohne Nachmieter...

eulyx 
Beitragsersteller
 13.07.2013, 10:50
@anitari

Das denke ich halt auch. Inzwischen weiß ja jeder, dass man nicht alles in einen Mietvertrag reinschreiben kann, und der Mieter sehr viele Rechte hat.

Mich hat es sehr gewundert, dass die Vermieterin mit "fair" Argumentiert hat, dann aber versuchte, mich auf meine Kündigung ( in der ich geschrieben habe " ich werde versuchen einen Nachmieter zu finden") und den Vertrag festzunageln.

Ich bin nur nicht 100% sicher, ob ich im Recht bin. Andererseits habe ich keine 2 Jahre in der Wohnung gewohnt, und frage mich dann, wie lange ich denn theoretisch zahlen müsste, wenn sich kein Nachmieter findet.

Wenn Du bereits 3 Monate Kündigungsfrist eingehalten hast, musst Du keinen Nachmieter mehr suchen, egal was im Vertrag steht...

Welche Stadt? Ich such gerade eine Studenten WG? Vielleicht zufällig bei mir ;) Lass dich nicht einschüchtern. Du zahlst keine Miete mehr! Alle Sachen im Mietvertrag die dich benachteiligen quasi sind nicht gültig

TETTET  15.07.2013, 10:53

Alle Sachen im Mietvertrag die dich benachteiligen quasi sind nicht gültig So wie z.B. das Zahlen von Miete oder Betriebskosten oder das Verrichten des Winterdienstes?