Hallo Leute, ich bräuchte bitte ganz schnell eure Hilfe.
Und zwar hatte ich vor ein paar Wochen einen Unfall. Ich fuhr langsam auf eine Rechts-vor-Links Kreuzung zu, habe rechts in die Kreuzung reingeschaut, niemanden gesehen und bin dann weitergefahren. Als ich ungefähr in der Mitte der Kreuzung war, hab ich nochmal nach Rechts geschaut und ein Auto auf mich zukommen sehen. Die Dame am anderen Steuer blickte (Vermutung meinerseits) durch den, sich zu ihrer Rechten befindenden Zaun, um zu sehen ob von rechts ein anderes Auto kommt. Sie sagte auch zu mir, sie habe nur nach rechts gesehen, somit hat sie, meiner Meinung nach, ihre Sorgfaltspflicht auch verletzt.
Letztendlich erwischte sie mich hinter meinem rechten Hinterrad, was, laut Versicherung dafür spricht, dass ich schon sehr weit in der Kreuzung war, als der Unfall passierte.
Die Polizei sieht es jedoch als Vorfahrtsmissachtung und so flatterte heute ein Bußgeldbescheid in Höhe von fast 150,00 € ins Haus mit 3 Punkten in Flensburg.
Nun ist meine Frage... Macht es nun Sinn gegen den Bußgeldbescheid bei der ausstellenden Behörde Einspruch zu erheben? Welche weiteren Kosten bzw. welcher weitere Aufwand könnte auf mich zukommen?
Bitte bitte viele hilfreiche Antworten! Habe nicht viel Zeit um Einspruch zu erheben.