Darf mich mein Nachbar mit Licht stören?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Boah ätzend wirklich ich kann Dir das total nachfühlen.

Ob es erlaubt ist oder nicht ist vielleicht gar nicht eindeutig geregelt, aber ich würde die Psychofuzzys brieflich in aller Höflichkeit bitten, ob sie das LED- Herz mit einer Zeitschaltuhr auf dem Zeitraum vor 22.00Uhr und nach 8.00 Uhr begrenzen und vielleicht am Wochenende ganz darauf verzichten können, da es dann ja ohnehin keiner von ihren "Kunden" sieht. Ich würde schon erwähnen dass das helle Licht die Nachtruhe stört.

In irgendeiner Form werden sie sich dann zurückmelden und dann wird man sehen müssen, ob sich wenigstens eine teilweise Verbesseung ergibt.

Aufgrund der von dir geschilderten Umstände halte ich es zumindest für gut möglich, dass du einen Unterlassungsanspruch gegenüber deinem Nachbarn aus §§ 1004, 906. Abs. 1 BGB hast. Ob dieser tatsächlich besteht, hängt von vielen Umständen ab, z.B. der Helligkeit des Lichts. Entscheidend ist auch, ob du Eigentümer des Grundstücks oder „nur“ Mieter bist.

Solltest du Mieter sein, müsste dein Vermieter den Anspruch geltend machen. Dein Anspruch gegenüber dem Vermieter würde sich insoweit aus § 535 Abs. 1 BGB ergeben. Die LED Beleuchtung dürfte nämlich einen Sachmangel darstellen, den der Vermieter beheben muss. Insoweit stünde dir dann auch ein Anspruch auf Mietminderung zu.

Aufgrund deiner Schilderung der Nachbarschaft habe ich zudem öffentlich-rechtliche Bedenken. Es könnte sein, dass das LED-Herz dort gar nicht stehen darf bzw. eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre.

Kurzum: Abschließend kann man den Fall nur beurteilen, wenn man alle Fakten kennt. Es ist aber gut möglich, dass ein Unterlassungsanspruch besteht. Aufgrund dieses Anspruchs solltest du einmal an deinen Nachbarn herantreten und ihn bitten, die Beleuchtung zumindest nachts abzustellen. Eine Zeitschaltuhr kostet schließlich nur ein paar Euro.

PS: der Hinterrund weshalb ich vorgeschlagen habe dass Du das brieflich machst ist einfach der, wenn Du persönlich hingehst reagieren die vielleicht mit einer Abwehrhaltung, und wenn sie einmal auf der Negativ-Schiene sind bleiben sie womöglich dabei um sich keine Blöße zu geben.

Bei einem freundlichen Brief denken sie vielleicht erst mal in Ruhe nach bevor sie sich auf eine Antwort festlegen, was im Zweifelsfall günstiger für Dich ist. Außerdem bedeutet ein Brief schon durch die Blume dass es Dir wirklich ernst ist.

latinlover hat Dir schon eine gute Antwort gegeben. Vielleicht kannst Du zusätzlich Nachbarn befragen, ob sie es auch stört.

Rede doch einfach mal mit dem Chef der Firma und bitte darum, dass die Beleuchtung vielleicht an eine Zeitschaltung gekoppelt wird! Ist doch an sich für ihn auch sinnlos, wenn dort nachts Strom verbraucht wird, weil das Ding leuchtet.

Ansonsten bleibt dir durchaus auch der Klageweg. Der ist aber sehr langwierig. Und es ist halt nicht sicher, dass das Gericht zu deinen Gunsten entscheiden wird. Somit bleibt auch hier mal wieder das freundliche Gespräch mit der Suche nach einem Kompromiss der einfachste, kostengünstigste und zielführendste Weg.

meschugge08 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 06:05

Danke, ich werde meinen Kommunikationsassistenten darum bitten mit dem Nachbarn zu reden, teuer, aber vermutlich günstiger als wenn ich den vor den Kadi ziehe

sassenach4u  13.09.2018, 06:20
@meschugge08

Kannst du nicht sprechen?

meschugge08 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 06:43
@sassenach4u

Doch, aber nicht mit Fremden und auch nicht in Stresssituationen, bin Autist

Jasmine81647  13.09.2018, 06:46
@Jasmine81647

Ich glaube du bist im recht