Recht auf neuen Namen nach Einbürgerung?
Ich habe vor 10 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen und trage immernoch einen ausländischen Namen der mir, genauso wie meine Herkunft, nichts mehr bedeutet.
Darf ich ihn ändern?
5 Antworten
Grundsaetzlich ist das moeglich. Es ist allerdings ein wichtiger Grund erforderlich. Ein solcher koennte in deinem Fall durchaus gegeben sein (auslaendischer Name koennte dich bei deiner weiteren Eingliederung behindern).
Die Zustaendigkeit ist Laendersache. Hier als Beispiel eine Informationsseite aus Hamburg: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/einwohnerzentralamt-allgemeine-verwaltung/9878726/hinweise-namensaenderungen/
Nein, der Grund reicht nicht aus, eine Namesänderung muss einen guten Grund haben und wird auch nicht billig alles ändern zu lassen.
Bei Eingebuergerten kann ein wichtiger Grund durchaus auch darin bestehen, dass deren Name die auslaendische Herkunft in besonderem Masse erkennen laesst.
Die Einbürgerung und das Vorhanden eines ausländischen Namens reichen als Grund vollkommen aus.
Ja. Gemäß Art. 47 EGBGB kannst du im Falle einer Einbürgerung einmalig eine Namenserklärung machen und den ausländischen Namen an den deutschen Sprachgebrauch anpassen lassen.
Ob das 10 Jahre nach der Einbürgerung noch geht, kann ich nicht sagen. Ich wüsste aber nicht was dagegensprechen würde.
Ja, wenn du wirklich gute Gründe hast. "gefällt mir nicht" ist keiner...
Wenn du genug Geld und Gründe hast klar
Ein Grund reicht vollkommen. 😉
Grund: Einbürgerung
Kosten: 25€