Recht auf neuen Namen nach Einbürgerung?

5 Antworten

Nein, der Grund reicht nicht aus, eine Namesänderung muss einen guten Grund haben und wird auch nicht billig alles ändern zu lassen.

DerCaveman  08.11.2018, 02:27

Bei Eingebuergerten kann ein wichtiger Grund durchaus auch darin bestehen, dass deren Name die auslaendische Herkunft in besonderem Masse erkennen laesst.

sumi79  08.11.2018, 08:10

Die Einbürgerung und das Vorhanden eines ausländischen Namens reichen als Grund vollkommen aus.

Ja. Gemäß Art. 47 EGBGB kannst du im Falle einer Einbürgerung einmalig eine Namenserklärung machen und den ausländischen Namen an den deutschen Sprachgebrauch anpassen lassen.

Ob das 10 Jahre nach der Einbürgerung noch geht, kann ich nicht sagen. Ich wüsste aber nicht was dagegensprechen würde.

https://www.nuernberg.de/internet/standesamt/47egbgb.html

Ja, wenn du wirklich gute Gründe hast. "gefällt mir nicht" ist keiner...