Miete angeblich nicht gezahlt... Was nun?

7 Antworten

Meine Frage,kann der Vermieter mich kuendigen?

Wenn du nicht schuld am Nichtzahlen der Miete bist, weil die Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter gezahlt wird (§ 22 Abs. 2 SGB II) und die Schuld damit beim Jobcenter läge, ist eine Kündigung nach § 543 Abs. 3 BGB nicht wirksam, (LG Berlin Urteil vom 24.07.2014 LG_B 67 S 94/14).

Ich werde jedoch nie verstehen warum man das so macht, man hat doch dann gar keine Kontrolle mehr über Zahlungsflüsse. Diese Regelung macht nur Sinn, wenn Obdachlosigkeit droht oder in der Vergangenheit Mietzahlung unpünktlich fließen.

Lass das Telefonieren sein, Willenserklärungen sind in Schriftform vorzutragen. Auch bist du auf der falschen Baustelle unterwegs. Wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt, musst du dich ans Jobcenter wenden.

Wenn du jedoch deine Regelleistung erhälst und zwischenzeitlich kein Änderungsbescheid erging der bestandskräftig wurde ergibt es keinen Sinn, dass auf einmal die Miete nicht mehr gezahlt würde.

Wenn der Vermieter behauptet, dass für die von dir genannten Zeiträume keine Miete eingegangen sei, das Jobcenter aber die Miete den Vermieter überweist, bzw. überwiesen hat, lass dir vom Jobcenter darüber eine Bestätigung geben.

Diese schicst du dem Vermieter in Kopie zu. Was immer wieder falsch gemacht wird, ist das Telefonieren bei solchen Sachen. Man muss das schriftlich machen. Einschreiben mit Rückschein und da weiss man, dass der Vermieter dein Schreiben auch erhalten hat, wel er den Empfang quittieren muss.

Würde man dir wegen angeblich fehlender Mietzahlung kündigen, das Jobcenter aber die Miete zahlt, so wäre eine Kündigung wirkungslos.

Geht es möglicherweise um eine Nachzahlung von Betriebskosten?

Kontakt in solchen Sachen ausschließlich nur als Schriftverkehr.

Schreibe per Einwufeinschreiben, dass Du der Forderungen widersprichst und füge dem Schreiben Kopien Deiner Mietzahlungen bei.

Ich würde schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren ( Sehr geehrter Herr... oder Sehr geehrte Frau...)

Hiermit widerspreche ich Ihrer Mahnung vom....

Anbei habe ich Belege über meine Mietzahlungen beigefügt.

Hiermit betrachte ich die als erledigt. Falls Sie das anders sehen so bitte ich um konkrete Angaben um welchen Betrag und um welche Monate es sich angeblich handelt.

Mit freundlichen Grüßen

...

Was heißt "angeblich"?

Entweder hast du eine Quittung oder deinen Kontoauszug.

Geldschulden sind "Bringschulden". Du musst also belegen, dass du gezahlt hast.

Der Empfänger kann ja schlecht belegen , dass du NICHT bezahlt hast.

CBKSMK 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 14:48

hab ich alles wider- und belegt...

DerHans  19.10.2017, 14:49
@CBKSMK

Wenn du deine Zahlungen belegen kannst, kann dir ja nichts passieren.