Abiball Geld zurück?
Hallo Leute, ich habe dieses Jahr meinen Abiball, werde aber leider nicht teilnehmen können. Ich hatte aber vorher bereits 75€ gezahlt, damit wir den finanzieren können.
Jetzt habe ich nachgefragt ob ich 50€ von den 75€ wiederbekommen könnte, den Rest würde ich spenden. Allerdings wurde mir erst ganz lange nicht geantwortet und ganz am Ende hieß es, dass ich pech hätte und es für den Abiball zu wenig Geld gäbe, also niemand sein Geld zurückbekäme, auch wenn er nicht kommen kann.
Das bedeutet, dass die Stufe jetzt mit dem Geld anderer, welche nicht anwesend sind ihre Party feiern, da ich nicht der einzige bin der nicht kommen kann.
Jetzt meine Frage, ist das rechtens, bzw. kann ich dagegen etwas tun? Es scheint mir als sehr ungerecht.
4 Antworten
Das ist eine rechtlich gesehen interessante Frage. Meines Erachtens bilden die Schüler eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwecks Veranstaltung eines Abiballs. So wurde das bereits auch entschieden (LG Detmold, NJW 15 (3176)). Kündigt ein Gesellschafter, so entstehen gem. § 738 BGB bestimmte Ausgleichsansprüche: Der Gesellschafter ist danach so zu stellen, wie er stünde, wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelöst worden wäre. Sprich: Der Unternehmenswert müsste ermittelt und die Gesellschafter würden hieraus anteilig befriedigt werden. Die vollen 75 Euro würdest du nicht zurückbekommen, da sicherlich bereits einige Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Entscheidend ist danach, ob eine Kündigung überhaupt wirksam erfolgen konnte. Denn die GbR wurde nicht auf unbestimmte Zeit gegründet, sondern nur bis Abschluss des Abiballs. Ist ein Vertrag befristet, so braucht es eines wichtigen Grundes. Ob dieser in der zeitlichen Verhinderung eines Gesellschafters zu sehen ist, darf bezweifelt werden. Dir wäre es zumutbar gewesen dich bereits vorher über die Terminlichkeitkeiten zu informieren. Es ist im Ergebnis dein Risiko, ob du am Abiball teilnehmen kannst oder nicht.
Davon abgesehen: Was kann so wichtig sein, dass man nicht zum Abiball geht?
Um so etwas wirklich planen zu können, muss man sich wenigstens darauf verlassen, dass das einmal eingezahlte Geld auch für die Veranstaltung zur Verfügung steht. Meist stellt sich heraus, dass sogar nachgezahlt werden muss.
Dass du jetzt nicht teilnehmen kannst (oder willst), ist dein eigenes persönliches Pech.
Danke dir, stimmt wohl.
Deine Mitschüler haben ja mit deinem Geld geplant, also gäbe es ja ein Minus in der Kasse, wenn sie dir das Geld zurückzahlen müssten. Rechtlich wirst du da nichts machen können.
Aus solchen Gründen schließt man ja zB beim Urlaub eine Reiserücktrittsversicherung ab ;-)
Das ist völlig normal, dass du das Geld nicht zurück bekommst. Du hast zugesagt, dein Geld wurde verplant und ggf. schon ausgegeben. Ergo kannst du jetzt nicht verlangen, das Geld zurück zu bekommen.