Wo steht im Gesetz etwas vom Sehtest beim Führerschein?

8 Antworten

Jeder muss für den Führerschein beweisen dass er gut genug sieht. Dafür gibt es ein Gesetz - an welcher Stelle das steht kann dir doch egal sein.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 23:12

Ich wollte wissen, WO das steht, um mich davon überzeugen zu können, da es angeblich 70% sein müssen, mein Bruder konnte ihn aber mit 50% machen 

Ja, mir ist klar, dass es logisch ist, dass man den machen muss, aber wenn es nicht im Gesetz steht, dann muss man auch nicht.

Es steht da schon 'im Gesetz'. Aber da Dein Sehvermögen ja beeinträchtigt ist, zeige ich es Dir gerne noch einmal.

Das Ding nennt sich:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Und in §12 findest Du das, was Du nicht sehen kannst:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

§ 12 Sehvermögen

(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen.

(2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu
unterziehen. Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle unter Einhaltung der DIN 58220 Teil
6, Ausgabe Januar 1997, durchgeführt. Die Sehteststelle hat sich vor der Durchführung des Sehtests von der
Identität des Antragstellers durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass zu überzeugen. Der Sehtest ist
bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1

genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen.


(3) Die Sehteststelle stellt dem Antragsteller eine Sehtestbescheinigung aus. In ihr ist anzugeben, ob der Sehtest
bestanden und ob er mit Sehhilfen durchgeführt worden ist. Sind bei der Durchführung des Sehtests sonst
Zweifel an ausreichendem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen aufgetreten, hat die Sehteststelle
sie auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken.


(4) Ein Sehtest ist nicht erforderlich, wenn ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes vorgelegt wird und
sich daraus ergibt, dass der Antragsteller die Anforderungen nach Anlage 6 Nummer 1.1 erfüllt.


(5) Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, hat er sich einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens
nach Anlage 6 Nummer 1.2 zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde ein Zeugnis des Augenarztes
einzureichen.


(6) Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder
D1E haben sich einer Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2 zu unterziehen und hierüber
der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung des Arztes nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder ein Zeugnis des
Augenarztes nach Anlage 6 Nummer 2.2 einzureichen.


(7) Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.


(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen
an das Sehvermögen nach Anlage 6 nicht erfüllt oder dass andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens
bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur
Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung
von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen. § 11 Absatz


5 bis 8 gilt entsprechend, § 11 Absatz 6 Satz 4 jedoch mit der Maßgabe, dass nur solche Unterlagen übersandt
werden dürfen, die für die Beurteilung, ob Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum
Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, erforderlich sind.

Hallo,

sorry, ich bin jetzt mal ganz ehrlich.

Wer der Meinung ist, dass er mit 30% Sehkraft gut genug sieht, sollte noch weiter auf die Befähigung überhaupt ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen untersucht werden.

Im Übrigen spielt es mal so gar keine Rolle, wie du das erachtest, sondern nur, wie es die Gesetzgebung vorgibt.

Jeder muss einen Sehtest machen, nicht nur jemand, der nicht gut sieht!

Wo das steht, das hat man dir in den anderen Antworten ja schon mitgeteilt. Hier noch einmal der Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__12.html

Wie gut dein Sehvermögen sein muss, wurde allerdings noch nicht genannt.

Es muss ohne oder halt mit Sehhilfe mindestens 70 % betragen.

Das steht in Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6.html

Viele Grüße

Michael


nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 19:44

Mein Bruder sieht 50% mit Sehhilfe und wurde trotzdem zugelassen.

Ohne Sehtest gibt es keine Führerschein. So einfach ist es.

In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht:

„Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen." Wenn du anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegst, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe (s.u.) bescheinigt, kannst du den Führerschein machen.