A2-Führerschein mit Vorbesitz B?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mach nicht den A2. Mach den A SZ 80. 

Du bekommst bei der Erweiterung auf A2 ohne Vorbesitz A1 keine relevanten Vorteile - gar keine gegenüber dem Erwerb vom A SZ 80. 

Dafür ersparst du dir die zusätzliche Prüfung zum A nach zwei Jahren.

Zum Lesen: 

https://www.600ccm.info/1/170215/Führerschein_Klasse_A_Schlüsselzahl_80_-_eine_Lücke_in_der_FeV

crizeo 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 11:34

Alles klar, dann sind meine Fragen mehr als beantwortet; ich bin überrascht. Ein großes Dankeschön für die ausführlichen Erläuterungen (und für den Blog-Beitrag)!

Ja, ich habe meinen Führerschein Mitte 2013 gemacht.

crizeo 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 20:14

Vielen Dank für diesen Hinweis! Sehr sehr hilfreich! Weißt du vielleicht, wie das abläuft? Kann ich den Führerschein A 80 einfach bei einer Fahrschule machen, die den Führerschein A anbietet? A 80 ist wie ich es verstanden habe die gleiche Ausbildung wie A!? Fallen trotz Vorbesitz von Klasse B alle 12 Grundtheoriestunden an?

Danke!!

Gaskutscher  05.03.2017, 20:35
@crizeo

Da für die Prüfung und Ausbildung die gleiche Maschine zum Einsatz kommt wie beim A -> sollte es erstmal kein Problem sein.

Lediglich der Antrag muss auf den A SZ 80 laufen. Du hast deinen B ja nach dem 19.01.2013 erworben, richtig? Ansonsten wäre nämlich das Trike bereits im Klasse B enthalten.

Da du aber von 3 Jahren schreibst -> im Laufe des Jahres 2013 oder 2014 hast du demnach den B gemacht?
_____

Die Fahrstunden (Praxis) sind nicht weniger, musst also alle 12 Stunden machen (siehe Beitrag in meinem Blog wenn ohne Vorbesitz A1).

Bei den Theoriestunden sind 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) und klassenspezifischer Stoff mit je 4 Doppelstunden (je 90 Minuten) fällig.

Wie 19Michael69 schon schrieb: Der Grundstoff vermindert sich um sechs Doppelstunden, da du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis (in diesem Fall Klasse B) bist.

Hallo,

die Prüfung, die du bestanden hast, ist die für den PKW-Führerschein. Fürs Motorrad hast du noch nichts absolviert und auch nichts bestanden.

Bei Besitz einer anderen Fahrerlaubnis hat man aber den Vorteil, dass man bei der Theorie anstatt der 12 Doppelstunden des theoretischen Unterrichts nur 6 Doppelstunden machen muss - das war es dann aber auch schon.

Zusätzlich dann noch die 4 Doppelstunden des klassenspezifischen Stoffs.

Die praktische Ausbildung und beide Prüfungen musst du komplett absolvieren.

Auch brauchst du einen neuen aktuellen Sehtest.

Wenn du bereits 21 Jahre oder älter bist - aber noch keine 24, dann solltest du bereits jetzt die Klasse A machen.

Die ist dann auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) beschränkt, beinhaltet aber auch die Klasse A2. Die Beschränkung wird mit Schlüsselzahl 80 und Enddatum eingetragen und entfällt automatisch mit 24 Jahren.

Das hat den Vorteil, dass du mit 24 dann auch ohne weitere Ausbildung und ohne Prüfung alle Motorräder fahren darfst.

Auch hier gilt: Alles machen - beim Grundstoff 6 Doppelstunden weniger.

Viele Grüße

Michael


crizeo 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 17:43

Vielen Dank und eine schöne Woche! :-)

crizeo 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 16:24

Das bedeutet aber doch, dass eine Fahrschule, die kein Trike besitzt, gar keine Fahrprüfung für den A SZ 80 anbieten kann/darf!? Ist es überhaupt legal die Prüfung auf einem normalen Motorrad zu machen?

Danke für deine ausführlichen Erläuterungen!

19Michael69  06.03.2017, 17:17
@crizeo

Es ist sogar vorgeschrieben, dass die Prüfung auf einem "Kraftrad" gemacht werden muss.

Dafür muss man nun einen Blick in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werfen. Darin wird nur die Klasse A im Ganzen genannt und die Anforderung sieht ein Kraftrad vor.

Die Klasse A (begrenzt) findet darin keine Berücksichtigung.

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FeV Anlage 7 - Prüfungsfahrzeuge - 2.2.1

Für Klasse A:
Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A

a) Motorleistung mindestens 50 kW und
b) Hubraum mindestens 600 cm3, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm3 zulässig ist,
c) Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
d) mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html

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Gruß Michael

Gaskutscher  06.03.2017, 22:36
@crizeo

Ergänzend: Trikes gibt es nicht als Prüfungsfahrzeug. Daher ja eben der Umweg über die (offene) Maschine gemäß Ausbildung der Klasse A.

Wichtig ist jedoch, dass du den Antrag auf A SZ 80 stellst.

Den A2 hast du dann mit in der Tasche, das ist ja das eigentliche Ziel.

19Michael69  06.03.2017, 22:59
@Gaskutscher

Nichts anderes habe ich geschrieben!

crizeo 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 11:28

Finde es immer wieder schön zu sehen, dass im Internet so kompetente Leute unterwegs sind (was, wie ihr schreibt, in der Realität leider oft nicht der Fall ist).

Noch eine (kleinere) Frage: Melde ich mich dann praktisch einfach für den A Führerschein an, besuche dieselben Theoriestunden und habe die gleichen Praxisstunden wie jemand der den "normalen" A Führerschein macht, habe auch die gleichen Prüfungen aber bekomme (weil ich noch nicht 24 bin) die Sonderzahl 80 eingetragen? Oder ist der A SZ 80 wirklich anders als der normale A Führerschein?

Danke nochmal!

19Michael69  06.03.2017, 14:09
@crizeo

Wie das mit der Anmeldung läuft, bzw. wo im Führerscheinantrag das Kreuz zu machen ist, kommt auf den Führerscheinantrag an. Das kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.

Dabei hilft dir aber die Fahrschule.

Bezüglich der praktischen Ausbildung liegt hier genau der Hase im Pfeffer begraben.

Nachdem dreirädrige Fahrzeuge nun in die Kategorie Motorrad fallen und die Umsetzung so ins Leben gerufen wurde, hat man sich wahrscheinlich gar keine Gedanken über diese sicher nicht geplante und erst recht nicht gewollte Möglichkeit gemacht.

Eigentlich müsste man für die Schlüsselzahl 80 die praktische Ausbildung auf einem "dreirädrigen Kraftfahrzeug" machen. Aber welche Fahrschule hat schon ein Trike?

Daher macht man diese auf einem Motorrad der Klasse A wie jeder andere auch und erst dadurch ergibt sich diese Möglichkeit.

Die theoretische Ausbildung ist ganz normal die der Klasse A.

Im Führerschein wird dann zur Klasse A die Schlüsselzahl 80 mit Enddatum eingetragen.

Gruß Michael

crizeo 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 20:34

Vielen vielen Dank für diese Antwort! Hat mir sehr weitergeholfen und wird sicher dem ein oder anderen ebenfalls noch helfen!

Gaskutscher  05.03.2017, 20:38
@crizeo

Entspricht dem, was ich in meinem Blog beschreibe - inkl. den Hintergründen. :)

Das Problem: Nicht alle Fahrschulen kennen den A SZ 80. Und manche wollen ihn u.U. nicht kennen. Schließlich entgeht ihnen so die Ausbildung zur zweiten Prüfung für den Aufstieg vom A2 zum A...

19Michael69  06.03.2017, 00:44
@crizeo

Gern geschehen ;-)

Was Gaskutscher schreibt stimmt. Nicht jede Fahrschule und auch nicht jede Fahrerlaubnisbehörde kennen diese Möglichkeit.

Also nicht wundern, wenn die dich erst einmal mit großen Augen anschauen.

Gruß Michael

Warum fragst Du nicht einfach mal bei Deiner Fahrschule? Es ist immer sinnvoller bei Fachleuten nachzufragen. Die kennen jedenfalls die neuesten Regelungen und rätseln nicht rum.

Gaskutscher  06.03.2017, 08:00

Leider ist das Gegenteil häufig der Fall. Gerade beim A SZ 80.

Während einige Fahrschulen explizit damit werben taucht er bei anderen gar nicht auf - oder wird auf Nachfrage als nicht existent abgetan (oder es wird erzählt der A2 sei nicht enthalten - was noch immer durch Foren geistert).

Ich glaube mal gelesen zu haben, das ein Vorbesitz der Klasse B beim Erwerb der Klasse A2 keine wesentlichen Vorteile bringt. Du musst zumindest ein paar Stunden Grundstoff wiederholen und den klassenspezifischen Zusatzstoff der Klasse A2 machen, ebenso musst du eine erneute Theorieprüfung ablegen, diese umfasst jedoch nur 20 Fragen anstatt 30 Fragen (10 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff A2). Fahrstunden hast du meines Wissens nach ebenfalls 12 Sonderfahrten, dazu kommen dann noch die normalen Übungsstunden. 

Einen Erste- Hilfe Kurs musst du keinen mehr machen, auch wenn eine Auffrischung sinnvoll wäre. Einen Sehtest musst du dagegen wieder machen, da gilt die Bescheinigung nach Ausstellung nur 6 Monate.