Strafe für Zerstörung des RFID Chips?

5 Antworten

Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und somit wäre es eine Sachbeschädigung.

Fragenstecher  15.03.2020, 20:59

Jetzt erst gemerkt, dass die Frage 4 Jahre her ist. Ach egal... ^^

Erstens ist der Personalausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (§ 4 Abs. 2 PAuswG). Daher ist es Sachbeschädigung.

Außerdem kommt noch § 273 StGB (Verändern von amtlichen Ausweisen) in Frage.

"verändert worden ist"

GoodFella2306  09.10.2016, 10:10

eine Störung der Funktionsfähigkeit ist etwas anderes als eine mutwillige Beschädigung.

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Beitragsersteller
 09.10.2016, 10:06

aber bei (3) steht was völlig anderes. Dann ist es ja ein Widerspruch in sich.

Matermace  09.10.2016, 10:07
@Internetzugriff

Nein. Der Chip kann auch sonstwie beschädigt werden.

Die Frage die sich mir stellt ist, warum sollte man den RFID Chip im Ausweis zerstören?

Ich kann mir nicht vorstellen dass man den zerstören darf, denn dieser RFID Chip dient der elektronischen Identifikation bei Vorlage des Personalausweises. Dort sind die biometrischen Daten gespeichert.

GoodFella2306  09.10.2016, 11:05

das ist ohne geht, bedeutet ja nicht dass man beim aktuellen Personalausweis nicht die elektronische Identifikation einführen beziehungsweise verbessern kann. Früher sind wir auch noch mit Eselskarren über Schotterstraßen gefahren, das hat uns trotzdem nicht davon abgehalten irgendwann das Auto zu erfinden.

PatrickLassan  11.10.2016, 07:27

Die Frage die sich mir stellt ist, warum sollte man den RFID Chip im Ausweis zerstören?

Die Antwort ist wahrscheinlich Paranoia.

Internetzugriff 
Beitragsersteller
 09.10.2016, 10:10

Mein Gesicht und mein Name dient auch zur Identifikation.

GoodFella2306  11.10.2016, 11:32

war mir schon klar, ich wollte es nur noch mal lesen 😀

GoodFella2306  09.10.2016, 10:11

ja das ist richtig. Und weiter?

verreisterNutzer  09.10.2016, 11:04
@GoodFella2306

Ich besitze noch einen der letzten Personalausweise ohne RFID-Chip (gültig bis 07/2020), kann mich damit überall ausweisen,  und bekomme auch alle Pakete von der Post usw.

Also: Es geht auch ohne... 

Die Zerstörung des Chips tangiert zwar nicht die Gültigkeit des Ausweises, ist aber als Sachbeschädigung strafbar (§ 303 StGB). 

Wenn du ihn also in die Mikrowelle legst und brätst, kann es recht teuer werden. 

Eine Straftat nach § 273 StGB liegt m.E. aber nicht vor.