Sportverein Vertrag widerrufen?
Hallo liebe Community,
ich bin Ende Mai einem Sportverein beigetreten, kann jetzt aber aus zeitgründen nicht mehr zum Training und würd den Vertrag gerne annullieren. Er wurde draußen unterschrieben und da steht nix von Widerrufsfrist drinne. Beim Sepa-Lastschriftmandat steht zwar:
„Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“
Aber das ist ja was anderes?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und FernabsatzverträgenBei dem Link hier hab ich bei Paragraph 356 Punkt (3) folgendes gefunden:
(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.
Von Widerrufsfrist steht wie gesagt nichts im Vertrag und der Vertrag wurde draußen unterschrieben, also kann ich mit Verweiß auf diesen Paragraphen den Vertrag widerrufen?
Dankeschön für hilffreiche Antworten.
Lg :)
EDIT:
Sportverein war falsch formuliert, es ist eine Person, die selbstständig ist und Kungfu unterrichtet. Damit müsste er doch ein Unternehmer sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html
§ 14 Unternehmer(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4 Antworten
Bei Sportvereinen besteht kein Widerrufsrecht - hier gilt die Satzung des Vereins.
alles unklar - widerrufe und schaue was passiert...
Nein. Bei Vereinsverträgen dürfte ein Verweis auf einen Haustürverkauf eher nicht ziehen. Wenn du die Lastschrift rückerstatten läßt gerätst du beim Verein mit der Zahlung in Verzug mit allen Folgen die das haben kann.
Hey, find ich gut, dass du die Norm gefunden hast. Dafür brauchst du aber ein Verbraucherwiderrufsrecht. Das grob müsste aus 312b Bgb folgen. Dazu müsste 312b gemäß 312 I bgb anwendbar sein, dazu müsste ein Verbraucherverträge gemäß 310 Bgb vorliegen. Dazu müsste der Verein Unternehmer und du Verbraucher sein 13, 14 BGB. Der Verein wird kein Unternehmer sein.
Daher ist 355 nicht anwendbar und 356 damit auch nicht.
Danke für deine schnelle Antwort.
Der "Verein" ist eine Person die mehrmals erwähnt hat, dass er eine Firma mit ein paar Mitarbeitern hat, die entweder Trainer sind oder Verwaltung machen. Damit müsste er doch Unternehmer sein?
Sorry versteh ich nicht. Also kein Verein? Musst du mir genauer sagen.
Hab bloß Verein geschrieben. Er hat mehrmals erwähnt, dass es eine Firma sei. Ich verlink dir einfach mal worums geht:
https://www.worldofwingchun.de/wczd/aktuelles/index.html
Okay und du hast ihn wo getroffen? Wie bist du auf ihn gekommen? Wo hast du den Vertrag unterschrieben?
Hatte mal einen Zeitungsartikel gelesen und dann über die Internetseite die Telefonnummer rausgefunden und angerufen.
Er hat eine Sporthalle von einem Verein gemietet und da hab ich draußen auf deren Gelände den Vertrag unterschrieben. Das müsste doch dann zählen für "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge"
Du keine Ahnung ich bin Dachdecker.
Auch wenn du ein Widerrufsrecht haben solltest, meinst du nicht, dass dieser schon längst erloschen ist?
Danke für deine Antwort. Sportverein war falsch formuliert, er ist eine selbstständige Person, damit müsste er doch als Unternehmer gelten?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.