Kann man von Internetseiten, auf denen echte Tötungs- und Enthauptungsvideos zu sehen sind, ableiten, dass der Besitz solcher Videos legal ist?

3 Antworten

Das ist, anders als bei Kipo´s, nicht verboten. Ist eindeutig aus § 131 StGB abzuleiten.

MisterX158 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 05:19
wo ist das aus § 131 abzuleiten? "Strafgesetzbuch (StGB) § 131 Gewaltdarstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

a)

verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,

b)

einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder

2.

einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien

a)

einer Person unter achtzehn Jahren oder

b)

der Öffentlichkeit

zugänglich macht oder

3.

eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist der Versuch strafbar.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."

Artus01  20.04.2020, 07:31
@MisterX158

Wenn Du vernünftig gelesen hättest. wäre Dir aufgefallen dass die Aussage meiner Antwort kar sagt dass die Frage mit nicht verboten beantwortet wurde, was aus § 131 StGB ersichtlich ist. Dummerweise hast Du nicht mehr drauf als den Text hier einzukopieren. Immerhin kann nun jeder sehen das meine Antwort richtig ist.

MisterX158 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 15:48
@Artus01

wie gesagt, ich kann es aus dem Paragraphen nicht erlesen, dass es legal sein sollte. Kannst du kurz die Stelle rauskopieren und kommentieren bei der du glaubst Legalität erlesen zu können?

Artus01  20.04.2020, 16:01
@MisterX158

Erstmal der Grundsatz der für alles gilt: Es ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.

In § 184 b, StGB steht in Abs. 3:

(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

Was das bedeutet dürfte klar sein. Dann nochmal:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html

In dem ganzen § 131 StGB steht was von "verbreiten, der Öffentlichkeit zugänglich machen", "Personen unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht", usw. Das Word "Besitz" taucht in dem gesamten § 131 StGB nicht auf.

Nun nimm den anfangs erwähnten Grundsatz und die Lösung dürfte einfach sein.

Die Sache ist, der Konsum solcher Medien ist nicht verboten. Solange die Server/Betreiber solcher Seiten im Ausland sind, kann Deutschland herzlich wenig gegen die Seite machen.

Das selbst Verbreiten solcher Videos ist weiterhin illegal aber eben nicht das Anschauen

Kinderpornos werden gesperrt, weil sie in den anderen Ländern auch illegal sein werden.

In dem Land, in welchem die Seite gehostet wird, ist es legal.

MisterX158 
Beitragsersteller
 16.04.2020, 06:19

Wenn es aber gegen deutsche Gesetze verstoßen würde, müsste es doch von Deutschland aus unzugänglich gemacht werden oder nicht? In China ist zum Beispiel youtube nicht erreichbar, wenn auch aus ganz anderen Gründen. Ist die Abrufbarkeit solcher Seiten aus Deutschland nicht eine Bescheinigugn ihrer Legalität?