Laute Musik in Öffentlichen Verkehrsmitteln (BUS) durch Fahrzeugführer:

3 Antworten

Laut "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)":
§ 8 Verhalten im Fahrdienst.
(1) Das Betriebspersonal, das im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzt ist, hat sich rücksichtsvoll und besonnen zu verhalten.
(3) Im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt,
4. während der Beförderung von Fahrgästen: Übertragungsanlagen, Tonrundfunkempfänger oder Tonwiedergabegeräte zu anderen als betrieblichen oder Verkehrsfunk-Hinweisen zu benutzen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/__8.htm



Wenn ich mich an meine Fahrschulzeit recht erinnere, ist der Betrieb von Tonwiedergabegeräten im Linienbussen grundsätzlich verboten ...

(Ich weiß aber im Moment leider keine Quelle :-(. )