Führerschein mit 17: in Österreich fahren Gesetz
Hallo,
ich weiß, diese Frage gibt es schon sehr oft, und selbst beim ADAC ließt man, dass es erlaubt ist, mit deutschen Führerschein mit 17 in Österreich zu fahren. Aber es muss doch auch eine offizielle Quelle geben? Also im Gesetz. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe ich nichts dazu im entsprechenden Absatz (§48a und §48b) gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG000800000
wäre nett wenn jemand einen Link zu einer offiziellen Quelle hätte.
LG
3 Antworten
Es gibt kein Gesetz das es erlaubt mit BF17 in Österreich fahren zu dürfen sondern nur eine Art Erlass des österreichischen Bundesministerium für Verkehr.
Lies mal hier auf Seite 8: http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/strasse/recht/fsg/erlaesse/downloads/fsgde201309.pdf
Zitat:
In Deutschland gibt es das Modell des „Begleitenden Fahrens“ ab 17, bei dem der Kandidat zwar alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung und Ausstellung eines Führerscheines erbringen muss (d.h. inklusive theoretischer und praktischer Fahrprüfung) aber anstatt eines regulären Führerscheines nur eine sog. „Prüfbescheinigung“ erhält. Mit dieser darf bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres nur in Begleitung gefahren werden. Ab diesem Zeitpunkt kann der reguläre Führerschein beantragt werden, die Prüfbescheinigung gilt noch für weitere drei Monate. In Österreich ist diese Prüfbescheinigung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzuerkennen, das heißt dass unter den gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland (d.h. in Begleitung) gefahren werden darf. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres muss der Lenker im Besitz des regulären Führerscheines sein, die „Nachfrist“ von drei Monaten für die Umschreibung wird in Österreich nicht anerkannt.
Vielen Dank !!!
Das sehe ich doch nun als genügend Bestätigung, dort fahren zu dürfen. Das einzige, was ein bisschen zum nachdenken anregt ist das Alter. Das Dokument ist von 2013. Allerdings habe ich auch hier kein aktuelleres gefunden: http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/strasse/recht/fsg/erlaesse/index.html
EDIT: Ich habe jetzt noch einmal gesucht und diese Seite hier gefunden, welche auch neuere Führerscheingesetz-Durchführungserlässe listet. Jedoch ist nach wie vor der Paragraph unverändert vorhanden (Seite 9). Warum die offizielle Seite die neuen Erlässe nicht listet (obiger Link) ist mir allerdings ein Rätsel.
(www ergänzen): fuerboeck.at/verkehrsrecht/fsg/erlaesse-fsg/
Was in Ö gilt, steht in Ö, z.B. hier:
http://www.jusline.at/23_Auslaendische_Lenkberechtigungen_FSG.html
Wo findet man denn da eine Aussage dazu das BF17 in Österreich anerkannt ist?
Hier auch, jusline ist aber übersichtlicher:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723
mit 17 hat man noch keinen Führerschein, sondern maximal eine Fahrerlaubnis. In Österreich (als einziges Landad) wird diese auch anerkannt. Natürlich mußt du auch dort mit der eingetragenen Begleitperson unterwegs sein!
mit 17 hat man noch keinen Führerschein, sondern maximal eine Fahrerlaubnis.
BF17 eine Fahrerlaubnis, genau wie auch L17 in Österreich. Der Führerschein ist die dazugehörige Plastikkarte die die Fahrerlaubnis nachweist. In Deutschland bekommt man eine Prüfbescheinigung die aber genau den selben Zweck wie der Kartenführerschein erfüllt.