Mein Nachbar öffnet meine Pakete um zu schauen was ich mir bestelle. Greift hier der Paragraph §202 StGB oder gilt dieser nur für Schriftstücke/Briefe?
Hallo, mein Nachbar nimmt öfters mal Pakete von mir an, weil ich frühs, wo die Post kommt, auf Arbeit bin. Leider hat er die Angewohnheit meine Pakete ( nicht meine Briefe! ) zu öffnen.
Jetzt wollte ich mich mal informieren, welcher Paragraph hier nun greifen würde. Weil soweit ich lesen kann, gilt $202 StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html nur für Schriftstücke.
und §206 blicke ich nicht so ganz..
Kann mir das mal einer genau erläutern?
Ich danke euch im Vorraus :)
12 Antworten
Ja das unerlaubte Öffnen von privaten Paketen etc. ist strafbar...
Dann ist das eine Verletzung des Briefgeheimnis...
LG
@Fragemaster14,
natürlich darf niemand Deine Post öffnen.
Ich empfehle Dir, Dich beim DHL Service Packstation registrieren zu lassen und alle Paketsendung dann an die Packstation ausliefern zu lassen. Dadurch stellst Du sicher, dass niemand außer Dir, Deine Pakete öffnet.
mein Nachbar nimmt öfters mal Pakete von mir an, weil ich frühs, wo die Post kommt, auf Arbeit bin. Leider hat er die Angewohnheit meine Pakete ( nicht meine Briefe! ) zu öffnen.
Hast Du Deinen Nachbar bereits aufgefordert diese Pakete nicht mehr zu öffnen und/oder Paket für Dich nicht mehr anzunehmen?
Das Postgeheimnis gilt selbstverständlich für alle Postsendungen. Siehe auch §206 StGB
Mitwirkungspflicht könnte noch dazukommen. Ich habe bei meinen erwarteten Sendungen immer den Zusatz "Nicht beim Nachbarn abgeben!"
Ein paar Paragraphen weiter hast Du , was Du brauchst:
Was gibt es da nicht zu verstehen. Kein anderer darf deine Post öffnen! Nicht mal deine Angehörigen. Nur wenn du es erlaubt hast oder er dein Vertreter ist.
Ja wie gesagt, ich verstehe diesen nicht ganz.