Wilder Wein am Mietobjekt
Wir wohnen in einem Reihenendhaus zur Miete. An der Außenwand rankt wilder Wein bis hoch zum Giebel und wächst jetzt leider auch in die Regenrinnen. Meine Frage ist nun, wer für den Rückschnitt zuständig ist, wir als Mieter oder der Vermieter? Das ist auch keine einfache Sache, da es mit einer normalen ausziehbaren Leiter von unten gar nicht zu bewerkstelligen ist und vom Balkon aus wäre es eine sehr gefährliche Geschichte.
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.
5 Antworten
Setzt Euch doch mal mit dem Vermieter in Verbindung und informiert ihn über die Lage!
Dafür sollte der Vermieter zuständig sein. Besonders wenn man bedenkt das er Schaden anrichten könnte ist es in seinem Interesse. (Regenrinne verstopfen z.B.)
Wenn man ein Haus gemietet hat, gehört normalerweise der Garten rund herum und die Pflege des selben mit zu den Aufgaben des Mieters.
Nun kommt es sehr darauf an, in welchem Zustand der wilde Wein war, als ihr eingezogen seid. Seid ihr erst kürzlich eingezogen und der Wein war schon so hoch, seid ihr nicht zuständig dafür, den Wein zurück zu schneiden.
Wohnt ihr aber schon seit Jahren in dem Haus und der Wein war zum Zeitpunkt Eures Einzugs noch in einer Höhe, die man bequem hätte erreichen können, wäre es all die Jahre Eure Aufgabe gewesen, den Wein so kurz zu halten, dass er einerseits nicht in die Regenrinnen wachsen kann und ihr andererseits mit normalen Mitteln (normale Leiter oder ohne Leiter) den Rückschnitt Jahr für Jahr machen könnt.
Da aus der Frage nichts dazu hervorgeht, ist auch keine eindeutige Antwort möglich.
Der Vermieter kennt die Situation. Er hat uns ja dazu aufgefordert, den Wein zurückzuschneiden. Er hatte vor ein paar Monaten das Dach entmoosen lassen und dafür 1000 € bezahlt. Jetzt meinte er, falls die Regenrinnen verstopfen und das von einem Fachmann in Ordnung gebracht werden müsse, würde er uns das in Rechnung stellen.
Bitte Kommentar unter die Antworten setzen.
Der Vermieter kann euch maximal mit einer Schadensersatzforderung überraschen. Dieser Forderung solltet ihr widersprechen und nicht auf einen Vergleich reagieren.
Wir wohnen seit März diesen Jahres dort. Der Wein war zu diesem Zeitpunkt schon bis zum Giebel gewachsen. Ich weiß nicht genau, wann die Bepflanzung war, aber dieser Wein wächst dort schon viele Jahre.