Badnutzung nicht möglich, Rechte des Mieters?

6 Antworten

Ich würde mit dem mieter mall reden mal schauen was er sagt und eine mietminderung wäre woll drin oder was man versuchen könnte ist so lange ins hotel ziehen auf kosten des vermiters mit seine einwilligung das könte klapen weil ich bin selber handwercker und hatte selber so einen fall im badezimmer und der gestank ging in der ganze wohnung die familie hate zwei kleine kinder wodurch es ihnen vom vermiter aus gestatet war in ein hotel so lange alles beseitigt würde ins hotel zu wohnen. deswegen einfach versuchen mit dem vermiter zu reden weil vor allem ist das für das kleine kind und für euch ja auch nicht gut

Liincheeen 
Beitragsersteller
 16.09.2017, 20:31

Danke für die schnelle Antwort, Ja es ist grauenvoll. Danke das werde ich versuchen.

88robi  16.09.2017, 20:33
@Liincheeen

wens nicht klappen soll dann sofort zum anwalt vorallem wens gesundheitsschädlich ist

Habe das Bild gesehen. Da stinkt nicht das Wasser am Boden, sondern es stinkt aus dem Abflussrohr. Ist auch logisch, denn es ist kein Syphon mehr dran.

Ein Syphon ist meist ein gekrümmtes Rohr, in dem immer Wasser steht und wodurch verhindert wird, dass es nicht vom Kanal her stinkt.

In Eurem Fall: Nimm einen alten Stofflappen und stopf das Rohr damit zu. Einfach aber sehr wirkungsvoll. Danach lüften und weg ist der Gestank.

Es handelt sich in jedem Fall um einen Leitungswasserschaden, was nichts anderes heißt, als das Wasser, das irgendwann aus der Leitung kam, nicht den korrekten Weg durch ein dichtes Abflussrohr nach draussen ablief, sondern sich unter der Badewanne ausbreitete. Ursache k. A., aber klar ist, dass die Handwerker vermutich erst dann wieder weiter machen, wenn der Bautrockner, der vermutlich auch bei Euren Nachbarn unterhalb notwendig ist, alles wieder unter einen bestimmten Feuchtegrad abgetrocknet hat, um Schimmelbildung zu verhindern.

Bis dahin könnte evtl. eine Notinstallation dafür sorgen, dass ihr baden oder duschen und auch die Waschmaschine in Betrieb nehmen könnt.

Für die Erstattung aller Schäden, auch der evtl. Mietausfälle, kommt die Wohnungsgebäudeversicherung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft auf. Somit könnt ihr natürlich die Miete mindern, bis der normale Zustand wieder in vollem Umfang hergestellt ist. Sprecht darüber mit Eurem Vermieter und ggf. mit seiner Versicherung, falls er den Kontakt herstellt, damit ihr wisst, wieviel Mietminderung mindestens erstattet wird und klärt mit ihm oder mit der Versicherung auch, was ist, wenn keine notmäßige Installation hergestellt werden kann und man auswärts duschen und waschen muss. Vielleicht werden auch die Kosten, die dadurch entstehen nach Auflistung übernommen.

Mietminderung ist möglich. Schriflich dem Vermieter ankündigen. Sofort. Im Nachhinein ist das nicht mehr Möglich. (Mietminderung nur auf die Miete, nicjt auf die Nebenkosten.)

Wieso könnt ihr nicht duschen? Es wurde doch nur was an der Decke gemacht. 

Was bedeutet "Badewanne ausgeschnitten"? Eure? Die des Nachbarn? Ist Eure Badewanne komplett demontiert?

Fragt den Vermieter was gegen den Geruch getan werden kann, bzw. auch deswegen Mietminderung ankündigen. 

Trocknungsgeräte sind gut. Last die so lange wie möglich an. Ggf nur nachts ausschalten, wenn ihr bei dem Lärm nicht schlafen könnt.

Liincheeen 
Beitragsersteller
 16.09.2017, 20:29

Die Decke bei den Nachbarn ist nass und Ursache ist unser Bad. D.h. Unsere Badewanne ist komplett raus, da ist jetzt ein Loch und dort steht Wasser drinnen welches stark riecht und der Geruch verteilt sich durch die Wohnung wenn wir die Tür öffnen. Laut Handwerker muss eigentlich alles raus und neu gemacht werden. Das dauert aber paar Wochen. Außerdem sagt der Handwerker selbst das wenn das so bleibt das auf jedenfall gesundheitsschädlich ist. Also ist unser Wohlbefinden momentan auf Null in dieser Wohnung. Mein Mann arbeitet in einer Firma und muss jeden Tag duschen, das ist aber nicht mögl. jeden Tag ins Schwimmbad zu gehen oder wie sollen wir das machen.?

miezepussi  16.09.2017, 20:37
@Liincheeen

Ach, der betroffene Nachbar wohnt unter Euch? Ich dachte das Problem wäre genau anders rum. Ist aber im Prinzip egal wie rum.

Wenn Wasser in dem Loch steht, könnt ihr das nicht irgendwie entfernen? Also mit einem Aufnehmer aufnehmen, diesen auswringen, wiederaufnehmen.... Das Wasser muss schnell weg. Oder läuft immer nich Wasser nach? Ich hoffe nicht, das sollten doch die Handwerker abgeschaltet haben.

Viel Lüften. Stellt eine Duftlampe auf. (Unten Kerze, oben Wasser mit ätherischen Ölen.) 

Warum könnt ihr nicht Duschen? Habt ihr in der Wanne geduscht? Die tägliche Körperwäsche kann man auch am Waschbecken mit einem Waschlappen machen. Ist ja nur vorübergehend. 

Fragt den Vermieter wie das weitere Vorgehen aussieht. Auch zeitlich.

Liincheeen 
Beitragsersteller
 16.09.2017, 21:15
@miezepussi

Wir haben kein Fenster im Bad, also lüften ist nur außerhalb möglich und Körperwäsche am Waschbecken geht auch nicht da wir das Badezimmer meiden. Es ist bestätigt gesundheitsschädlich sich dort aufzuhalten und das einzuatmen. Wir haben das Glück das meine Eltern nicht weit weg wohnen und bisher dort geduscht haben, was aber auf Dauer auch nicht möglich ist. Die Handwerker kommen erst am Montag wieder um weiter zuschauen wie weit der Wasserschaden überhaupt ist.

miezepussi  16.09.2017, 21:35
@Liincheeen

In der Küche am Waschbecken...

Leider ist das nun mal so. Weder ihr noch der Vermiezer kann etwas für diese Situation. Ihr könnt nur versuchen zu helfen: Nässe / Feuchtigkeit aufwischen. Lüfter des Bades einschalten um die Luft abziehen zu lassen.

bwhoch2  17.09.2017, 16:45
@Liincheeen

Es ist bestätigt gesundheitsschädlich sich dort aufzuhalten und das einzuatmen.

Seit wann ist es gesundheitsschädlich, Dämpfe, die aus dem Kanal hoch steigen, einzuatmen? Noch dazu, wo man sich kaum in dem Raum aufhält?

Wer bestätigt denn sowas?

Dass ihr das Recht auf Mietminderung habt wurde ja schon gesagt. jedoch hilft euch das nicht so wirklich was, weil dies die Reparatur nicht zwingend beschleunigt. Und damit verbunden ist ja auch der unangenehme Geruch.

Aus diesem Grund wäre es hilfreicher, wenn ihr beim Vermieter, aber noch mehr bei den Handwerkern Druck macht dass die kurzfristig an der Sache dran bleiben, sodass zumindest der Geruch aufhört, indem der Syphon wieder vorhanden ist.

Man hat das Recht auf Mietminderung ab dem Tag an dem man die Mängel gemeldet hat bzw. ab dem  Tag wo der Vermieter von der Sache Kenntnis hat.

Die Miete darf so lange angemessen gemindert werden wie der Mangel besteht.

Die Höhe einer Mietminderung sollte man von einem Fachmann festlegen lassen.

Es gibt auch eine Mietminderungstabelle in Netz aber das sind zum grössten Teil Einzelfallentscheidungen.