Zwangsversteigerung Haus ersteigert die Mieter haben alles zerstört, was nun?
habe folgende Interesse ein Haus zu ersteigern in einer Zwangsversteigerung, was bisher noch bewohnt ist.. die Bewohner werden auf Eigenbedarf gekündigt werden.. was ist wenn die jetzigen Bewohner alles zerstören aus trotz. ???
7 Antworten
was ist wenn die jetzigen Bewohner alles zerstören aus trotz. ???
Dann kannst du sie zu Schadensersatz heranziehen, sofern sie zahlungssfähig wären und eine Klage zugestellt werden könnte.
Andernfalls fällt der Schaden dir als Eigentümer an, wem sonst?
die Bewohner werden auf Eigenbedarf gekündigt werden..
Sagt wer? Deren Mietvertrag geht unverändert auf dich über, (d)eine Eigenbedarfskündigung dränge nur mit gesetzl. Frist von 3-9 Monaten und ab deiner grundbuchlichen Eintragung durch und das auch nur dann, wenn keine rechtsmißbräuchliche EBK oder Härtefallregelung klageweise mieterseits festgestellt werden würde. Dieses Jahr wird das eher nichts mit renovieren/sanieren und Einzug :-O
G imager761
Eigenbedarfskündigung wäre in dem Moment wieder hinfällig, wo festgestellt wird, dass die Grunderwerbssteuer und der Kaufpreis doch nicht gezahlt werden können.Das wäre für den Ersteher sehr unangenehm, ändert aber am Eigentum und am Kündigungsrecht nichts.
Ich denke, dass du zu furchtsam bist, um ein Objekt in der Zwangsversteigerung zu erwerben. Ist aber absolut in Ordnung.
Bei einer Zwangsversteigerung hast Du mehrere Risiken:
1. Du kannst normalerweise das Objekt nicht besichtigen, wenn sich Eigentümer und Bewohner dem verschließen und Du musst Dich auf das Gutachten verlassen.
2. Der Zustand des Objekts kann sich bis zum Termin oder auch unmittelbar danach ganz plötzlich verändern. Mit dem Zuschlag geht das Risiko auf Dich über.
Deshalb ist es so wichtig, dass der Preis, zu dem der Zuschlag erteilt wird, deutlich unter dem sonstigen Marktpreis liegt. Praktisch als Risikoabschlag. Dies solltest Du also in Betracht ziehen und Dir dafür ein striktes Limit setzen, das nur dann geringfügig überschritten werden sollte, wenn sich abzeichnet, dass man bei einer geringen Erhöhung des Angebots den Zuschlag doch erhalten kann.
Also Limit setzen, 5 oder 10 Prozent maximal darüber als absolute Obergrenze setzen. Wenn Du dann nicht zum Zug kommst, nicht traurig sein, wer weiß vor was Du bewahrt wurdest.
Der Risikoabschlag dient letztlich dazu, evtl. noch unbekannte Sanierungsmaßnahmen damit decken zu können. Somit nicht nur die Wiederherstellung dessen, was die Bewohner noch vor ihrem Auszug kaputt machen, sondern auch, wenn Mängel zu Tage treten, die man ohne genaue Besichtigung sich nicht vorstellen konnte.
Wenn das Haus vom Eigentümer selbst bewohnt wird, kannst Du ihn sofort rauswerfen. Der Zuschlagsbeschluß gilt als Titel, mit dem Du ihn räumen lassen kannst. Wenn es sich jedoch um Mieter handelt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Wenn die Schäden von einem Mieter verursacht wurden, kannst Du ihn auf Schadenersatz verklagen. Wenn der Eigentümer selbst alles kaputt macht wird es schwierig. Noch gehört ihm das Haus und mit seinem Eigentum kann jeder machen, was er will.
Eine Garantie oder ein Rückgaberecht gibt es jedenfalls nicht.
Vielleicht solltest Du noch einmal einige Dinge nachlesen, bevor Du ein Haus ersteigerst. So z.B. die länge des jeweils bestehenden Mietvertrages.
Eigenbedarf nach Hauskauf: Die wichtigsten Fakten im Überblick
www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-nach-hauskauf/Sollten Mieter mutwillig Eigentum beschädigen, sind sie zum Schadenersatz verpflichtet.
... und wenn sie mittellos sind?
Bereits mit dem Zuschlag ist der Ersteigerer auch rechtlich der Eigentümer. Das ist etwas anderes, als bei einem normalen Verkauf. Somit kann noch am gleichen Tag des Zuschlags gekündigt werden.
Die gerichtliche Abwicklung läuft innerhalb von ca. 2 Monaten ab, wäre also auf jeden Fall innerhalb der Kündigungsfrist und eine Eigenbedarfskündigung wäre in dem Moment wieder hinfällig, wo festgestellt wird, dass die Grunderwerbssteuer und der Kaufpreis doch nicht gezahlt werden können.