Darf der Vermieter/Hausverwalter eine Auskunft über eigene/eine Haftpflichtversicherung verlangen?
Aktuell muss ich wegen Schimmelbildung in der Wohnung mich mit der Hausverwaltung bzw. Besitzer meiner Mietwohnung auseinandersetzen. Ich hatte auch am Mittwoch ein Erst-Beratungsgespräch mit Mieterschutzverein.
Hierbei fragt die Hausverwaltung mich nach einer Haftpflichtversicherung und ich bis zum 30.11.2017 spätestens einen Nachweis erbringen soll. Und ich mich jetzt hier frage, ob die darauf ein Anrecht haben.Und worauf das jetzt hinauslaufen soll.
Danke für Info
9 Antworten
Ganz davon abgesehen, dass eine Haftpflichtversicherung (nicht nur für Mieter) sinnvoll ist, ist kein Vermieter berechtigt, das von seinem Mieter fordern zu dürfen. Ob das so im Mietvertrag steht oder nicht, ist Wurscht. Es ist allein die Entscheidung des Mieters, welche Versicherung er abschließt oder nicht. Die Klausel ist rechtlich gesehen unwirksam. Demzufolge muss auch kein Nachweis erbracht werden.
Die Forderung nach eine PH seitens der Vermieters ist sowieso unsinnig.
Wie will er denn kontrollieren, dass der Mieter auch die Prämie pünktlich zahlt?
Wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält, das vom Mieter eine private Haftpflichtversicherung (sinnigerweise mit dem Einschluss "Mietsachschäden" und evtl auch "schlüsselverlust") zu führen ist, dann darf der Vermieter auch von Zeit zu Zeit einen Nachweis darüber verlangen. Das wird in immer mehr Mietverträgen verlangt.
Die Versicherung dient dazu, das Schäden an der Mietsache die der Mieter zu vertreten hat auch von dessen Versicherung gedeckt sind.
Sollte dein Vermieter in diesem Fall darauf abzielen, den Schaden darüber abwickeln zu wollen ist das nur gut für dich, die Versicherung wird den Fall nämlich auch nochmal prüfen und für dich regulieren wenn Du Schadensersatzpflichtitig bist oder den Schaden notfalls gerichtlich für dich abwenden falls durch dich weder durch Fahrlässigkeit noch durch Untätigkeit ein Schaden zu vertreten ist. Damit hast du im Anschluss ziemliche Sicherheit das du entweder Schadensersatzpflichtitig bist oder eben nicht.
Nun, verlangen kann er das, der Mieter muss dem aber nicht folgen. Die Klausel ist rechtlich unwirksam.
das ist eine Frage, die die Vermieterin auch frug. Bei mir ging es um 2x Rohrreinigung
Da wir nur 1 Wasseranschluß im Haus haben, geht das durch Personen pro Wohnung. So wollte ich sparen. Auch beim großen Geschäft wenig gespült
Dann war der RRS mit Videokamera vor Ort. Die Dachwohnung hat hier beim Abgang aber horizontale Rohre, bevor das ins Gefälle geht.
Beim 2. Mal sagte die Vermieterin, daß ich das zahlen solle
Nun zu Deinem Fall. Auch Deine private Haftpflichtversicherung wird genau prüfen, ob Du überhaupt schuld bist am Zustand.
Viele Vermieter schieben Schimmel gern auf "Falsches Lüften & Heizen".
Genau genommen sind das erhebliche Baumängel. u. a. auch im Haus meiner Eltern: Salpeter-Ausblühungen oder gar echter Hausschwamm.
Mehr als ich lüftet wohl kaum Jemand
Sendet Deine Versicherung einen eigenen Gutachter, wird er herausfinden, daß Schimmel nicht am Lüften & somit an Dir liegt. Das muß die Wohnungsbaugesellschaft oder der Vermieter beseitigen.
Ich habe gesagt, daß ich keine Haftpflicht habe (war natürlich geschwindelt)
schon klar. Durch die Bausituation sehe ich aber nicht ein, daß meine PHP dafür zahlen soll, wenn das so blöd gelöst ist, daß ein Ablaufen durch horizontale Rohre vor dem Gefälle das Problem ja staut
Das soll darauf hinauslaufen das Du versuchen sollst den Schaden über deine Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Das versucht man gerne damit man selber nicht in leistung treten muß. Wo ist denn der Schimmel entstanden?
Sieh das nicht so negativ. Es ist auch gleichzeitig eine rechtliche Unterstützung für den Mieter, denn eine Versicherung wird nur zahlen wenn auch tatsächlich eine Verschuldung durch den versicherten vorliegt. Zahlt die Versicherung nicht, dann kann der Mieter sich darauf verlassen das auch er nicht zahlen muss.
Dem stimme ich zu, habe ich selbst erlebt bei meinem Auszug aus der Mietwohnung ins Eigentum. Da wurde Beschädigungen an den Wänden im Treppenhus beseitigt, die ich beim Auszug hinterlassen und der Hausverwaltung auch gemeldet habe. Diese wurden von mir fotografisch dokumentiert.
Die Hausverwaltung meinte dann, das ganze Treppenhaus, also auch die zwei Stockwerke über meiner Mietwohnung, instand setzen zu lassen, und das meiner Versicherung in Rechnung zu stellen. Auf meine Frage, ob man der Meinung wäre, das ich meine Möbel beim Auszug erst bis unter das Dach die Treppe hinauf und dann wieder den ganzen Weg hinunter transportiert haben soll, kam schon keine Antwort mehr. Meine Versicherung hat anteilmäßig gezahlt, auf dem Rest ist die Verwaltung sitzen geblieben.
Eine private Haftpflichtversicherung ist in deinem Interesse und kostet wirklich nicht viel.
Es gibt viele Vermieter die vor Abschluss des Mietvertrags einen Nachweis sehen wollen, dagegen gibt es keine praktische Handhabe. Bei laufendem Mietverhältnis einen Nachweis zu fordern scheitert aber regelmäßig.
Wenn du schwindelst, ist es deine eigene Schuld. Deine PH hätte dir hier passiven Rechtsschutz gewährt.