Darf Vermieter die Fenster im Treppenhaus schließen, trotz Geruchsbelästigung?
Folgende Situation:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Insgesamt sind wir 4 Mieter und die Vermieterin. Problemdarstellung: Das Treppenhaus stinkt fürchterlich. Grund ist ein fehlendes Lüftungssystem im Keller. Dort wohnen nähmlich ein Paar als Mieter. Weder die Toilette noch der Heizraum im Keller haben ein Ablüftung. Ausserdem wird der Heizraum gleichzeitig vom Mieter als Küche genutzt. Ob das einfach so erlaubt ist, weiß ich leider auch nicht ! Im Heizraum werden keine Fenster geöffnet beim kochen. Die Toilette hat zwar ein Fenster, bringt aber nichts, da das Fenster mit dem Treppenhaus bündet. Die Vermieterin terorrisiert den ganzen Tag die Leute im Haus, indem Sie immer wieder wild die Fenster schließt. Es wäre zu kalt und man soll nur ein paar minuten lüften. Man muss einfach die Fenster gekippt offen den ganzen Tag lassen, damit es einigermaßen zu ertragen ist. Wie kann ich gegen die Vermieterin vorgehen? Ich bin für jeden Tipp dankbar
4 Antworten
Das Vermieten von Kellerräumen zu Wohnzwecken ist gesetzlich nicht zulässig.
In einem Heizraum darf definitiv auch keine Küche installiert werden. Ein Heizraum hat in der Regel eine Feuerschutztür und das aus gutem Grund.
Ich würde das Bauamt informieren. Dann ist es mit der Vermietung des Keller zu Wohnzwecken vorbei.
.... wo steht das, das mit der Tür? Das Ding hängt in der Küche, so ja die Frage, und das ist in vielen Wohnungen so. Oft auch im Bad und alle Türen sind komplett normale Türen!
Ja das darf der Vermieter,
aber betreffs dem Keller, da scheint einiges im Argen zu liegen. Würde mal dem Bauamt einen Tip geben. Ob da nicht ohne Genehmigung eine Wohnung gebaut wurde ????
Nee, die Frage ist, ob da unten einer wohnen darf und dazu der Heizkeller als Küche genutzt!
Heizkeller als Küche nutzen?
Ich hab da mal was gelesen und es wieder gefunden, gültig allerdings in Niedersachsen:
(5) Jede Wohnung muss eine Küche haben Die Küche ist ohne Fenster, die ins Freie führen, zulässig, wenn sie für sich lüftbar ist und
Quelle: http://www.baurecht.de/landesbauordnung-niedersachsen.html#Wohnungen
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das so alles rechtens ist und schließe mich der Meinung von Anna Stark an. Das mit dem Keller würde ich mal melden.
Zu den Fenstern: es ist natürlich gerade sehr kalt und es ist richtig, dass man Stoßlüften soll.
Da empfiehlt sich zunächst eine Anzeige beim Bauordnungsamt!
Die Frage ist, ob wir diesen Gestank im Treppenhaus ertragen müssen