Darf Vermieter die Fenster im Treppenhaus schließen, trotz Geruchsbelästigung?

4 Antworten

Das Vermieten von Kellerräumen zu Wohnzwecken ist gesetzlich nicht zulässig.

In einem Heizraum darf definitiv auch keine Küche installiert werden. Ein Heizraum hat in der Regel eine Feuerschutztür und das aus gutem Grund.

Ich würde das Bauamt informieren. Dann ist es mit der Vermietung des Keller zu Wohnzwecken vorbei.

schleudermaxe  05.03.2018, 08:33

.... wo steht das, das mit der Tür? Das Ding hängt in der Küche, so ja die Frage, und das ist in vielen Wohnungen so. Oft auch im Bad und alle Türen sind komplett normale Türen!

Ja das darf der Vermieter,

aber betreffs dem Keller, da scheint einiges im Argen zu liegen. Würde mal dem Bauamt einen Tip geben. Ob da nicht ohne Genehmigung eine Wohnung gebaut wurde ????

Rifson 
Beitragsersteller
 04.03.2018, 14:58

Die Frage ist, ob wir diesen Gestank im Treppenhaus ertragen müssen

Gestiefelte  04.03.2018, 15:02
@Rifson

Nee, die Frage ist, ob da unten einer wohnen darf und dazu der Heizkeller als Küche genutzt!

Heizkeller als Küche nutzen?

Ich hab da mal was gelesen und es wieder gefunden, gültig allerdings in Niedersachsen:

(5) Jede Wohnung muss eine Küche haben Die Küche ist ohne Fenster, die ins Freie führen, zulässig, wenn sie für sich lüftbar ist und

Quelle: http://www.baurecht.de/landesbauordnung-niedersachsen.html#Wohnungen

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das so alles rechtens ist und schließe mich der Meinung von Anna Stark an. Das mit dem Keller würde ich mal melden.

Zu den Fenstern: es ist natürlich gerade sehr kalt und es ist richtig, dass man Stoßlüften soll.

Da empfiehlt sich zunächst eine Anzeige beim Bauordnungsamt!