Darf neuer Vermieter einem langjährigen Mieter den Unterstand für Roller einfach abreißen, ohne Bescheid zu geben?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe damit zwar keine Erfahrung, aber normalerweise muss er dir rechtzeitig vorher bescheid geben, damit du aus dem Unterstand deine persönlichen Dinge rausholen kannst. Und wenn er deine Sachen beschädigt hat, dann muss er auch für die Kosten aufkommen. Das ist ja eine Frechheit von dem Vermieter. Hole dir da am besten ein Anwalt. Der kann dich da gut beraten.

SStrob 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 20:35

Absolute Frechheit. Find ich auch. Und dann noch Miete erhöhen wollen, weil ich was gesagt hab

Entscheidend dürfte sein, was zum Unterstand und zur Gartennutzung mietvertraglich vereinbart ist. Eine Nutzung ohne Vertrag ist irrelevant, es gibt im BGB kein Gewohnheitsrecht. Berichte also bitte zu meiner Frage.

SStrob 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 22:27

In meinem Mietvertrag steht Gartennutzung mit drin. Bei den neuen weiß ich nicht

albatros  08.11.2021, 09:48
@SStrob

Ist das dann ein Gemeinschaftsgarten oder hast du ein abgegrenztes Teil nur für dich?

SStrob 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 21:11
@albatros

Gemeinschaft. Aber ist auch sehr groß. Kann also eigentlich nicht sein das ich da, irgendwem im Weg bin, oder so. Und auch nicht mittendrin, sondern am Rand

albatros  08.11.2021, 23:15
@SStrob

Und sind den Mietern diesbezüglich bestimmte Aufgaben zugeordnet?

SStrob 
Beitragsersteller
 19.11.2021, 00:33
@albatros

Beim Vormieter war das so. Der neue kriegt aber nicht auf die Reihe hier einen Plan rein zu bekommen. Hab ihm gesagt, wie das hier jahrzehntelang gefunzt hat, aber der ist nicht mal in der Lage die Leute dazu zu bewegen, den Müll richtig zu trennen, weshalb hier alles in die Resttonne geschmissen wird und die nach einer Woche schon wieder voll sind. Ich nehm meinen Müll schon meistens mit auf die Arbeit... Aber, anderes Thema...

Jedenfalls kriegt der das mit den Aufgaben nicht hin. Mich hat der mal blöd angemacht, das ich ja den Rasen nicht mehr mähen würde, worauf ich zu ihm gesagt hab "Ich hab den et letzte mal gemäht und bin somit erst wieder dran, wenn die anderen Parteien gemäht haben". Ich seh das nicht als meine Aufgabe hier die Leute an ihre Pflicht zu erinnern. Das ist hier auch ganz schön groß und ich bin schließlich auch ne Frau mit Rheuma und 2 Rückenops. Mähe aber trotzdem ☝️wenn ich wieder an der Reihe bin/wäre /wenn's so kommt 🙈

albatros  20.11.2021, 03:06
@SStrob

Ist schon ziemlich verzwickt die ganze Situation. Ich meine, er darf den von dir auf deine Kosten errichteten Unterstand nicht ohne deine Zustimmung abreißen. So wie ein Sandkasten für Kinder oder eine Schaukel.

Vermutlich hast du vom Voreigentümer nichts Schriftliches? Oder Zeugen für seine Erlaubnis?

So oder so, die bist zumindest Mitbesitzer des Gartens und hast diesbezüglich auch Rechte und nicht nur Pflichten.

wenn dein Rollerunterstand nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, hast keine Chance. du hattest ein Nutzungsrecht, das der neue Besitzer widerrufen kann, Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Du hast keine Miete dafür bezahlt.

SStrob 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 20:33

Aber mit mir darüber sprechen hätt er doch eigentlich müssen. Ich kann doch nicht einfach Eigentum zerstören, auch wenn's auf meinem Grundstück steht.

Oder?

peterobm  07.11.2021, 21:09
@SStrob
weil meine Wohnung von sämtlicher Modernisierung nix gesehen hat

Renovierung ist dein Part - der Vermieter kann unabhängig die Miete erhöhen. dafür gibt es einen Mietspiegel.

Modernisierung, kann er zusätzlich die Miete erhöhen

aha,

die Gartennutzung steht auch nicht mit im Mietvertrag - dacht´s mir doch.

SStrob 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 22:19
@peterobm

Doch natürlich steht die Garten Nutzung im Mietvertrag. In meinem jedenfalls. In den neuen weiß ich das nicht

SStrob 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 22:26
@SStrob

Und im Mietspiegel wird ja auch die Ausstattung mit einkalkuliert, meinte ich mit Modernisierung und so. Ich weiß ja auch, daß der innerhalb von drei Jahren 20% erhöhen dürfte, bis blablablubb Mietspiegel.

Ich seh das nur als Bedrohung seinerseits, weil ich was gesagt hab

peterobm  08.11.2021, 02:06
@SStrob

wieso neuen Mietvertrag?

der Käufer übernimmt den Alten vollumfänglich

wenn da Gartennutzung steht, kann er es dir nicht streitig machen. das könnte eine Mietminderung bedeuten

SStrob 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 21:08
@peterobm

Sag ich doch 🤷‍♀️

Natürlich darf er das. Ist blos nicht die feine englische Art. Es sei denn, du hast den Unterstand im Mietvertrag geregelt samt Miete dafür.

SStrob 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 22:21

Ja das wäre noch der Hammer gewesen, wenn der Miete für den Unterstand verlangen würde, den ich finanziert hab 🤣

BenniXYZ  07.11.2021, 22:36
@SStrob

Man finanziert halt nichts ohne Vertrag, was ein Vermieter nicht mindestens genehmigt hat.

SStrob 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 21:07
@BenniXYZ

War doch genehmigt. Vom alten Vermieter. Quasi hat der neue das doch gewusst. Der hat mich als Mieter, mit allem drum herum ja mit übernommenen