Vermieter übergibt Schlüssel nicht, was kann ich tun?

7 Antworten

Das problem ist jetzt das wir uns getrennt haben kurz vor der Übergabe. Meine Ex-Verlobte möchte nicht in die Wohnung und kann weiterhin bei Ihren Eltern Wohnen. Ich kann bzw. muss also die Wohnung übernehmen.

Das Problem ist, Ihr habt einen gemeinsamen unterschrieben Mietvertrag und haftet gesamtschuldnerisch.

Auch Deine EX haftet, auch wenn sie nicht einzieht.

Das zweite Problem ist, Ihr müsst gemeinsam kündigen oder gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen und der Vermieter kann mit Dir einen neuen Mietvertrag abschließen zu neuen Konditionen oder auch keinen Mietvertrag machen.

Nachdem ich dem Vermieter sagte das meine Ex-Verlobte nicht zur übergabe kommen kann/möchte hat er sich geweigert mir die Schlüssel zu übergeben.

Dann hat er seine Pflicht als Vermieter $ 535 BGB verletzt und Ihr /Du könntet Schadenersatz fordern, weil er Euch die Wohnung nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

Er Verlangt das ich die Wohnung kündige (bzw. Wir also Ex-Verlobte und Ich) ordendlich nach der geltenden Kündigungsfrist.

Nicht ordentlich sondern fristlos, könnt IHR (gemeinsam)kündigen, weil er Euch die Wohnung nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_61046196/mietrecht-vermieter-muss-wohnung-termingerecht-uebergeben.html

Vermieter blieb am Telefon stur und war nicht berreit mir allein die Wohnung zu übergeben obwohl ich der Verdiener war und meine Verlobte arbeitslos.

Was kann man jetzt machen?

Vermieter telefonisch auffordern die Wohnung unverzüglich zu übergeben.

Gleichzeitig schriftlich per Einwurfeinschreiben das Gleiche fordern, genaues Datum nennen.

Beispiel:

Sehr geehrter Herr ...,

als Vermieter sind sie laut BGB § 535 verpflichtet mir die Wohnung zur Verfügung zu stellen und fordere Sie hiermit auf mir die Wohnung am 20. April 2016 zu übergeben.

Es ist für sie nicht relevant ob meine Partnerin mit einzieht oder nicht; wir haben einen wirksamen Mietvertrag

Sollten Sie mit mir keine Übergabe machen, werde ich rechtliche Schritte einleiten und Schadenersatz fordern.

.....

______________________________________________________

Dieses Schreiben als Einwurfeinschreiben versenden!

Falls Du die Wohnung nicht mehr willst, kannst Du fristlos kündigen :

... kündige ich fristlos, weil sie mir die Wohnung in der Mustermannstr. 00 nicht zu Mietbeginn übergeben haben und somit Ihren Pflichten als Vermieter §535 BGB nicht nachgekommen sind und ich somit nach

§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zur fristlosen Kündigung berechtigt bin.

.....

___________________________________________________

Hier die wichtigen Links dazu:

https://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/kuendigung/fristlose-kuendigung

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

TalhaYilmaz 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 09:20

Vielen dank auch für ihre antwort. Ich denke ich werde zunächst versuchen den Vermieter persönlich anzusprechen. Denn ich möchte die wohnung wirklich gerne. Naja ich brauche sie sogar momentan. Bin ja obdachtlos.

Ich möchte dies halt freundlich und ohne aufwand klären. Wenn er weiterhin sturr bleibt werde ich dann Rechtlich an die sache rangehen. 

johnnymcmuff  17.04.2016, 11:30
@TalhaYilmaz

Ich möchte dies halt freundlich und ohne aufwand klären. 

Das wäre natürlich für alle Seiten das Beste.

Ich würde erwähnen, dass selbst wenn Ihr zusammengezogen wärt, Du der Alleinverdiener bist.

Dann auch noch sagen, dass Du Deine Pflichten als Mieter erfüllen wirst und er bitte seine Pflichten als Vermieter erfüllen möge.

Wenn er weiterhin sturr bleibt werde ich dann Rechtlich an die sache rangehen. 

Was dann nicht schön ist, aber auch nicht zu ändern ist.

wieso dir alleine?, die kommt aus dem mietvertrag auch nicht raus

die ist für die mietzahlungen auch weiterhin haftbar

er muss dir normal die schlüssel geben und kann dich auch nicht zu einer kündigung zwingen

allerdings kann deine ex auch nicht einfach so aus dem vertrag raus

nimm dir nen anwalt oder den mietnomadenbund

der hat eigentlich keine chance, aber sie bleibt auch in dem vertrag

TalhaYilmaz 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 01:48

Ist es nicht möglich eine Vertragänderung durchzunehmen? Ich kenne mich da leider nicht aus. 

Ich arbeitete in der Mobilfunkbranche. Dort konnte man ohne weiteres einen Vertragsinhaberwechsel beantragen. Wie es allerdings in Mietverträgen aussieht habe ich leider keine ahnung.

Schulestienkt  17.04.2016, 01:53
@TalhaYilmaz

ja, in eurer branche wollen das ja auch beide vertragspartner

der kunde und das unternehmen

wenn da alle es wollen, alle 3, ex, du und vermieter, geht das auch easy

aber er will ja nicht


wenn ALLE vertragspartner einer meinung sind, kann man verträge aufheben udn abändern, wie man lustig ist, desshalb geht das bei euch in der branche


aber hier wird es der vermieter nicht wolllen

Schulestienkt  17.04.2016, 01:53
@WosIsLos

es geht bei seinen verträgen auch nur, weil beide vertragspartner es wollen, dann geht es bei jedem vertrag

Der Vermieter ist borniert und beratungsresistent. Sein Verhalten fußt nicht auf dem BGB. Du als Mieter mit gültigen Mietvertrag konntest unverschuldet nicht die Mietsache übernehmen, weil der Vermieter die Herausgabe verweigert hat. Daher wird der Vermieter schadensersatzpflichtig für alle finanziellen Verluste, die du infolge seiner Uneinsichtigkeit erleidest. Wohnen im Hotel oder Pension oder Fewo eingeschlossen. Eine Mietzahlung schuldest du nicht sondern erst ab Beginn der Wohnungsübernahme. Du willst die Wohnung beziehen und nicht sofort und fristlos gemeinsam mit der Ex kündigen? Also muss über die einstweilige richterliche Anordnung die Herausgabe der Mietsache erstritten und durch den Gerichtsvollzieher bewerkstelligt werden. Montag zum Amtsgericht und Antrag zu Protokoll geben. Zur Glaubhaftmachung deines Anspruches reicht die Vorlage des Mietvertrages und eine eidesstattliche Versicherung zum Hergang der Sache. Dauer des Verfahrens >  etwa eine Woche.

Gerhart  17.04.2016, 12:20

Du kannst dein Vorhaben eine einstweilige richterliche Anordnung zu beantragen zuvor dem Vermieter mitteilen. Es wäre möglich, dass der Vermieter seinen Starrsinn aufgibt. Schadensersatzpflichtig bleibt der Vermieter durch Verzögerung der Herausgabe der Mietsache.

TalhaYilmaz 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 13:56

Was ich selbst wiederum nicht verstehe ist seine Reaktion. Er weissgenau wieviel ich verdiene und wieviel meine Ex-Verlobte. Sie ist nämlich arbeitslos. 

Am telefon jedoch sagte er in voller Rage das ich mir die Wohnung alleine nicht leisten könne was totaler unsinn ist da ich ursprünglich für 2 personen sorgen musste und er einverstanden war.

Ich werde das gefühl nicht los das er nicht ganz sauber an diese ganze Sache rangegangen ist und mein unwissen ausnutzt um es zu vertuschen.

Fragen Sie mich aber nicht was er versucht zu verstecken das weiss ich leider nicht (Steuer?). Ist nur eine art... Intuition..

Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, muss der Vermieter den Ausfall einer der beiden Partner nicht hinnehmen. Vielleicht ist ihm bei einer Person das Ausfallrisiko zu hoch.

Nicht er hat den Vertrag gebrochen sondern ihr.

Gerhart  17.04.2016, 11:26

Deine Beratung ist so schlecht, dass es sich eigentlich erübrigt darauf einzugehen. Es ist bisher kein Mieter "ausgefallen". Der Vermieter riskiert zu seinem Schaden die außerordentliche und fristlose Kündigung der Mieterpartei und die Schadensersatzforderungen des Mieters, der einziehen will.

DerHans  17.04.2016, 11:28
@Gerhart

Ich leiste hier keine "Beratung" sondern versuche nur die Sache aus der Sicht des Vermieters zu sehen. Der weiß, dass er einen Mieter so schnell nicht wieder los wird.

johnnymcmuff  17.04.2016, 11:39
@DerHans

Und die denkweise des Vermieters und von Ihnen ist falsch.

DerHans  17.04.2016, 11:46
@johnnymcmuff

In diesem Fall sitzt er aber am längeren Hebel. Er kann einer Klage eher entgegen sehen. Und dann zur Not eben zahlen. Trotzdem kann ihn niemand zwingen, dieser Einzelperson einen neuen Mietvertrag anzubieten

Gerhart  17.04.2016, 11:57
@DerHans

Der Gerichtsvollzieher wird ihm den Hebel aus der Hand schlagen, wenn der Mieter die einstweilige richterliche Anordnung beantragt.

Es besteht überhaupt kein Zweifel am Recht des Mieter auf Herausgabe der Mietsache. 

imager761  07.08.2016, 08:49
@Gerhart

Tatsächlich? Entfall der Geschäftsgrundlage und arglistige Täuschung, entgegen den Verhandlungen nun nicht an ein Paar, sondern einen alleinstehenden Herren vermietet zu haben, wären schon zwei, die eine Anfechtung des MV und damit ERfüllungsverweigerungsrechtr hergäben.
Dazu passt allerdings nicht die Reaktion des VM, jedenfalls so, wie sie hier wiedergegben wurde.

johnnymcmuff  17.04.2016, 11:38

Immer wieder ins Fettnäpfchen treten.  :-)

Bitte lassen Sie doch die Leute zu Mietrecht antworten, die sich damit. auskennen.

Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, muss der Vermieter den Ausfall einer der beiden Partner nicht hinnehmen.

Steht wo?

Wenn alle unterschrieben haben, ist der Vertrag wirksam.

Als Mieter muss man nicht einziehen, man muss nur zusehen dass die Miete gezahlt wird.

Vielleicht ist ihm bei einer Person das Ausfallrisiko zu hoch.

Das mag sein, aber wenn gemeinsam gekündigt wird muss der Vermieter mit ihm keinen Vertrag abschließen.

Eichbaum1963  18.04.2016, 01:16
@johnnymcmuff

Immer wieder ins Fettnäpfchen treten.  :-)

"Fettnäpfchen" kann man es nicht mehr nennen - immerhin nimmt es inzwischen ja schon die Ausmaße des Atlantiks an. :P

TalhaYilmaz 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 10:13

Ich denke nicht das wir den Vertrag gebrochen haben. Nirgendwo auf dem Vertrag steht geschrieben in welcher beziehung beide Vertragsinhaber zueinander stehen müssen. Es impliziert nur das sie mitverantwortlich ist. Und mein Ziel ist es es auf mich zu übertragen sei es auch durch einen neuen Vertrag.

Der Vermieter wiederum den Vertrag gebrochen da er nicht wie Vertraglifh festgehalten am 16.04.2016 die Wohnung übergab. Außerdem ist es immer (Theoretisch) möglich das Paare wieder zusammenkommen können. Hat sicherlich rechtlich keine festigkeit aber nur als möglichkeit aufzuführen das sie halt immernoch mieterin ist. 

Ist es denn ein Vertragsbruch wenn sie zb. für einen Monat zu ihren eltern gegangen wäre? Obwohl dieser monat komplett gezahlt wird? 

Ich kenne mich da wirklich nicht aus aber wenn man sich regelmäßig un seine Verpflichtungen kümmert (Miete, Vertraglich festgelegte Flurreinigung zb.) dann muss man nichtmal aktiv drinn "Wohnen" bzw drinn leben. 

Und an dieser Stelle kann der Vermieter ja nicht von einer Vertragsbrechung meiner/unsererseits ausgehen.

DerHans  17.04.2016, 10:16
@TalhaYilmaz

Das Risiko ist ihm einfach zu groß. Er wird es darauf ankommen lassen, dass du ihn verklagst.

Wenn du einmal in der Wohnung drin wärst, wird er dich so schnell nicht wieder los.

TalhaYilmaz 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 14:00

Was ich selbst wiederum nicht verstehe ist seine Reaktion. Er weissgenau wieviel ich verdiene und wieviel meine Ex-Verlobte. Sie ist nämlich arbeitslos. 

Am telefon jedoch sagte er in voller Rage das ich mir die Wohnung alleine nicht leisten könne was totaler unsinn ist da ich ursprünglich für 2 personen sorgen musste und er einverstanden war.

Ich werde das gefühl nicht los das er nicht ganz sauber an diese ganze Sache rangegangen ist und mein unwissen ausnutzt um es zu vertuschen.

Fragen Sie mich aber nicht was er versucht zu verstecken das weiss ich leider nicht (Steuer?). 

imager761  07.08.2016, 08:52
@TalhaYilmaz

Die Gründe sind doch vorgeschoben. Er fühlt sich getäuscht, und das musst du ihm zugestehen. Fragt sich nur, ob er das - anwaltlich vertreten - irgendwann  in justitiable Bahnen einer Vertragsanfechtung wg. arglistiger Täuschung lenken kann. Derzeit ist er dem Vernehmen nach im Unrecht.

Leider ist das das Recht des Vermieters.

Deine Freundin wird sowieso den Vertrag kündigen, da Sie sonst für den Mietzins haftet.

Wenn du Glück hast, bekommst du einen neuen Vertrag alleine, wenn nicht, mußt du dich auf Wohnungssuche begeben.

Allerdings muß der Vermieter den Schlüssel herausgeben und dir den Wohnraum bis zum Kündigungstermin überlassen.

Da das Thema ziemlich kompliziert ist, rate ich dir unverzüglich zu einer Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein (Beratung und Rechtsbeistand)

johnnymcmuff  17.04.2016, 04:11

Leider ist das das Recht des Vermieters.

Leider hast Du keine Ahnung.

Es gibt einen von allen Parteien unterschriebenen Mietvertrag.

Kiener der Mieter muss in die Wohnung ziehen, aber eine Übergabe muss erfolgen und man muss Miete zahlen.

Wenn nur einer einzieht geht das den Vermieter nichts an, Hauptsache er bekommt seine Miete.

Schulestienkt  17.04.2016, 01:57

die freundin kann auch gar nicht alleine kündigen

dafür muss er auch kündigen

sie kann nicht einzeln kündigen

das ist der ganze trick an der sache

ich würde mir den schlüssel vom vermieter holen, zur not mit rechtsbeistand und dann die anteilige miete meiner ex

und wenn ich den schlüssel nicht kriege und die ex nicht zahlt, verklage ich beide

und dann freue ich mich

WosIsLos  17.04.2016, 02:00
@Schulestienkt

Da hast du recht, wenn man auf sowas steht.

TalhaYilmaz 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 02:00
@Schulestienkt

Hmm ja das klingt schon nicht schlecht. Ich habe nicht mal das Problem das meine EX es zahlt das brauch Sie nicht. Ich möchte ja einfach nur die Wohnung. Aber nun ist es halt so das ich UNSERE Wohnung nicht betreten kann.

Witzig ist auch noch das ich einige Möbelstücke des Vormieters übernommen habe und die sich jetzt in der Wohnung befinden.

Schulestienkt  17.04.2016, 02:03
@TalhaYilmaz

ja, ganz einfahc, vermieter soll die frässe halten, ihr zieht den vertrag offiziell so durch und du zahlst einfach die miete und dann will sie in 3 monaten oder so, aus dem vertrag entlassen werden, das geht dann

DerHans  07.08.2016, 10:14
@Schulestienkt

"Dann verklage ich beide", Dafür zahlst die aber erst mal die möglichen Prozesskosten in Vorleistung. Ob du sie jemals von deiner Freundin wieder bekommst ist äußerst fraglich.

TalhaYilmaz 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 01:56

Das ist ganz interresant. Der Vermieter hat ausdrücklich erwähnt das beide Personen in der Kündigung unterschreiben müssen.

 Was passiert wenn ich mich weigere?

WosIsLos  17.04.2016, 01:59
@TalhaYilmaz

Du wirst verklagt und darfst die kompletten Prozeßkosten tragen.


Schulestienkt  17.04.2016, 02:00
@TalhaYilmaz

dann bleibt ihr beide mieter

das genau musst du tun, er muss dir den schlüssel geben und deine ex ist für die halbe miete noch dir haftbar^^

hatte den fall andersrum

sie wohnten zusammen, zusammen angemietet, er zieht aus und sie hat kein geld

gesamtschuldnerische haftung, da hatten wir uns das geld von ihm geholt, fand er nicht so gut

und natürlich sah sie gar keinen anlass zu kündigen, er konnte alleine nicht

dann kann er aber auf entlassung aus dem vertrag klagen,aber erst mal haftet er


Schulestienkt  17.04.2016, 02:33
@WosIsLos

das stimmt alles gar nicht, was du so erzählst

johnnymcmuff  17.04.2016, 04:12
@TalhaYilmaz

Was passiert wenn ich mich weigere?

Dann muss/ wird Deine Ex Dich auf Zustimmung verklagen.